Lieferung von Erdgas
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bahnhofstr. 9
Ort: Sömmerda
NUTS-Code: DEG0 Thüringen
Postleitzahl: 99610
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-soemmerda.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Erdgas
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Erdgas für sieben Landkreise im Freistaat Thüringen, für den Zeitraum vom 1.1.2021 bis einschließlich 31.12.2024.
Erfüllungsorte:
— NUTS-Code LK Unstrut-Hainich: DEG09,
— NUTS-Code LK Greiz: DEG0L,
— NUTS-Code LK Sömmerda: DEG0D,
— NUTS-Code LK Nordhausen: DEG07,
— NUTS-Code LK Wartburgkreis: DEG0P,
— NUTS-Code LK Kyffhäuserkreis: DEG0A,
— NUTS-Code LK Schmalkalden-Meiningen: DEG0B.
Die genauen Erfüllungsorte können der Auflistung der Erdgasabnahmestellen entnommen werden.
Die Beschaffung umfasst die Lieferung von Erdgas für folgende Landkreise:
— Landkreis Sömmerda,
— Landkreis Unstrut- Hainich,
— Landkreis Nordhausen,
— Landkreis Wartburgkreis,
— Landkreis Greiz,
— Landkreis Kyffhäuserkreis,
— Landkreis Schmalkalden-Meiningen.
Die Vertragslaufzeit der einzelnen Lieferverträge beginnt am 1.1.2021 und endet mit Ablauf des 31.12.2024.
Die Ausschreibung erfolgt im Namen und für Rechnung des jeweiligen Landkreises.
Die Vorbereitung und Durchführung der Ausschreibung erfolgt ausschließlich durch den Landkreis Sömmerda.
Der Landkreis Sömmerda ist dafür von jedem o. g. Landkreis bevollmächtigt worden.
Alle aufgeführten Abnahmestellen sind ab dem 1.1. 2021 vertragsfrei.
Abweichungen davon werden im LV benannt.
Die Anlage 1 „Preisblatt – Gemeinsame Bedingungen für alle Lieferverträge“ ist vom Bieter für die spätere Auswertung zwingend auszufüllen. Die eigenhändige Unterschrift kann durch elektronische Signatur ersetzt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Rosenaue 24
Ort: Neuenhagen
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 15366
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder Elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland