E-Akte nach dem Schwerbehindertenrecht

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Am Halberg 4
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC0 Saarland
Postleitzahl: 66121
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.saarland.de/2428.htm
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

E-Akte nach dem Schwerbehindertenrecht

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das Landesamt für Soziales (LAS) Saarland plant die Einführung einer vollelektronischen Aktenbearbeitung nach dem IX. Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) im Schwerbehindertenrecht (SchwbR).

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
NUTS-Code: DEC0 Saarland
Hauptort der Ausführung:

Saarbrücken

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Landesamt für Soziales (LAS) Saarland plant die Einführung einer vollelektronischen Aktenbearbeitung nach dem IX. Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) im Schwerbehindertenrecht (SchwbR).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
  • Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt
Erläuterung:

Die Eintragungen unter II.1.7) und V.2.4) entsprechen nicht den tatsächlichen Werten. Die dortigen Angaben erfolgen nur, weil das Eingabeformular dort eine Eintragung verlangt. Die tatsächlichen Werte werden aus Gründen des Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht bekannt gegeben.

Bei der hiesigen Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige ex-ante Bekanntmachung im Sinne des § 135 Abs. 3 GWB. Der beabsichtigte Abschluss des Vertrages erfolgt nicht vor Ablauf einer Frist von 10 Kalendertagen nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.

Das Saarland ist Teil eines Länderverbunds zur Einführung und zum Betrieb des Programms Schweb.Net der Firma Synios in der Fassung vom 1.5.2008, welches seit dem Jahr 2014 beim Landesamt für Soziales in Saarbrücken im Einsatz ist. Ziel des Länderverbunds ist es, Synergieeffekte bei der Pflege und Weiterentwicklung des Verfahrens zu erzielen. Das IT-Verfahren Schweb.NET dient zur Bearbeitung aller Angelegenheiten des Schwerbehindertenrechts (SGB IX). Es handelt sich um ein einheitliches Verfahren für die Bereiche „Feststellungen nach dem Schwerbehindertenrecht, Ärztlicher Dienst sowie des Rechtsreferates“ im Landesamt für Soziales. Zusätzliche Teilmodule sind der Onlineantrag und das Gutachterverfahren.

In den Verbundländern wird ausschließlich die o. g. Software in aktueller und freigegebener Version verwendet. Die jeweiligen spezifischen Ländereinstellungen werden durch Konfigurationseinstellungen realisiert. Dadurch ist ein effektiver fachlicher Austausch gewährleistet. Gleichzeitig werden so der Verwaltungsaufwand und die Kosten für die beteiligten Länder reduziert.

Im Rahmen des Projektes „Digitales Landesamt“ ist nun Einführung der „Elektronischen Akte“ als Erweiterung des bestehenden Systems vorgesehen.

Hierzu soll gem. § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV für das Landesamt für Soziales in Saarbrücken die Synios GmbH, mit der Überlassung und Pflege von Lizenzen sowie entsprechenden Dienstleistungen für die Elektronische Aktenführung (E-Akte) nach dem Schwerbehindertenrecht beauftragt werden. Ein Zugriff von Drittsystemen auf diese Software ist nicht möglich, da keine Schnittstellen existieren und die Firma Synios keinen Zugriff externer Software von Drittanbietern zulässt.

Die Auftragsvergabe ist ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig, da der Auftrag aus den v. g. technischen Gründen nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht werden kann.

Es handelt sich hierbei um zusätzliche Leistungen des ursprünglichen Auftragnehmers zur Erweiterung bereits erbrachter Leistungen. Ein Wechsel des Auftragnehmers kommt aus Gründen der technischen Unvereinbarkeit und daraus resultiernd auch aus wirtschaftlichen Gründen nicht in Betracht.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: EU42/2020
Bezeichnung des Auftrags:

Elektronische Aktenführung (E-Akte) nach dem Schwerbehindertenrecht im Landesamt für Soziales (LAS) in Saarbrücken

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
04/12/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Str. 17
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es gelten die Regelungen des § 135 GWB, namentlich diejenigen nach § 135 Abs. 2 und Abs. 3 GWB. Diese lauten wie folgt:

„(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn

1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,

2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und

3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/12/2020