Entsorgung von Rechengut aus der Kläranlage Dresden-Kaditz Referenznummer der Bekanntmachung: 312.0/RV/20
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Scharfenberger Straße 152
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01139
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtentwaesserung-dresden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entsorgung von Rechengut aus der Kläranlage Dresden-Kaditz
Die Leistung beinhaltet die Übernahme, den Transport und die kontinuierliche Entsorgung von i. M. 3 100 t/a Rechengut der Kläranlage Dresden-Kaditz (AVV 190801) sowie die Nachweisführung über die erfolgte Entsorgung entsprechend den einschlägigen Vorschriften. Das Rechengut fällt kontinuierlich an. Die Menge variiert jahreszeitbedingt.
Dresden
DEUTSCHLAND
In der Regel wird zur Verwertung ein Gemisch aus Grobrechen-/Feinrechen-/Siebgut übergeben. Das Rechengut fällt kontinuierlich an, die Menge variiert jahreszeitbedingt. Der Jahresanfall kann je nach Auslastung der Kläranlage schwanken. Die 3 100 t/a sind als Richtwert zu betrachten. Die Tagesmengen unterliegen einer Schwankungsbreite von 8 bis 20 t. Die Leistung beinhaltet:
— Übernahme der befüllten Container des AG,
— Transport des Rechengutes zu den Entsorgungsanlagen,
— Umweltgerechte und ordnungsgemäße Verwertung des Rechengutes.
Optionale Verlängerung um 2 Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es sind Angaben zu machen zu:
— Sitz des Unternehmens/Niederlassung, welche für die Realisierung der Leistung vorgesehen ist,
— Eintragung in das Berufsregister (Handwerkerrolle/Handelsregister bzw. Gewerbeanmeldung), der Nachweis ist auf Verlangen vorzulegen,
— Im Falle einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft sind sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Name, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse zu benennen,
— Im Falle einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen:
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die/der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter/in bezeichnet wird,
c) dass die/der bevollmächtigte Vertreter/in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
— im Falle der Einbindung von anderen Unternehmen ist eine Erklärung zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen,
— im Falle der Einbindung von anderen Unternehmen ist auf Verlangen der Vergabestelle eine Verpflichtungserklärung des Unternehmers vorzulegen, in der er dem Bieter im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung stellt,
— Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB,
— Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB.
In den der Vergabeunterlage beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Eigenerklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen. Bei Einbindung von anderen Unternehmen/Nachunternehmen sind die entsprechenden Nachweise/Erklärungen auch von diesen beizubringen.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen vergleichbare Nachweise vorlegen.
Es sind Angaben zu machen zu:
— Umsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren zu vergleichbaren Entsorgungsdienstleistungen,
— Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung, für Personen- und Sachschäden: [Betrag gelöscht] EUR, für Vermögensschäden: [Betrag gelöscht] EUR.
Bei vorgesehenen anderen Unternehmen/Nachunternehmer für wesentliche Teilleistungen sind diese zu benennen und auf Verlangen der Vergabestelle auch von diesen die entsprechenden Nachweise beizubringen.
Es sind Angaben zu machen:
— über die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach technischen Personal für Leitung und Aufsicht und gewerblichen Arbeitskräften,
— Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind 3 Referenznachweise aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren formlos mit einer Eigenerklärung des Bieters mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen:
—— Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer,
—— Art der ausgeführten Leistung,
—— Auftragssumme,
—— Ausführungszeitraum,
—— Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachauftragnehmer).
Zusätzlich ist durch den Bieter die vorgesehene Entsorgung ausführlich und getrennt nach Entsorgungsanlagen in einem Entsorgungskonzept darzustellen. Insbesondere sind Aussagen zu folgenden Schwerpunkten gefordert:
— Beschreibung der Entsorgung (Art der Entsorgung, Entsorgungsort/Entsorgungsanlage, Entsorgungskapazitäten),
— Darstellung der vorgesehenen Transportfahrzeuge (Arten und Kapazitäten),
— für die Verwertung erforderliche stoffliche Anforderung (Schadstoffgehalt) in Abhängigkeit vom jeweiligen Verwertungsweg,
— für die Verwertungsanlagen notwendige behördliche Genehmigungen (Zulassung nach Abfallschlüssel-Nr., Durchsatzmengen/Durchsatzkapazitäten, Gültigkeit der Genehmigungen bis mindestens März 2023) sind mit dem Angebot vorzulegen,
— bestehende Verträge mit anderen Unternehmen bzw. verbindliche Absichtserklärungen (wenn Behandlungs-/Entsorgungsanlagen vom AN nicht selbst betrieben werden),
— Prozentuale Aufschlüsselung der vorgesehenen Verteilung auf die Entsorgungsanlage,
— Nachweis der Absatzsicherheit für Rechengutprodukte (z. B. Ersatzbrennstoff),
— Nur bei Verbringung in ein anderes EU-Land: Darstellung des Ablaufes zur Notifizierung der zu verbringenden Abfälle.
Darüberhinaus ist vom Transportunternehmen eine Transportgenehmigung nach TgV, oder eine Transportanzeige nach § 53 KrWG, oder eine Transporterlaubnis nach § 54 KrWG oder eine Genehmigung zum Transport von diesen Abfällen im Rahmen der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach EfbV vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadtentwässerung Dresden GmbH
Die Angebote sind ausschließlich elektronisch ohne Signatur über www.evergabe.de einzureichen. Werden Angebote über andere Kommunikationswege elektronisch eingereicht, führt dies zwingend zum Ausschluss. Bieter sind zum Eröffnungstermin nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
12/2024
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.ldl.sachsen.de
Ein Antrag auf Nachprüfung vor der Vergabekammer ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.