Auslobung eines offenen Realisierungswettbewerbs für den Umgang mit der baulichen Situation, an der Gemeinschaftsschule Stadtmitte in Neunkirchen (Saar)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Seminarstr. 25
Ort: Ottweiler
NUTS-Code: DEC03 Neunkirchen
Postleitzahl: 66564
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 6821 / 200-216
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-neunkirchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Auslobung eines offenen Realisierungswettbewerbs für den Umgang mit der baulichen Situation, an der Gemeinschaftsschule Stadtmitte in Neunkirchen (Saar)
Erarbeitung einer Vorplanung für eine Vierzügige Gemeinschaftsschule unter Beachtung der geforderten Wettbewerbsleistungen (siehe Auslobung S.9, Punkt 10b).
Neunkirchen/Saar
Erarbeitung einer Vorplanung für eine Vierzügige Gemeinschaftsschule unter Beachtung der geforderten Wettbewerbsleistungen (siehe S.9, Punkt 10b).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau der Gemeinschaftsschule Stadtmitte in Neunkiechen Saar, Objektplanung
Postanschrift: 22, reu de la Gare
Ort: Remich
NUTS-Code: LU LUXEMBOURG
Postleitzahl: 5540
Land: Luxemburg
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Str. 1
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.