Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau – VGE 1.2.1 – Neubau HWS-Wand BT 2.10L, BT 2.20L, BT2.30L Referenznummer der Bekanntmachung: FMZ-2020-27
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rauenstein 6A
Ort: Pockau-Lengefeld
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09514
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.talsperren-sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau – VGE 1.2.1 – Neubau HWS-Wand BT 2.10L, BT 2.20L, BT2.30L
Ca. 315 m Neubau von flachgegründeten Hochwasserschutzmauern vor Gebäuden bis ca. 4 m Höhe.
Olbernhau
DEUTSCHLAND
— 920 m3 Bodenaushub Baugruben BKl 3-5,
— 215 m3 Bodenaushub Baugruben Bkl 6-7,
— 335 m3 Hinterfüllmaterial einbauen,
— 75 m3 Frostschutzschicht,
— 330 m3 Abbruch Mauerwerk/Beton/Stahlbeton,
— 910 t Steinschüttung,
— 320 m Blocksteinvorlage,
— 175 m3 Spritzbetonverbau bis 3,50 m, vernagelt,
— 80 m3 bewehrter Spritzbeton/Ausgleichsbeton,
— 2110 m Bohren im Fels,
— 90 m3 Unterfangung Ufermauer,
— 3 370 m Mikropfähle,
— 80 m3 Unbewehrten Beton herstellen,
— 805 m3 Bewehrten Beton herstellen,
— 780 m2 Natursteinverblendung herstellen,
— 200 m2 Mauerwerksinstandsetzung,
— 75 m Stahlgeländer,
— 15 m Betonbordsteine setzen,
— 420 m2 Betonpflaster,
— 10 St. Muldeneinlaufschächte,
— 330 m Baustraße im Gewässer,
— 340 m Fangedamm.
Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Förderperiode 2014 bis 2020, FV-Reg.-Nr.102833052
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau – VGE 1.2.1 – Neubau HWS-Wand BT 2.10L, BT 2.20L, BT2.30L
Postanschrift: Dresdner Straße 27a
Ort: Freiberg
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09599
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.