Entgelt- und Bezügeabrechnungssystem Referenznummer der Bekanntmachung: TFM-V-19-001

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Ludwig-Erhard-Ring 7
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG0 Thüringen
Postleitzahl: 99099
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://portal.thueringen.de/portal/page/portal/Serviceportal/Ausschreibungen
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Ludwig-Erhard-Ring 8
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG0 Thüringen
Postleitzahl: 99099
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://portal.thueringen.de/portal/page/portal/Serviceportal/Ausschreibungen
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Entgelt- und Bezügeabrechnungssystem

Referenznummer der Bekanntmachung: TFM-V-19-001
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Lieferung, Einführung sowie Support und Pflege eines Entgelt- und Bezügeabrechnungssystems für den Freistaat Thüringen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
48400000 Softwarepaket für Geschäftstransaktionen und persönliche Arbeitsabläufe
48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket
48450000 Softwarepaket für Zeiterfassung und Personalverwaltung
48482000 Business-Intelligence-Softwarepaket
48810000 Informationssysteme
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
72210000 Programmierung von Softwarepaketen
72212000 Programmierung von Anwendersoftware
72261000 Software-Unterstützung
72262000 Software-Entwicklung
72212400 Entwicklung von Software für Geschäftstransaktionen und persönliche Arbeitsabläufe
72212450 Entwicklung von Zeiterfassungs- und Personalverwaltungssoftware
72240000 Systemanalyse und Programmierung
72263000 Software-Implementierung
72265000 Software-Konfiguration
72262000 Software-Entwicklung
72267000 Software-Wartung und -Reparatur
72268000 Bereitstellung von Software
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Erfurt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Auftragsgegenstand ist dieLieferung, Einführung sowie Support und Pflege eines Entgelt- und Bezügeabrechnungssystems für den Freistaat Thüringen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Folgende Leistungen sind vorbehaltlich der Ergebnisse des Verhandlungsverfahrens optionale Bestandteile der anzubietenden Leistungen:

1. Landesfamilienkassen:

— Option A: neues Modul im Abrechnungssystem,

— Option B: Einführung einer Schnittstelle zum Bundeszentralamt für Steuern,

— Option C: Einführung einer Schnittstelle zum Verfahren KISO.

Im Zuge des Verhandlungsverfahrens soll mindestens eine der 3 Optionen beauftragt werden.

2. Dienstunfallfürsorge:

Ein Modul für die Dienstunfallfürsorge ist optional anzubieten.

3. Rechtsbehelfe:

Ein Modul für Rechtsbehelfe ist optional anzubieten.

4. Personalmanagement:

Ein Modul für Personalmanagement ist optional anzubieten.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2019/S [removed]
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: TFM-V-19-001
Bezeichnung des Auftrags:

Entgelt- und Bezügeabrechnungssystem

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
30/11/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

1) Eignungsleihe: Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall hat der Bewerber die unter Ziff. III.1) der Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise für diese vorzulegen. Es ist das „Formblatt Erklärungen und Nachweise zur Eignung“ zu verwenden. Mit dem Teilnahmeantrag ist zudem von jedem dieser Unternehmen eine Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass es im Falle der Auftragsvergabe an den Bewerber diesem mit seinen Fähigkeiten für die benannten Leistungsteile zur Verfügung steht („Formblatt Verpflichtungserklärung“).

2) Bewerbergemeinschaft: im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Mitglieder und das geschäftsführende Mitglied zu benennen. Es ist eine Eigenerklärung der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vorzulegen, dass ihnen bekannt ist, dass gemäß § 1 GWB wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verhaltensweisen und Beschlüsse verbietet, und ein Angebot einer unter Verstoß gegen diese Vorschrift gebildetenBewerbergemeinschaft zwingend vom Verfahren ausgeschlossen wird. Zudem ist anzugeben, welche Gründe für die zulässige Bildung einer Bewerbergemeinschaft maßgeblich waren. Weiter ist zu erklären, dass

— das geschäftsführende Mitglied die Bewerbergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt; dies schließt Erklärungen im Vergabeverfahren ein,

— das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung Zahlungen anzunehmen und,

— alle Mitglieder im Auftragsfalle als Gesamtschuldner haften.

Zudem sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Angaben, Erklärungen und Nachweise gemäß III.1) vorzulegen.

3) Änderung der Vergabeunterlagen: Es wird darauf hingewiesen, dass die Beantwortung von Bewerberfragen sowie die Bereitstellung geänderter Vergabeunterlagen ausschließlich über die E-Vergabe-Plattfortm (www.evergabe-online.de) erfolgt.

4) Auswahl der Bewerber zur Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes:

Der Auftraggeber (AG) wird grds. maximal 4 Bewerber zur Abgabe von Angeboten auffordern. Sofern sich herausstellt, daß mehr als 4 Bewerber geeignet sind, wird der AG die Teilnahmeanträge gemäß den in der Bekanntmachung sowie dem Dokument „Bewertungsmatrix Eignung“ genannten Bewertungskriterien bewerten. Dabei werden gemäß den Wertungsmaßstäben im Dokument für die entsprechenden Angaben des Bewerbers im Formblatt „Erklärungen und Nachweise zur Eignung“ Punkte vergeben und pro Kriterium mit der angegebenen Gewichtung multipliziert. Die so pro Kriterium errechneten gewichteten Eignungspunkte werden addiert und bilden die Gesamtpunktzahl.

Diejenigen 4 Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl werden zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Sofern sich herausstellt, daß weniger als 4 Bewerber geeignet sind, könnenweniger Bewerber für das weitere Verfahren ausgewählt werden. Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Bewerber können auch mehr als 4 Bewerber zur Abgabe von Angeboten aufgefordert werden.

Der AG möchte in der Angebotsphase Softwareprodukte in den Wettbewerb stellen, deren zu Grunde liegende Software von unterschiedlichen Herstellern stammt. Daher haben die Bewerber bereits mit dem Teilnahmeantrag verbindlich das Produkt (inkl. der zu Grunde liegenden Software und deren Hersteller) zu benennen, dass Gegenstand ihres Angebotes sein wird.

Sofern sich herausstellt, dass bei den benannten zu Grunde liegenden Softwareprodukten ein Hersteller mehr als einmal vertreten ist, wird nur der jeweils punktmäßig beste Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Dies gilt nicht, sofern andernfalls nicht 4 Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden könnten. Dann wird der AG auch Bewerber auffordern, die Softwareprodukte anbieten, welche auf zu Grunde liegenden Softwareprodukten desselben Herstellers basieren.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Weimarplatz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 135 Abs. 1-2 GWB.

(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:

1) Gegen § 134 verstoßen hat oder;

2) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist;

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

§ 160 Abs. 1-3 GWB.

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.;

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/12/2020

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