Architektenleistungen (Objektplanung) für die Fassadensanierung des Alten Rathauses in der Mittelstadt Völklingen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausplatz
Ort: Völklingen
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.agsta.de
Abschnitt II: Gegenstand
Architektenleistungen (Objektplanung) für die Fassadensanierung des Alten Rathauses in der Mittelstadt Völklingen
Es werden die Architektenleistungen (Objektplanung) gem. § 34 HOAI für die Fassadensanierung des Alten Rathauses in der Mittelstadt Völklingen vergeben.
Die Mittelstadt Völklingen beabsichtigt auf Grund der aktuellen Schadensbilder an den Straßenfassaden und den damit einhergehenden Einschränkungen des öffentlichen Verkehrs durch die, durch herabfallende Teile, notwendig gewordenen Absperrungen, die Fassaden zu sanieren, zu restaurieren, instand zu setzen und mit einem neuen Anstrich zu versehen. Die Schadensbilder erstrecken sich über die gesamten Straßenfassaden hinweg und betreffen Stahlbetonbauteile und Putzflächen. Ebenso zeigen sich Schädigungen an Naturwerkstein- und Stuckelementen. Auch weisen die Fenster und Türen der Straßenfassaden altersbedingt starke Schädigungen auf.
Eine ausführlichere Objektbeschreibung ist der Anlage 1 – Erläuterungsbericht zu entnehmen.
Das Alte Rathaus Völklingen wurde am 21.12.1972 als Einzeldenkmal in die Denkmalliste des Saarlandes aufgenommen.
Hinsichtlich des Zeitplans ist davon auszugehen, dass unmittelbar nach Auftragsvergabe mit den Arbeiten begonnen wird. Die Sanierungsarbeiten sollen mit der Fertigstellung des neuen Platzes zwischen Modepark Röther und dem Alten Rathaus, spätestens im April 2022, abgeschlossen werden.
Bismarckstraße 1,
66333 Völklingen
Benötigt werden Architektenleistungen (Objektplanung) gemäß § 34 HOAI für die Fassadensanierung des Alten Rathauses in der Mittelstadt Völklingen. Die Fassadensanierung erfolgt im laufenden Betrieb.
Der vorliegende Auftrag umfasst die Grundleistungen der vorgenannten Objektplanungsleistungen der folgenden Leistungsphasen:
— Lph 1: Grundlagenermittlung,
— Lph 2: Vorplanung,
— Lph 3: Entwurfsplanung.
Der Auftraggeber behält sich vor, folgende Leistungsphasen optional stufenweise zu vergeben:
— Lph 4: Genehmigungsplanung,
— Lph 5: Ausführungsplanung,
— Lph 6: Vorbereitung der Vergabe,
— Lph 7: Mitwirkung bei der Vergabe,
— Lph 8: Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation,
— Lph 9: Objektbetreuung.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Seitens des Auftragnehmers besteht kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen bzw. auf eine Gesamtbeauftragung. Für die Maßnahme liegt eine Kostenschätzung (siehe Anlage 2) vor, welche den Bewerbern auf subreport zur Verfügung gestellt wird. Im Rahmen der Bewerbungsphase gibt es über die vorliegende Bekanntmachung und die auf subreport zur Verfügung gestellten Formblätter und Informationen keine weiteren Unterlagen, die angefordert werden können. Weitere Unterlagen werden ggf. denjenigen Bewerbern, die nach Abschluss der Bewerbungsphase (Phase 1) ausgewählt und zur Abgabe eines Honorarangebotes sowie zur Teilnahme an einem Verhandlungsgespräch (Phase 2) aufgefordert werden, zur Verfügung gestellt.
Sonstige zu vergebende Leistungen sind nicht Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung.
Doppelbewerbungen im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung für den zu vergebenden Auftrag Architektenleistungen (Objektplanung) sind nicht zulässig. Mehrfachbewerbungen im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung einzelner Bewerber oder einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft können zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen, wenn dem Bewerber, der Bietergemeinschaft oder den betroffenen konkurrierenden Mitgliedsunternehmen oder Bietergemeinschaften der Nachweis, dass die fraglichen Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden, nicht gelingt.
Die vorläufige Kostenschätzung beläuft sich auf rund [Betrag gelöscht] EUR (netto).
Die unter III.1.1) und III.1.2) geforderten Nachweise u. Eigenerklärungen sind mit der Bewerbung vorzulegen. Dabei sind die weiteren Rahmenbedingungen (z. B. zur Aktualität der Referenzen) für die Wertbarkeit von Referenzen zu allen Kriterien (R-1) bis (R-2) unter III.1.3) zu beachten. Die dort formulierten Rahmenbedingungen sind bindend. Für die Bewerbung sind die auf subreport zur Verfügung gestellten Formblätter zu verwenden.
Darüber hinaus sind die unter III.1.3) technische und berufliche Leistungsfähigkeit genannten Nachweise zu erbringen. Hierfür sind ebenfalls die Formblätter zu verwenden. Eine Bewertung erfolgt anhand der unter III.1.3) beschriebenen Kriterien. Die Bewerber mit den höchsten Bewertungszahlen werden ausgewählt und aufgefordert, am weiteren Verfahren teilzunehmen. Diese erhalten mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe ggf. weitere Unterlagen.
Folgende Kriterien werden bei der Bewertung der Bewerbungen (Phase 1) zugrunde gelegt:
(R-1): Mindestanforderung, d. h. mind. 1 Referenz ist zu benennen: Nachweis des Bewerbers über vergleichbare Aufgabenstellungen, hier: Referenzen für die Fassadensanierung eines öffentlichen Gebäudes mit einer Gesamtinvestitionssumme von mind. [Betrag gelöscht] EUR (netto). In den Formblättern ist nachvollziehbar darzulegen, dass es sich um eine Fassadensanierung handelte.
Zu erbringen ist mindestens 1 wertbare Referenz. Gewertet werden max. 2 wertbare Referenzen mit jeweils 15 Punkten.
Zusatzpunkte: Es können jeweils 2 Zusatzpunkte je Referenz erreicht werden, wenn die Fassadensanierung im laufenden Betrieb stattgefunden hat. In den auszufüllenden Formblättern sind die besonderen Maßnahmen für die Umsetzung der Planungen im laufenden Betrieb nachvollziehbar darzulegen.
Wertung zu (R-1): max. 34 Punkte möglich, inkl. Zusatzpunkte.
(R-2) Mindestanforderung, d. h. mind. 1 Referenz ist zu benennen: Nachweis des Bewerbers über Erfahrungen mit vergleichbaren Aufgabenstellungen, hier: Referenzen für die Fassadensanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes.
Zu erbringen ist mindestens 1 wertbare Referenz. Gewertet werden max. 2 wertbare Referenzen mit jeweils 10 Punkten.
Wertung zu (R-2): max. 20 Punkte möglich.
(R-3): Nachweis des Bewerbers über Erfahrungen mit Baumaßnahmen im Rahmen von Förderprogrammen (kfW, Städtebauförderung, etc.). In den auszufüllenden Formblättern ist eindeutig darzulegen, dass die Baumaßnahme aus Fördermitteln finanziert wurde.
Gewertet werden max. 2 wertbare Referenzen mit jeweils 5 Punkten.
Wertung zu (R-3): max. 10 Punkte möglich.
Insgesamt können 64 Punkte erreicht werden.
Stufenweise Vergabe, siehe II.2.4); Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen bzw. einer Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe auch III.2.1) Die folgenden Nachweise/Eigenerklärungen sind mit der Bewerbung vollständig vorzulegen, bei Bewerbergemeinschaften (BG) jeweils von allen Mitgliedern der BG; Details, die bei den Angaben zu berücksichtigen sind, siehe in den auf subreport zur Verfügung gestellten Formblättern. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Formblätter von den Mitbewerbern (einschließlich Nachunternehmern) ebenfalls auszufüllen. Ferner ist in diesem Fall eine Vollmachtserklärung für den Federführenden, eine Erklärung über die Rechtsform und die gesamtschuldnerische Haftung und eine Erklärung für das Vorhandensein einer Haftpflichtversicherung mit den geforderten Rahmenbedingungen für die Bewerbergemeinschaft/ARGE mit den Bewerbungsunterlagen vorzulegen.
1. Allgemeine Angaben zum Bewerber gemäß Formblatt; es wird darauf hingewiesen, dass Mehrfachbewerbungen einzelner Bewerber oder von Mitgliedern einer BG zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen können,
2. Eigenerklärung, dass keine Personen im Zuständigkeitsbereich des Bewerbers tätig sind, die zum Ausschluss von Personen nach § 6 VgV führen,
3. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB vorliegen,
4. Eigenerklärung zu § 43 Abs. 1 VgV; namentliche Nennung der tatsächlichen Leistungserbringer zum Stichtag 1.1.2020, gegliedert in Projektleiter im Auftragsfall, Stellvertreter des Projektleiters, Bauleiter und Projektingenieure unter Angabe der von ihnen im Auftragsfall bearbeitenden Teilleistungen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist zusätzlich die Zugehörigkeit der Personen zu benennen. Für den im Auftragsfall Projektverantwortlichen/Projektleiter und seinen Stellvertreter ist mit der Bewerbung ein Nachweis der Befähigung für die vorliegende Aufgabenstellung (z. B. Kammernachweis, o. ä.) und ein fachlicher Lebenslauf vorzulegen. Der Projektleiter muss eine Berufserfahrung von mind. 10 Jahren, der Bauleiter eine Berufserfahrung von mind. 8 Jahren, mit Bauten im Bereich Denkmalschutz nachweisen können;
5. Angaben über die beabsichtigte Weitergabe des Auftrags oder eines Teils des Auftrags,
6. Eigenerklärung der Bewerber/der Bewerbergemeinschaft im Falle der Weiterbeauftragung die Leistungen der Leistungsphasen 4-9 (siehe II.2.4) zu erbringen.
7. Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für die Vergabe von öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen.
Die folgenden Angaben sind mit der Bewerbung vollständig vorzulegen, bei BG jeweils von allen Mitgliedern der BG bzw. Nachunternehmern.
1. Eigenerklärung, dass aktuell keine Steuerschulden bestehen,
2. Eigenerklärung zum Vorhandensein der erforderlichen Berufshaftpflichtversicherung in der Höhe mind. [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, mind. [Betrag gelöscht] EUR für Sonstige Schäden. Sollte eine Versicherung in dieser Höhe nicht vorhanden sein, ist eine Eigenerklärung erforderlich, dass die Berufshaftpflicht im Auftragsfall auf die geforderten Höhen angehoben wird.
Weitere (durch Eigenerklärung) nachzuweisende Voraussetzung: Jährliche Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen. (Bei Bewerbergemeinschaften muss die Haftpflicht für die ARGE bzw. für ARGE-Leistungen vorgehalten werden). Die auf subreport zur Verfügung gestellten Formblätter sind für die Angaben zu verwenden.
s.o.
Zum Nachweis der techn. Leistungsfähigkeit sind folgende Referenzen vom Bewerber/der BG vorzulegen. Die Angaben zu den Referenzen sind in die zur Verfügung gestellten Formblätter (FB) einzutragen. Darüber hinausgehendes Material (Planunterlagen, o. ä.) sind nicht erforderlich und werden nicht gewertet.
Grundsätzliche Voraussetzungen für die Wertbarkeit von Referenzen zu (R-1) bis (R-3):
— Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit der in den FB abgefragten Angaben,
— Bearbeitung der Lph 2-3 oder/und Lph 5-8 gem. § 34 HOAI im Zeitraum von Januar 2011 bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung dieser Veröffentlichung, d. h. es müssen mind. die Lph 2-3 oder mind. die Lph 5-8 vollständig in dem Zeitraum bearbeitet, d. h. begonnen und abgeschlossen worden sein.
Es dürfen grundsätzlich mehr Referenzen als erforderlich genannt werden, in diesem Fall ist in den Formblättern anzugeben, welche Referenz zu den unter (R-1) bis (R-3) genannten Kriterien jeweils gewertet werden sollen. Die übrigen aufgeführten Referenzen gehen dann nicht in die Wertung ein. Eine Referenz, die z. B. für Kriterium (R-1) benannt wird, kann auch für (R-2) bis (R-3) benannt werden, wenn diese Rahmenbedingungen auf sie zutreffen. Dies ist in diesem Fall explizit anzugeben. Die geforderten Referenzen sind unter Punkt II.2.9) aufgeführt.
Bei den Referenzen (R-1) und (R-2) handelt es sich um Mindestanforderungen. Hier ist mindestens jeweils 1 Referenz nachzuweisen.
s.o.
Qualitätsanforderungen gem. § 75 Abs. 2 VgV Bewerber mit Sitz in Deutschland: Vorlage eines Nachweises über die Eintragung in ein Berufsregister als Architekt/Beratender Ingenieur (Kammermitgliedschaft); Bewerber mit Sitz im Ausland müssen mit dem Teilnahmeantrag die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür im Anhang XI der Richtlinie2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführte Registereintragung einschlägig ist; bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jeden Mitbewerber.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Arbeitssprache ist deutsch. Anträge in anderer Sprache werden ausgeschlossen.
2. Für den Teilnahmeantrag sind die auf subreport zur Verfügung gestellten Formblätter (FB) entsprechend II.2.9) zu verwenden. Die FB sind um die geforderten Angaben und Nachweise zu ergänzen. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Inhaltliche Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Formale Erweiterungen können zulässig sein, sofern dies in den FB ausdrücklich zugelassen wird (z. B. Ergänzung weiterer Mitbewerber). Bewerber haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung entweder:
— die FB nebst beigefügten Nachweisen,
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) unter https://www.evergabe.de/assets/imagescms/Anleitung_und_Formular_EEE.PDF (mit den vollständigen in der vorliegenden Bekanntmachung geforderten Inhalten, was vom Bewerber zu beachten ist) als vorläufigen Nachweis, vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen, Bietergemeinschaften (BG), usw. sind die Unterlagen/die EEE auch für diese anzugeben. BG's, die sich erst nach Einreichung eines Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Ein Wechsel der Identität des Bieters oder der BG ist nicht zugelassen. Nach Ablauf der Eingangsfrist eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Die Bewerber haben selbst dafür Sorge zu tragen, dass ihre Bewerbungsunterlagen rechtzeitig bei der angegebenen Stelle eingehen.
3. Wichtig: Seit dem 18.10.18 besteht die Pflicht zur eVergabe. Die Kommunikation und die Abgabe der Teilnahmeanträge erfolgt gem. § 53 (1) VgV AUSSCHLIEßLICH elektronisch über subreport. Die zum Download bereitgestellten Unterlagen sind auf www.subreport.de frei verfügbar. Um regelmäßig über Informationen/Rückfragen in Kenntnis gesetzt zu werden und für die Abgabe der Teilnahmeanträge, ist eine Registrierung erforderlich. Diese ist für die Bieter kostenfrei. Teilnahmeanträge oder Angebote, die nicht über subreport, sondern per E-Mail, schriftlich auf dem Postweg oder persönlich eingehen, WERDEN ausgeschlossen. Es wird empfohlen, dass sich interessierte Bewerber/Bieter rechtzeitig mit den technischen Anforderungen des Vergabeportals vertraut machen.
4. Derzeit ist beabsichtigt, dass die Vergabe auf Grundlage der Erstangebote erfolgt. Der AG behält sich vor, bei Bedarf von den Bietern Folgeangebote einzuholen. Wenn der AG Verhandlungen führt, wird jeder Bieter zu einem Verhandlungsgespräch eingeladen.
Unabhängig davon, ob der Auftraggeber sich dazu entscheidet, überhaupt Vergabegespräche zu führen, behält sich der Auftraggeber aufgrund der derzeit noch bestehenden Kontaktbeschränkungen und Verhaltensregeln vor, die ggf. zu führenden Vergabegespräche per Videokonferenz durchzuführen.
5. Bitte beachten Sie, dass im Zeitraum vom 22.12.2020 bis zum 3.1.2021 einschließlich KEINE Rückfragen beantwortet werden und KEINE Kommunikation erfolgt.
6. Die Lph 9 – Objektbetreuung ist in der Laufzeit unter II.2.7) nicht enthalten.
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Siehe § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.