Stromlieferung aus erneuerbaren Energien für Kommunale Immobilien Jena, Kommunalservice Jena und Jena Kultur 2021/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Paradiesstraße 6
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07743
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kubus-mv.de
Postanschrift: Löbstedter Str. 56
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07749
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kubus-mv.de
Postanschrift: Knebelstraße 10
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07743
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kubus-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stromlieferung aus erneuerbaren Energien für Kommunale Immobilien Jena, Kommunalservice Jena und Jena Kultur 2021/2022
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien, davon 30 % aus Neuanlagen (im Jahr des Lieferbeginns nicht älter als 6 Jahre), für die Liegenschaften und die Straßenbeleuchtung der Stadt Jena mit ihren Eigenbetrieben Kommunale Immobilien Jena, Jena Kultur und Kommunalservice Jena, ca. 9.435.033 kWh für das Jahr 2021 und 9 532 420 kWh für das Jahr 2022.
Lieferjahre 2021/2022.
Teillos 1 Stadt Jena (SB)
Abnahmestellen gemäß Leistungsverzeichnis des Kommunalservice Jena
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien, davon 30 % aus Neuanlagen (im Jahr des Lieferbeginns nicht älter als 6 Jahre), für die Straßenbeleuchtung des Kommunalservice Jena, ca. 2 275 780 kWh/Jahr.
Teillos 2 Stadt Jena (RLM)
Abnahmestellen gemäß Leistungsverzeichnis der Kommunalen Immobilien Jena
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien, davon 30 % aus Neuanlagen (im Jahr des Lieferbeginns nicht älter als 6 Jahre), für die Liegenschaften der Kommunalen Immobilien Jena, ca. 2 977 711 kWh im Jahr 2021 und ca. 3 075 098 kWh im Jahr 2022.
Teillos 3 Stadt Jena (SLP)
Abnahmestellen gemäß Abnahmestellenverzeichnis der Kommunalen Immobilien Jena, der Jena Kultur und des Kommunalservice Jena
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien, davon 30 % aus Neuanlagen (im Jahr des Lieferbeginns nicht älter als 6 Jahre), für die Liegenschaften der Kommunalen Immobilien Jena, der Jena Kultur, des Kommunalservice Jena, ca. 4 181 542 kWh/Jahr.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Teillos 1 Stadt Jena (SB)
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Teillos 2 Stadt Jena (RLM)
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Teillos 3 Stadt Jena (SLP)
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99426
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).