Bekanntmachung vergebener Aufträge – Neubau KiTa Flax & Krümel – Objektplanung(Gebäude) und Fachplanung (Tragwerk, Technische Ausrüstung HLS+ELT) Referenznummer der Bekanntmachung: 2020_01_SOEM_KiTa
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Marktplatz 3-4
Ort: Sömmerda
NUTS-Code: DEG0D Sömmerda
Postleitzahl: 99610
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.soemmerda.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Neubau KiTa Flax & Krümel – Objektplanung(Gebäude) und Fachplanung (Tragwerk, Technische Ausrüstung HLS+ELT)
Planungsleistungen für den Neubau der KiTa Flax & Krümel im Wohngebiet „Neue Zeit“ der Stadt Sömmerda
— Objektplanung Gebäude (Los 1);
— Tragwerksplanung (Los 2);
— Planung technische Ausrüstung Heizung, Lüftung, Sanitär (Los 3);
— Planung technische Ausrüstung Elektrotechnik (Los 4).
Objektplanung Gebäude
Kindertageseinrichtung „Flax und Krümel“
Käthe-Kollwitz-Straße 2/4
99610 Sömmerda
Die Stadt Sömmerda beabsichtigt, Objektplanungsleistungen (Gebäude) für den Ersatzneubau der KiTa Flax & Krümel zu vergeben, zu dem sich die Stadt Sömmerda nach einer Variantenuntersuchung entschieden hat, d. h. kompletter Neubau nach Komplettabriss des Bestandsgebäudes in 2 Abschnitten! Es sollen die Leistungsphasen (LP) 1-9 gem. HOAI §§ 33 bis 37 (zunächst LP 1-2) vergeben werden. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung einzelner oder mehrerer Leistungsphasen bis zum Abschluss der Baumaßnahme vor. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Gesamtleistung besteht nicht. Für das Gebäude liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung – Gegenüberstellung Sanierung/Neubau mit Kostenschätzung aus dem Jahr 2018 vor (Anlage). Für den Neubau wurden hier Gesamtkosten i. H. v. [Betrag gelöscht] EUR geschätzt. Weitere planerische Grundlagen für das Bauvorhaben liegen nicht vor. Nach Beauftragung ist umgehend mit der Bearbeitung zu beginnen. Ziel ist es, die Bearbeitung der LP 1-9 inkl. aller notwendigen Abstimmungen in einem Zeitraum von 27 Monaten abzuschließen.
Tragwerksplanung
Kindertageseinrichtung „Flax und Krümel“
Käthe-Kollwitz-Straße 2/4
99610 Sömmerda
Die Stadt Sömmerda beabsichtigt, Fachplanungsleistungen der Tragwerksplanung für den Ersatzneubau der KiTa Flax & Krümel zu vergeben, zu dem sich die Stadt Sömmerda nach einer Variantenuntersuchung entschieden hat, d. h. kompletter Neubau nach Komplettabriss des Bestandsgebäudes in 2 Abschnitten! Es sollen für die Tragwerksplanung die Leistungsphasen (LP) 1-6 gemäß HOAI §§ 49 bis 52 vergeben werden (zunächst LP 1-2). Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung einzelner oder mehrerer Leistungsphasen bis zum Abschluss der Baumaßnahme vor. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Gesamtleistung besteht nicht. Für das Gebäude liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung – Gegenüberstellung Sanierung/Neubau mit Kostenschätzung aus dem Jahr 2018 vor (Anlage). Für den Neubau wurden hier Gesamtkosten i. H. v. [Betrag gelöscht] EUR geschätzt. Weitere planerische Grundlagen für das Bauvorhaben liegen nicht vor. Nach Beauftragung ist umgehend mit der Bearbeitung zu beginnen. Ziel ist es, die Bearbeitung der LP 1-6 inkl. aller notwendigen Abstimmungen in einem Zeitraum von 12 Monaten abzuschließen.
Fachplanung Technische Ausrüstung (HLS)
Kindertageseinrichtung „Flax und Krümel“
Käthe-Kollwitz-Straße 2/4
99610 Sömmerda
Die Stadt Sömmerda beabsichtigt, Fachplanungsleistungen für die Technische Ausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär) für den Ersatzneubau der KiTa Flax & Krümel zu vergeben, zu dem sich die Stadt Sömmerda nach einer Variantenuntersuchung entschieden hat, d. h. kompletter Neubau nach Komplettabriss des Bestandsgebäudes in 2 Abschnitten! Es sollen für die Technische Ausrüstung (TA) gem. HOAI §§ 53 bis 56 die Anlagengruppen (AG) 1-3; LPH 1-9 vergeben werden. (zunächst LP 1-2). Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung einzelner oder mehrerer Leistungsphasen bis zum Abschluss der Baumaßnahme vor. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Gesamtleistung besteht nicht. Für das Gebäude liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung – Gegenüberstellung Sanierung/Neubau mit Kostenschätzung aus dem Jahr 2018 vor (Anlage). Für den Neubau wurden hier Gesamtkosten i. H. v. [Betrag gelöscht] EUR geschätzt. Weitere planerische Grundlagen für das Bauvorhaben liegen nicht vor. Nach Beauftragung ist umgehend mit der Bearbeitung zu beginnen. Ziel ist es, die Bearbeitung der LP 1-9 inkl. aller notwendigen Abstimmungen in einem Zeitraum von 27 Monaten abzuschließen.
Fachplanung Technische Ausrüstung (ELT)
Kindertageseinrichtung „Flax und Krümel“
Käthe-Kollwitz-Straße 2/4
99610 Sömmerda
Die Stadt Sömmerda beabsichtigt, Fachplanungsleistungen für die Technische Ausrüstung (Starkstrom, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, ggf. Förderanlagen) für den Ersatzneubau der KiTa Flax & Krümel zu vergeben, zu dem sich die Stadt Sömmerda nach einer Variantenuntersuchung entschieden hat, d. h. kompletter Neubau nach Komplettabriss des Bestandsgebäudes in 2 Abschnitten! Es sollen für die Technische Ausrüstung (TA) gem. HOAI §§ 53 bis 56 die Anlagengruppen (AG) 4-6; LPH 1-9 vergeben werden. (zunächst LP 1-2). Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung einzelner oder mehrerer Leistungsphasen bis zum Abschluss der Baumaßnahme vor. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Gesamtleistung besteht nicht. Für das Gebäude liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung – Gegenüberstellung Sanierung/Neubau mit Kostenschätzung aus dem Jahr 2018 vor (Anlage). Für den Neubau wurden hier Gesamtkosten i. H. v. [Betrag gelöscht] EUR geschätzt. Weitere planerische Grundlagen für das Bauvorhaben liegen nicht vor. Nach Beauftragung ist umgehend mit der Bearbeitung zu beginnen. Ziel ist es, die Bearbeitung der LP 1-9 inkl. aller notwendigen Abstimmungen in einem Zeitraum von 27 Monaten abzuschließen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung Gebäude
Postanschrift: Ackerwand 15
Ort: Weimar
NUTS-Code: DEG0D Sömmerda
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: https://schettlerpartner.de/
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tragwerksplanung
Postanschrift: Große Münzstraße 6
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEG0D Sömmerda
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: www.art-rolfs.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Technische Ausrüstung HLS
Postanschrift: Brühl 12
Ort: Weimar
NUTS-Code: DEG0D Sömmerda
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: https://igb.ag/
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Technische Ausrüstung ELT
Postanschrift: Windmühlenstraße 8
Ort: Weimar
NUTS-Code: DEG0D Sömmerda
Postleitzahl: 99425
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: http://www.ips-weimar.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9UDUUB
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/
Gemäß § 160 (3) GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB (Informations- und Wartepflicht) bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 Abs. 1 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB).
Gemäß § 135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4,
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/