Los 1: Architektenleistungen nach HOAI §33 ff für den Umbau der Station 14 der SHG-Kliniken Völklingen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Sonnenbergstraße 10 (Haus 11)
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.shg-kliniken.de
Abschnitt II: Gegenstand
Los 1: Architektenleistungen nach HOAI §33 ff für den Umbau der Station 14 der SHG-Kliniken Völklingen
1. Ausgangssituation:
Die SHG-Kliniken Völklingen betreiben in der Ebene E+4 von Haus 1 eine Intensivstation mit 16 Betten. Diese Station wird Ende 2021 stillgelegt.
2. Projektziele:
Zum Jahresbeginn 2022 soll der Umbau dieser Station zu einer Normalstation mit Monitoring für kardiologische Patienten erfolgen. Die neue Stationsstruktur soll sich an den Stationsstrukturen der Pflegestationen in den Ebenen E+3 und E+5 orientieren (beides Normalstationen).
Es besteht die Option, die gesamte Station oder Teile der Station höherwertig als Komfortzimmer für Wahlleistungspatienten auszubauen.
Im Zuge der Umbauarbeiten ist die Sanierung der technischen Installationen in den Schächten, sowie eine Brandschutzsanierung der gesamten Station durchzuführen.
3. Projektstand:
Es liegen Bestandspläne vom gesamten Haus 1 vor mit einer Farbgebung nach DIN 13080. Diese Pläne werden in der zweiten Stufe des Verfahrens den Bietern zur Verfügung gestellt.
4. Angedachter Projektverlauf:
Die Station in der Ebene E+4 wird während der Arbeiten komplett geräumt. Die Stationen darunter und darüber sollen während der Umbauarbeiten in Betrieb bleiben.
Die Bauarbeiten sollen Anfang 2022 beginnen und dann möglichst zügig umgesetzt werden.
SHG-Kliniken V
ölklingen Richardstr. 5-9
66333 Völklingen
Die zu vergebenden Leistungen sind Architektenleistungen nach HOAI §33 ff. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. In der ersten Stufe werden die Architektenleistungen bis Leistungsphase 3 nach HOAI vergeben.
Der voraussichtlichen Baukosten werden auf folgende Summen geschätzt:
— KG 300: netto [Betrag gelöscht] EUR,
— KG 400: netto [Betrag gelöscht] EUR (ohne Medizintechnik),
— KG 474 Medizintechnik: netto [Betrag gelöscht] EUR.
Bei dem Projekt handelt es sich um eine förderfähige Baumaßnahme, für die ein Antrag auf Förderung durch das Land gestellt werden soll. Im Fall einer Förderungen sind die Auflagen des Fördermittelgebers bei der Projektabwicklung zu beachten.
1. Stufenweise Weiterbeauftragung der Leistungsphasen 4-9 für die Station 14,
2. Der Auftraggeber behält sich vor, die gebäude- und brandschutztechnische Sanierung der Station 13 und 15 in den Ebenen E+3 und E+5 stufenweise abzurufen. Diese Arbeiten werden nicht zeitgleich zur Station 14, sondern optional zeitversetzt danach abgerufen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Architektenleistungen nach HOAI §33 ff für den Umbau der Station 14 der SHG-Kliniken Völklingen
Postanschrift: Halbergstr. 23
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66121
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft Franz-Josef-Röder-Straße 17
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://wirtschaft.saarland.de
Siehe VI.4.1) Auf folgende Rechtsvorschrift nach GWB wird hingewiesen:
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ort: Saarbrücken
Land: Deutschland