Hardware-Rahmenvereinbarungen 2020 – Cluster Notebooks Referenznummer der Bekanntmachung: ekom21-2020-0022
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Lieferauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2020/S [removed])
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Ekhofplatz 2a
Ort: Gotha
NUTS-Code: DEG0C Gotha
Postleitzahl: 99867
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://kiv-thueringen.de
Adresse des Beschafferprofils: www.ekom21.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hardware-Rahmenvereinbarungen 2020 – Cluster Notebooks
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen ohne Begründung einer Abnahmeverpflichtung zur Deckung noch nicht detailliert plan- und konkretisierbarer Beschaffungsbedarfe der Bezugsberechtigten an unterschiedlichsten, fabrikneuen Notebookseinschließlich optionaler Wartung, Services und ergänzenden Vertragsleistungen sowie bei Bedarf Zubehör. Ausgeschrieben sind „Notebooks (Schule und Verwaltung)" (Los 1) und „Notebooks 2-in-1" (Los 2). Bezugsberechtigte sind neben den Schulen und Schulträgern, KIV in Thüringen, deren Mitgesellschafter, die Landkreise, Städte, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände im Bundesland Thüringen jeweils einschließlich ihrer rechtlich selbständigen und unselbständigen Einrichtungen und Zusammenschlüsse und anderen Formen der Zusammenarbeit.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
1. Bieterfragen können längstens bis zum 13.11.2020, 10.00 Uhr, gestellt werden. Alle in der Bekanntmachung oder in der Vergabeunterlage geforderten Unterlagen (Nachweise, Erklärungen und sonstige Dokumente) müssen – soweit bei dem betreffenden Nachweis nicht ausdrücklich anders angegeben – fristgerecht und in der vorgegebenen Form – z. B. unter Verwendung der Erfassungsformulare – mit dem Angebot eingereicht werden.
Zusätzlich zu den in der Vergabebekanntmachung getroffenen Vorgaben gelten die für dieses Vergabeverfahren aufgestellten Bewerbungsbedingungen, die Teil der elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen sind.
1. Bieterfragen können längstens bis zum 23.11.2020, 10.00 Uhr, gestellt werden. Alle in der Bekanntmachung oder in der Vergabeunterlage geforderten Unterlagen (Nachweise, Erklärungen und sonstige Dokumente) müssen – soweit bei dem betreffenden Nachweis nicht ausdrücklich anders angegeben – fristgerecht und in der vorgegebenen Form – z. B. unter Verwendung der Erfassungsformulare – mit dem Angebot eingereicht werden. Zusätzlich zu den in der Vergabebekanntmachung getroffenen Vorgaben gelten die für dieses Vergabeverfahren aufgestellten Bewerbungsbedingungen, die Teil der elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen sind.