Durchführung von Winterdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 059-2020-UHK_EU
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Lindenbühl 28/29
Ort: Mühlhausen
NUTS-Code: DEG09 Unstrut-Hainich-Kreis
Postleitzahl: 99974
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://unstrut-hainich-kreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung von Winterdienstleistungen
Durchführung von Winterdienstleistungen (Räumen, Streuen, Räumen und Streuen) auf ca. 92 km Kreisstraßen (Freie Strecke) im Unstrut-Hainich-Kreis. Desweiteren beinhaltet die Ausschreibung begleitende Winterdienstleistungen wie Schneezäune auf-/abbauen/ einlagern und Sofortreparaturen mit Kaltmischgut.
Kreisstraßen ausschließlich im Bereich der freien Strecke im Unstrut-Hainich-Kreis
Das Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung über Winterdienstleistungen auf den Kreisstraßen (ausschließlich freie Strecke) des Unstrut-Hainich-Kreises abzuschließen. Dies beinhaltet neben dem Räumen, Streuen, Räumen und Streuen auch Kontrollfahrten sowie begleitende Winterdienstleistungen wie Schneezäune auf-/abbauen und Sofortreparaturen mit Kaltmischgut.
Ergänzung zur II.2.7): Die Rahmenvereinbarung wird für 5 Jahre geschlossen, von der Winterperiode 2020/21 bis zum Ende der Winterperiode 2024/25. Für Kündigungsmöglichkeit gilt das GWB und die VOL/B für beide Vertragspartner. Der Vertrag muss durch die Vertragspartner nicht extra zum 30.4.2025 gekündigt werden. Der Vertrag läuft automatisch aus.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Durchführung von Winterdienstleistungen
Postanschrift: Wandersleber Str. 15
Ort: Apfelstädt
NUTS-Code: DEG0C Gotha
Postleitzahl: 99192
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.