Öffentlicher Dienstleistungsauftrag für die Linienbündel 1, 2 und 3 im Landkreis St. Wendel

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2020/S [removed])

Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Wilhelm-Heinrich-Str. 36
Ort: Ottweiler
NUTS-Code: DEC05 Saarpfalz-Kreis
Postleitzahl: 66564
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zps-online.de
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Mommstr. 21-31
Ort: St. Wendel
NUTS-Code: DEC06 St. Wendel
Postleitzahl: 66606
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zps-online.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Öffentlicher Dienstleistungsauftrag für die Linienbündel 1, 2 und 3 im Landkreis St. Wendel

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Öffentliche Vorinformation nach Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 und § 8a Abs. 2 PBefG.

Der Landkreis St. Wendel und der Zweckverband Personennahverkehr Saarland (ZPS) beabsichtigen gemäß Artikel 5 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. § 8a Abs.1 Personenbeförderungsgesetz zum 1.1.2022 einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag für die Linienbündel 1, 2 und 3 in einem wettbewerblichen Verfahren mit einer voraussichtlichen Laufzeit bis zum 31.12.2031 zu vergeben.

Der öffentliche Dienstleistungsauftrag wird nach den Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV) vergeben. Auf §§ 155 ff GWB wird verwiesen.

Die Vergabe soll in 3 Losen erfolgen, für die einzeln oder gemeinsam Angebote abgegeben werden können.

Vom öffentlichen Dienstleistungsauftrag werden folgende Verkehrsleistungen erfasst:

Los 1 = Linienbündel 1, bestehend aus den Buslinien: 606, 608, 609, 610_619, 610, 611, 613 sowie R4 und R12.

Los 2 = Linienbündel 2, bestehend aus den Buslinien: 602, 603, 604, 612, 614, 620, 621, 623, 624, 627, 628, 631,632, 633, 634, 635, 636, 638, 639, 644 sowie R2, N3 und N7.

Los 3 = Linienbündel 3, bestehend aus den Buslinien: 617, 629, 641, 642, 643, 645, 646, 647 sowie R11 und R20. In der Zeit vom 01. April bis zum 01. November eines jeden Jahres ist auf der R20 zusätzlich der Transport von Fahrrädern durch das Mitführen von „Fahrradhuckepackträgern“ für bis zu 5 Fahrrädern von Montag bis Freitag ab 9 Uhr sowie am Wochenende und an Feiertagen ganztags zu gewährleisten.

Die Verkehrsleistung im Linienbündel 1 beträgt ca. 1 327 302 Fahrplankilometer, im Linienbündel 2 ca. 1 574 500 Fahrplankilometer und im Linienbündel 3 ca. 770 600 Fahrplankilometer pro Normjahr (250 Werktage, 190 Schultage, 52 Samstage, 63 Sonn- und Feiertage, 60 Ferientage).

Los 1 (Linienbündel 1) wird ab dem 1.1.2024 um die Nachtbuslinien N6, N65, N67 und das Linientaxi N66 mit einer Verkehrsleistung von ca. 10 889 Fahrplankilometern im Normjahr (115 Fahrtage), Los 2 (Linienbündel 2) um die Nachtbuslinien N63 und N64 mit einer Verkehrsleistung von ca. 15 800 Fahrplankilometern im Normjahr ergänzt, Los 3 (Linienbündel 3) wird ab dem 1.1.2024 um die Nachtbuslinien N62, N68 und das Linientaxi N68 mit einer Verkehrsleistung von ca. 19 700 Fahrplankilometern im Normjahr ergänzt.

Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i. V. m. § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG werden Anforderungen an den Verkehr hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt. Diese Anforderungen sind in ergänzenden Dokumenten zusammengefasst (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 5 PBefG). Diese enthalten wesentliche Anforderungen im Sinne von § 13 Abs. 2a Sätze 3 ff. PBefG. Die Dokumente stehen als Download unter folgendem Link unter „Vergabeverfahren St. Wendel Linienbündel 1, 2 und 3“ zur Verfügung: http://www.zps-online.de/Aufgaben/Download-Ausschreibungen/. Die Anforderungen für Standards (Qualitäten) gemäß diesen ergänzenden Dokumenten sind gemäß § 12 Abs. 1a PBefG vom eigenwirtschaftlichen Antragsteller nach § 8 Abs. 4 PBefG verbindlich zuzusichern, damit diese als Auflage zur Genehmigung gemäß § 15 Abs. 3 Satz 2 PBefG abgesichert werden können.

Eine Vergabe an Unterauftragnehmer ist zulässig, unter Beachtung des Art. 4 Abs. 7 der VO (EG) NR. 1370/2007. Der Einsatz von Unterauftragnehmern muss dem Auftraggeber mit Angabe der beauftragten Unternehmen im Voraus schriftlich mitgeteilt und von diesem genehmigt werden.

Es wird eine Betriebsstätte im Saarland oder in einem Umkreis von 50 km vom Zentralen Omnibusbahnhof in der Kreisstadt St. Wendel gefordert, von der aus die ausgeschriebenen Verkehre zu betreiben sind. Es ist ein Verkehrsleiter nach Art. 4 VO (EU) 1071/2009 bzw. ein Betriebsleiter nach § 4 BOKraft zu benennen (oder hierzu ein Vertreter nach Art. 4 Abs. 2 VO (EU) 1071/2009 bzw. §5 BOKraft). Diese müssen ihren gewöhnlichen Aufenthalt innerhalb der BRD und ihren Dienstort an der Betriebsstätte haben, die entweder im Saarland liegt oder in einem Umkreis von 50 km vom Zentralen Omnibusbahnhof der Kreisstadt St. Wendel.

Die Aufgabenträger bedienen sich des Zweckverbandes Personennahverkehr Saarland, Geschäftsstelle, als gemeinsame Vergabestelle.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/11/2020
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S [removed]

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: II.2.4)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Beschreibung der Beschaffung:
Anstatt:

Öffentliche Vorinformation nach Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 und § 8a Abs. 2 PBefG.

Der Landkreis St. Wendel und der Zweckverband Personennahverkehr Saarland (ZPS) beabsichtigen gemäß Artikel 5 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. § 8a Abs.1 Personenbeförderungsgesetz zum 1.1.2022 einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag für die Linienbündel 2 und 3 in einem wettbewerblichen Verfahren mit einer voraussichtlichen Laufzeit bis zum 31.12.2031 zu vergeben.

Der öffentliche Dienstleistungsauftrag wird nach den Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV) vergeben. Auf §§ 155 ff GWB wird verwiesen.

Die Vergabe soll in 2 Losen erfolgen, für die einzeln oder gemeinsam Angebote abgegeben werden können.

Das Vergabeverfahren wird voraussichtlich im Juni 2021 eingeleitet. Vom öffentlichen Dienstleistungsauftrag werden folgende Verkehrsleistungen erfasst:

Los 1 = Linienbündel 2, bestehend aus den Buslinien: 602, 603, 604, 612, 614, 620, 621, 623, 624, 627, 628, 631,632, 633, 634, 635, 636, 638, 639, 644 sowie R2, N3 und N7

Los 2 = Linienbündel 3, bestehend aus den Buslinien: 617, 629, 641, 642, 643, 645, 646, 647 sowie R11 und R20. In der Zeit vom 01. April bis zum 01. November eines jeden Jahres ist auf der R20 zusätzlich

Der Transport von Fahrrädern durch das Mitführen von „Fahrradhuckepackträgern“ für bis zu 5 Fahrrädern von Montag bis Freitag ab 9 Uhr sowie am Wochenende und an Feiertagen ganztags zu gewährleisten.

Die Verkehrsleistung im Linienbündel 2 beträgt ca. 1 574 500 Fahrplankilometer und im Linienbündel 3 ca. 770 600 Fahrplankilometer pro Normjahr (250 Werktage, 190 Schultage, 52 Samstage, 63 Sonn- und Feiertage, 60 Ferientage).

Los 1 (Linienbündel 2) wird ab dem 1.1.2024 um die Nachtbuslinien N63 und N64 mit einer Verkehrsleistung von ca. 15 800 Fahrplankilometer im Normjahr ergänzt, Los 2 (Linienbündel 3) wird ab dem 1.1.2024 um die Nachtbuslinien N62, N68 und das Linientaxi N68 mit einer Verkehrsleistung von ca. 19 700 Fahrplankilometer im Normjahr ergänzt.

Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i. V. m. § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG werden Anforderungen an den Verkehr hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt. Diese Anforderungen sind in ergänzenden Dokumenten zusammengefasst (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 5 PBefG). Diese enthalten wesentliche Anforderungen im Sinne von § 13 Abs. 2a Sätze 3 ff. PBefG. Die Dokumente stehen als Download unter folgendem Link unter „Vergabeverfahren St. Wendel Linienbündel 2 und 3“ zur Verfügung: http://www.zps-online.de/Aufgaben/Download Ausschreibungen/. Die Anforderungen für Standards (Qualitäten) gemäß diesen ergänzenden Dokumenten sind gemäß § 12 Abs. 1a PBefG vom eigenwirtschaftlichen Antragsteller nach § 8 Abs. 4 PBefG verbindlich zuzusichern, damit diese als Auflage zur Genehmigung gemäß § 15 Abs. 3 Satz 2 PBefG abgesichert werden können.

muss es heißen:

Öffentliche Vorinformation nach Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 und § 8a Abs. 2 PBefG.

Der Landkreis St. Wendel und der Zweckverband Personennahverkehr Saarland (ZPS) beabsichtigen gemäß Artikel 5 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. § 8a Abs.1 Personenbeförderungsgesetz zum 1.1.2022 einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag für die Linienbündel 1, 2 und 3 in einem wettbewerblichen Verfahren mit einer voraussichtlichen Laufzeit bis zum 31.12.2031 zu vergeben.

Der öffentliche Dienstleistungsauftrag wird nach den Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV) vergeben. Auf §§ 155 ff GWB wird verwiesen.

Die Vergabe soll in 3 Losen erfolgen, für die einzeln oder gemeinsam Angebote abgegeben werden können.

Vom öffentlichen Dienstleistungsauftrag werden folgende Verkehrsleistungen erfasst:

Los 1 = Linienbündel 1, bestehend aus den Buslinien: 606, 608, 609, 610_619, 610, 611, 613 sowie R4 und R12.

Los 2 = Linienbündel 2, bestehend aus den Buslinien: 602, 603, 604, 612, 614, 620, 621, 623, 624, 627, 628, 631,632, 633, 634, 635, 636, 638, 639, 644 sowie R2, N3 und N7.

Los 3 = Linienbündel 3, bestehend aus den Buslinien: 617, 629, 641, 642, 643, 645, 646, 647 sowie R11 und R20. In der Zeit vom 01. April bis zum 01. November eines jeden Jahres ist auf der R20 zusätzlich der Transport von Fahrrädern durch das Mitführen von „Fahrradhuckepackträgern“ für bis zu 5 Fahrrädern von Montag bis Freitag ab 9 Uhr sowie am Wochenende und an Feiertagen ganztags zu gewährleisten.

Die Verkehrsleistung im Linienbündel 1 beträgt ca. 1 327 302 Fahrplankilometer, im Linienbündel 2 ca. 1 574 500 Fahrplankilometer und im Linienbündel 3 ca. 770 600 Fahrplankilometer pro Normjahr (250 Werktage, 190 Schultage, 52 Samstage, 63 Sonn- und Feiertage, 60 Ferientage).

Los 1 (Linienbündel 1) wird ab dem 1.1.2024 um die Nachtbuslinien N6, N65, N67 und das Linientaxi N66 mit einer Verkehrsleistung von ca. 10 889 Fahrplankilometern im Normjahr (115 Fahrtage), Los 2 (Linienbündel 2) um die Nachtbuslinien N63 und N64 mit einer Verkehrsleistung von ca. 15 800 Fahrplankilometern im Normjahr ergänzt, Los 3 (Linienbündel 3) wird ab dem 1.1.2024 um die Nachtbuslinien N62, N68 und das Linientaxi N68 mit einer Verkehrsleistung von ca. 19 700 Fahrplankilometern im Normjahr ergänzt.

Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i. V. m. § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG werden Anforderungen an den Verkehr hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt. Diese Anforderungen sind in ergänzenden Dokumenten zusammengefasst (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 5 PBefG). Diese enthalten wesentliche Anforderungen im Sinne von § 13 Abs. 2a Sätze 3 ff. PBefG. Die Dokumente stehen als Download unter folgendem Link unter „Vergabeverfahren St. Wendel Linienbündel 1, 2 und 3“ zur Verfügung: http://www.zps-online.de/Aufgaben/Download-Ausschreibungen/. Die Anforderungen für Standards (Qualitäten) gemäß diesen ergänzenden Dokumenten sind gemäß § 12 Abs. 1a PBefG vom eigenwirtschaftlichen Antragsteller nach § 8 Abs. 4 PBefG verbindlich zuzusichern, damit diese als Auflage zur Genehmigung gemäß § 15 Abs. 3 Satz 2 PBefG abgesichert werden können.

Abschnitt Nummer: II.1.1)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Bezeichnung des Auftrags:
Anstatt:

Öffentlicher Dienstleistungsauftrag für die Linienbündel 2 und 3 im Landkreis St. Wendel

muss es heißen:

Öffentlicher Dienstleistungsauftrag für die Linienbündel 1, 2 und 3 im Landkreis St. Wendel

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: