Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Endkundendienste für Schulen und Bildungseinrichtungen im Land Saarland
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ego-saar.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Endkundendienste für Schulen und Bildungseinrichtungen im Land Saarland
Der Konzessionsgeber hat zur Versorgung aller Schulen und Bildungseinrichtungen im Projektgebiet mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten den Bau und Betrieb eines flächendeckenden Hochgeschwindigkeitsnetzes sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen im Projektgebiet in Auftrag gegeben. Der Konzessionsgeber hat im Rahmen des Förderprogramms „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ und durch das Land Saarland eine endgültige Förderzusage erhalten.
Los 1 – Saarpfalz-Kreis, Teile Regionalverband Saarbrücken (RV SB), Stadtgebiet Saarlouis + Dillingen + Neunkirchen
Siehe oben Abschnitt II.1.4).
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
- Kriterium: Ausbaufrist
- Kriterium: Standardangebot 1 000/500 Mbit/s
- Kriterium: Standardangebot 500/200 Mbit/s
- Kriterium: TAL-Mietpreis
- Kriterium: Alternative Verlegemethoden
Los 2 – Landkreis Saarlouis (außer Stadtgebiet Saarlouis + Dilingen) & Landkreis Merzig-Wadern, Teile RV SB
Siehe oben Abschnitt II.1.4).
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
- Kriterium: Ausbaufrist
- Kriterium: Standardangebot 1 000/500 Mbit/s
- Kriterium: Standardangebot 500/200 Mbit/s
- Kriterium: TAL-Mietpreis
- Kriterium: Alternative Verlegemethoden
Los 3 – Landkreis Neunkirchen (außer Stadtgebiet Neunkirchen), Landkreis St. Wendel, Teile RV SB
Siehe oben Abschnitt II.1.4).
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
- Kriterium: Ausbaufrist
- Kriterium: Standardangebot 1 000/500 Mbit/s
- Kriterium: Standardangebot 500/200 Mbit/s
- Kriterium: TAL-Mietpreis
- Kriterium: Alternative Verlegemethoden
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Ort: Saarlouis
NUTS-Code: DEC04 Saarlouis
Land: Deutschland
Es wurde der Zuschlag auf das Gesamtangebot über alle Lose erteilt. Daher wird vorliegend der Gesamtwert aller Lose angegeben.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die vorliegende Konzession dient dazu, einem Konzessionsgeber im Sinne des § 101 Abs. 1 Nr. 1 GWB die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze oder die Bereitstellung eines oder mehrerer elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen. Daher sind gemäß § 149 Nr. 8 GWB das GWB-Vergaberecht, die EU-Vergaberichtlinien, die Konzessionsvergabeverordnung und sonstige Rechtsgrundlagen des förmlichen Vergaberechts im vorliegenden Verfahren nicht anwendbar. Die vorliegende Bekanntmachung im EU-Amtsblatt erfolgt daher lediglich freiwillig. Ein Nachprüfungsverfahren vor einer Vergabekammer ist daher grundsätzlich nicht statthaft. Auch andere spezifisch vergaberechtliche Rechtsbehelfe sind nicht einschlägig.
Ort: Saarbrücken
Land: Deutschland
Ob sich die Vergabekammer zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen aufgrund der Besonderheiten dieses Verfahrens (dazu die obigen Darlegungen zur Bereichsausnahme gemäß § 149 Nr. 8 GWB) entgegen den oben angestellten rechtlichen Erwägungen für zuständig erklären wird, kann die Vergabestelle nicht für die Vergabekammer entscheiden. Unabhängig hiervon wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens grundsätzlich unzulässig ist, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.
So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist nach Ziff. IV.2.2. der vorliegenden Bekanntmachung),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Saarbrücken
Land: Deutschland