Entsorgungsdienstleistungen im Landkreis Sonneberg Referenznummer der Bekanntmachung: 1.20-OV 2/20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bahnhofstraße 66
Ort: Sonneberg
NUTS-Code: DEG0H Sonneberg
Postleitzahl: 96515
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-sonneberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entsorgungsdienstleistungen im Landkreis Sonneberg
Entsorgungsdienstleistungen im Landkreis Sonneberg ab dem 1.1.2021 – Los 1 Restmüll und gewerblicher Gefäßmüll.
Los 1: Einsammlung und Beförderung von Restmüll und gewerblichem Gefäßmüll, einschließlich Behältergestellung und Behälterdienst sowie Ident-System (IS).
Landkreis Sonneberg
Los 1: Einsammlung und Beförderung von Restmüll und gewerblichem Gefäßmüll, einschließlich Behältergestellung und Behälterdienst sowie Ident-System (IS)
— Errichtung/Bereitstellung und Betrieb eines Betriebshofes in der Nähe des Abfallschwerpunktes Stadt Sonneberg,
— Bereitstellung und Erstgestellung von Müllgroßbehältern (Behälter MGB 80l bis 240l mit Transpondern – gebrauchte Behälter mit Transpondern möglich – nicht älter als 5 Jahre) und von Transpondern für Container,
— Neugestellung, Abzug und Austausch von MGB während der Vertragslaufzeit (Behälterdienst), Übernahme der im Besitz des Landkreises befindlichen Behälter aus dem Gebiet Lichte-Piesau,
— Abzug der MGB und Demontage der Transponder von Containern zum Vertragsende,
— Sammlung der Abfälle und Transport zur Übergabestelle/alternativen Übergabestelle, Entsorgung nach gesonderter Aufforderung durch den Auftraggeber (Entsorgung im Sonderfall),
— Bereitstellung, Betrieb, Wartung und Pflege eines Abfallbehälter-Identifikationssystems (IS).
Vertragsverlängerung möglich (maximal zweimal um 2 Jahre)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 – Restmüll und gewerblicher Gefäßmüll
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Hinsichtlich der Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen des §160 GWB für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag insbesondere unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.