Abschluss von Rabattvereinbarungen für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Interferon beta-1b Referenznummer der Bekanntmachung: 167/2020

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Augustinerstraße 38
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG THÜRINGEN
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://plus.aok.de/
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Basler Straße 2
Ort: Bad Homburg
NUTS-Code: DE7 HESSEN
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://plus.aok.de/
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Virchowstraße 30
Ort: Eisenberg
NUTS-Code: DEB RHEINLAND-PFALZ
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://plus.aok.de/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRYDU8Q/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRYDU8Q
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Abschluss von Rabattvereinbarungen für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Interferon beta-1b

Referenznummer der Bekanntmachung: 167/2020
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33600000 Arzneimittel
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von auf den Wirkstoff Interferon beta-1b bezogenen Rabattvereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum vom 1.6.2021 bis 31.5.2023. Der Auftrag ist aufgeteilt in 3 Gebietslose. Jeder Bieter kann für eines oder mehrere Gebietslose Rabattangebote abgeben. Die Ausschreibung erfolgt produktunabhängig und bezieht sich auf alle Arzneimittel des Wirkstoffs Interferon beta-1b in den Versorgungsbedarfen 1 (= 14 – 15 Dosiereinheiten je abgegebenem Wirkstoff) und 2 (= 42 – 45 Dosiereinheiten je abgegebenem Wirkstoff), die der Bieter im Zeitpunkt der Angebotsabgabe in Vertrieb hat und darüber hinaus auf alle Arzneimittel dieses Wirkstoffs, die er während der Vertragslaufzeit neu in Verkehr bringt. Die genaue Definition des Beschaffungsbedarfs ergibt sich aus den Bewerbungsbedingungen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rabattvertrag zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Interferon beta-1b gem. § 130a Abs. 8 SGB V für 2021-2023 in Gebietslos 1, AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
33600000 Arzneimittel
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED SACHSEN
NUTS-Code: DEG THÜRINGEN
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Rabattvertrag zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Interferon beta-1b gem. § 130a Abs. 8 SGB V für 2021-2023 für die Versicherten der AOK PLUS.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/06/2021
Ende: 31/05/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Vertragslaufzeit kann seitens der AOK PLUS um den Zeitraum verlängert werden, um den der Abschluss eines zukünftigen Rabattvertrages für einen von dieser Vereinbarung erfassten Wirkstoff durch behördliche odergerichtliche Maßnahmen ausgeschlossen ist. Dieser Verlängerungszeitraum beträgt maximal 3 Monate.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rabattvertrag zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Interferon beta-1b gem. § 130a Abs. 8 SGB V für 2021-2023 in Gebietslos 2, AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
33600000 Arzneimittel
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 HESSEN
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Rabattvertrag zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Interferon beta-1b gem. § 130a Abs. 8 SGB V für 2021-2023 für die Versicherten der AOK Hessen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/06/2021
Ende: 31/05/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Vertragslaufzeit kann seitens der AOK PLUS um den Zeitraum verlängert werden, um den der Abschluss eines zukünftigen Rabattvertrages für einen von dieser Vereinbarung erfassten Wirkstoff durch behördliche odergerichtliche Maßnahmen ausgeschlossen ist. Dieser Verlängerungszeitraum beträgt maximal 3 Monate.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rabattvertrag zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Interferon beta-1b gem. § 130a Abs. 8 SGB V für 2021-2023 in Gebietslos 3, AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
33600000 Arzneimittel
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB RHEINLAND-PFALZ
NUTS-Code: DEC SAARLAND
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Rabattvertrag zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Interferon beta-1b gem. § 130a Abs. 8 SGB V für 2021-2023 für die Versicherten der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/06/2021
Ende: 31/05/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Vertragslaufzeit kann seitens der AOK PLUS um den Zeitraum verlängert werden, um den der Abschluss eines zukünftigen Rabattvertrages für einen von dieser Vereinbarung erfassten Wirkstoff durch behördliche odergerichtliche Maßnahmen ausgeschlossen ist. Dieser Verlängerungszeitraum beträgt maximal 3 Monate.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen);

2. einfacher Ausdruck aus dem Handelsregister (nicht älter als vom 1.7.2020). Ausländische Bieter haben einen entsprechenden Ausdruck/Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorzulegen.

3. Auszug aus der Arzneimittel-Faktendatenbank (AM-FDB) der AmAnDa-Datenbank mittels der Rechercheoberfläche AMIce-, des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI), für die Arzneimittel des ausgeschriebenen Wirkstoffs, die der pharmazeutische Unternehmer zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe in Vertrieb hat; dabei müssen sich aus den Auszügen die folgenden Informationen zur aktuellen Zulassungssituation der angebotsgegenständlichen Arzneimittel, mindestens zur Abdeckung der Versorgungsbedarfe 1 und 2, ergeben:

a) Name/Bezeichnung des Arzneimittels,

b) Name des Inhabers der Zulassung (alternativ: Name des aus sonstigem Grund zum In-Verkehr-Bringen des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung),

c) Darreichungsform,

d) Wirkstoff,

e) Angabe zur Verkehrsfähigkeit.

Soweit bei einem angebotsgegenständlichen Arzneimittel die aktuelle zulassungsrechtliche Situation im Hinblick auf die gemäß Buchstaben a. bis e. erforderlichen Informationen von der AM-FDB bei Angebotsabgabe verfügbaren letzten Stand abweicht und soweit weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche Auszug aus der Arzneimittel-Faktendatenbank alle gemäß Buchstaben a. bis e. erforderlichen Informationen vollständig ausweist, hat der Bieter den aktuellen Stand bzw. die fehlenden Informationen durch Vorlage geeigneter ergänzender Nachweise (z.B. Kopie des Zulassungsbescheides, Kopien von Änderungsanzeigen, eidesstattliche Versicherung etc.) zusammen mit dem Auszug aus der AM-FDB glaubhaft zu machen.

Hinweis: Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die unter Ziffer 1) – 3) genannten Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Der unter Ziffer 3) genannte Nachweis ist auf den Versorgungsbedarf zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Eigenerklärung zur Bereitstellung der Arzneimittel für die Versorgungsbedarfe 1 und 2 zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns und während der gesamten Vertragslaufzeit (Anlage 10 der Bewerbungsbedingungen);

2. Eigenerklärung zu Lieferkapazitäten und Drittunternehmen nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen (Anlage 6 der Bewerbungsbedingungen). Diese Erklärung ist nach Abschluss der vorläufigen Angebotsbewertung in jedem Gebietslos von denjenigen Bietern, welche auf einem der ersten 2 Plätze der Wirtschaftlichkeitsbewertung liegen, nach Aufforderung vorzulegen. Hierfür wird den betroffenen Bietern eine nicht verlängerbare Frist von 4 Wochen gesetzt. Es steht den Bietern frei, die Eigenerklärung bereits mit dem Angebot einzureichen.

Im Fall des Einsatzes von Drittunternehmen, denen im Zuschlagsfall Teile der Leistung übertragen werden sollen, hat der Bieter zugleich nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. In diesem Fall sind daher zusätzlich folgende Nachweise erforderlich:

a) Nennung der Drittunternehmen und Mitteilung von Art, Umfang und Einbindung der Drittunternehmen im Rahmen der Eigenerklärung zu Lieferkapazitäten und Drittunternehmen (Anlage 6 der Bewerbungsbedingungen);

b) Verfügbarkeitsnachweis/e der in der Eigenerklärung zum Nachweis der Lieferkapazitäten und Drittunternehmen (Anlage 6 der Bewerbungsbedingungen) benannten Drittunternehmen durch;

Aa) entweder Vorlage entsprechender Eigenerklärungen der/des benannten Drittunternehmer/s (Anlage 7 der Bewerbungsbedingungen). Diese Eigenerklärungen können eine grundsätzliche Belieferungszusage ohne konkrete Mengenangaben oder aber eine konkrete Belieferungszusage über bestimmte Mengen beinhalten;

Bb) oder Vorlage von Kopien der Verträge zwischen dem Bieter und dem/der in der Anlage 6 der Bewerbungsbedingungen benannten Drittunternehmen/s bezogen auf die angebotsgegenständlichen Arzneimittel des ausgeschriebenen Wirkstoffs. Aus dem Vertrag muss sich zumindest eine grundsätzliche Bereitschaft des Drittunternehmens, dem Bieter zur Vertragsdurchführung diejenigen Mittel zur Verfügung zustellen, hinsichtlich derer sich der Bieter gemäß seiner Erklärung in Anlage 6 der Bewerbungsbedingungen auf ihn beruft, sowie die verbindliche Erklärung des Drittunternehmers darüber, ob und ggf. welche konkreten Arzneimittelmengen er dem Bieter im Zuschlagsfall über die Vertragslaufzeit hinweg gesichert zur Verfügung stellen wird, ergeben. Die Vorlage eines Auszuges aus dem Vertrag genügt, soweit sich daraus der genannte Inhalt ergibt. Ist der Vertrag nicht in deutscher Sprache abgefasst, ist eine unbeglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen;

Cc) Wenn und soweit aus den Erklärungen bzw. Unterlagen im Sinne der vorstehenden Buchstaben aa) und bb) nicht ergibt, dass die erforderlichen Arzneimittelmengen von Drittunternehmen verbindlich und/oder gesichert zur Verfügung gestellt werden, hat der Bieter nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen nebst Anlagen 6 und 7 zusätzlich darzulegen, auf Basis welcher Tatsachen gleichwohl die Annahme gerechtfertigt ist, dass von seiner Liefer- und Leistungsfähigkeit im Zuschlagsfall für die gesamte Vertragslaufzeit auszugehen ist. Zu den zu benennenden Drittunternehmen zählen alle – auch verbundene – Unternehmen (einschließlich Apotheken und pharmazeutische Großhändler), von denen der Bieter im Zuschlagsfall auf Grund einer unmittelbaren Vertragsbeziehung die Rabattarzneimittel ganz oder teilweise beziehen wird, nicht hingegen Unternehmen, mit deren Hilfe die Rabattarzneimittel in Ausführung des Auftrags an die Versicherten abgegeben werden;

c) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bei Drittunternehmen (Anlage 8 der Bewerbungsbedingungen).

Hinweis: Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die vorgenannten Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen und dabei auf den Versorgungsbedarf zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

1. Gem. § 130a Abs. 8 SGB V kommen als Vertragspartner auf Seiten der Bieter nur pharmazeutische Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG oder Bietergemeinschaften aus pharmazeutischen Unternehmern in diesem Sinne in Betracht;

2. Für Los 3 ist dem Angebot eine unterzeichnete Mustererklärung 3 nach LTTG (Anlage 11 der Bewerbungsbedingungen) nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen beizufügen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 15/12/2020
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/03/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 15/12/2020
Ortszeit: 10:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Bieter/Bietergemeinschaften sind zum Öffnungstermin nicht zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Anlage 9 der Bewerbungsbedingungen) abzugeben. Darin haben alle Mitglieder zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch haften und einen Bevollmächtigten zu benennen, welcher alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gegenüber den Auftraggebern vertritt.

2. Die Kommunikation zwischen den Auftraggebern und den Bewerbern bzw. Bietern ist ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (https://www.dtvp.de) möglich. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind über den Projektraum des Verfahrens auf der o. g. Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Die Antworten werden ausschließlich und einheitlich auf der o. g. Vergabeplattform für alle Bewerber bzw. Bieter auch ohne Registrierung sichtbar eingestellt und sind regelmäßig selbst einzuholen.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YRYDU8Q

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):

㤠134 Informations- und Wartepflicht.

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;

(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;

(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist [...]

§ 135 Unwirksamkeit:

(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134verstoßen hat [...]

§ 160 Einleitung, Antrag:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt),

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind [...]

§ 168 Entscheidung der Vergabekammer:

(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken;

(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden [...].“

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/11/2020

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