Beschaffung und Einführung eines Fuhrparkverwaltungsprogrammes Referenznummer der Bekanntmachung: B5466
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Lützner Straße 218
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Postleitzahl: 04179
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.polizei.sachsen.de/de/index.htm
Postanschrift: Lützner Straße 218
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04179
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.polizei.sachsen.de/de/PVA.htm
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung und Einführung eines Fuhrparkverwaltungsprogrammes
Beschaffung und Einführung eines Fuhrparkverwaltungsprogrammes, einschließlich einer digitalen Fahrzeugakte und eines elektronischen Fahrtenbuches.
Dresden
Die sächsische Polizei plant die Beschaffung und Einführung eines neuen Fuhrparkverwaltungsprogrammes zur Steuerung eines auslastungsorientierten und wirtschaftlich genutzten polizeilichen Fuhrparks. Dieses Verwaltungsprogramm beinhaltet einerseits den Nachweis aller bei der sächsischen Polizei zur Verfügung stehenden Dienstkraftfahrzeuge und deren Unterhaltungskosten sowie andererseits Module bzw. Werkzeuge, die für eine sachgerechte Instandhaltung, einschließlich der erforderlichen Prüffristen, dieser Dienstkraftfahrzeuge erforderlich sind.
Mit Hilfe dieses Fuhrparkverwaltungsprogrammes soll es darüber hinaus möglich sein, einen Nachweis über die getankten und verbrauchten Betriebsstoffe zu führen sowie eine Schadensbearbeitung sicherzustellen.
Für die Instandhaltung und den Ausbau von Dienstkraftfahrzeuge stehen der sächsischen Polizei eigens betriebene Kfz-Werkstätten sowie eine Servicestelle für Sondereinbauten zur Verfügung. Von einem Fuhrparkverwaltungsprogramm wird neben der allgemeinen Fahrzeugverwaltung erwartet, dass es den gesamten Instandsetzungsprozess und Werkstattablauf sowie die unterschiedlichen Lagerverwaltungen darstellen kann.
Im Zuge eines hohen Digitalisierungsgrades ist es mit diesem Fuhrparkverwaltungsprogramm möglich, eine digitale Fahrzeugakte sowie wünschenswerter Weise ein elektronisches Fahrtenbuch, in Form einer echtzeitnahen Laufleistungserfassung, zu führen.
Die Beschaffung umfasst folgende Leistungen:
1. Lieferung bzw. Überlassung eines Fuhrparkverwaltungsprogrammes inklusive aller geforderter Funktionalitäten und der vorgesehenen Nutzerzahl,
2. Softwarepflege und Support für das Fuhrparkverwaltungsprogramm über einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren,
3. Einführung und Inbetriebnahme des Fuhrparkverwaltungsprogrammes inkl. Datenmigration aus dem Bestandsystem und
4. Schulung eines noch zu bestimmenden Anwenderkreises (Administratoren und Nutzer).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Erklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zurgesetzlichen Sozialversicherung (Erklärung E1),
— Erklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen (Erklärung E2),
— Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung (nur bei Bietergemeinschaften, Erklärung E3.
— Erklärung über den Umsatz des Unternehmens (Erklärung E4),
— Erklärung über die Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer (Erklärung E5) und Anlage UAN (Vordruck für Verzeichnis Unterauftragnehmer, soweit gemäß Erklärung E5 notwendig).
— Nachweis von Referenzen in Bezug auf den Auftragsgegenstand gemäß Eigenerklärung E6.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln. Es wird ganz oder teilweise aufgehoben, wenn zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung keine ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363