Neubau und Erweiterung Verwaltungs- und Laborgebäude, Büromöbel
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Mainzer Straße 261-265
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC0 Saarland
Postleitzahl: 66121
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evs.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau und Erweiterung Verwaltungs- und Laborgebäude, Büromöbel
Bei der Baumaßnahme handelt es sich um die Errichtung eines 7-geschossigen, unterkellerten Verwaltungsgebäudes mit Anbindung an den Bestands-Verwaltungsbau, sowie den Neubau eines nichtunterkellerten 2-geschossigen Laborgebäudes für den EVS – Entsorgungsverband Saar, am Standort Untertürkheimer Straße 21, 66117 Saarbrücken. Nach Bezug der Neubauten ist die Sanierung der Bestandgebäude geplant.
Bei den auszuführenden Leistungen handelt es sich um die Lieferung, Montage und gebrauchsfertige Aufstellung von Büromöbeln für beide Neubauten.
66117 Saarbrücken, Untertürkheimer Straße 21
— 187 St. elektromotorisch höhenbestellbare Schreibtische mit Zubehör,
— 324 St. modulare Systemmöbel,
— 152 St. Schrank- und Aufbewahrungssysteme,
— 200 St. Drehstühle auf Rollen,
— 52 St. Konferenzstühle/Drehstühle,
— 140 St. Besucherstühle,
— 58 St. Kantinenstühle,
— 44 St. Tresenhocker,
— 3 St. Loungestühle,
— 22 St. Loungesofas/Loungesessel,
— 42 St. Konferenz-Klapptische,
— 23 St. Beistelltische,
— 1 St. Lounge Besuchertische,
— 7 St. Besprechungstische,
— 18 St. Kantinentische.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau und Erweiterung Verwaltungs- und Laborgebäude, Büromöbel
Postanschrift: Zeppelinstr. 2
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66117
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Leistungserbringungszeitraum:
Die ausgeschriebenen Leistungen sind im Februar 2021 vollständig zu erbringen.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass nach Möblierung und Bezug der Neubauten geplant ist, die Bestandsgebäude zu sanieren. Es ist beabsichtigt, auch hier eine Neumöblierung durchzuführen. Konkrete Einzelheiten zum Umfang der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen und damit zum Umfang der erforderlichen Neumöblierung stehen noch nicht fest, da die Planungen noch nicht weit genug fortgeschritten sind. Soweit die Umbaumaßnahmen innerhalb von 2 Jahren abgeschlossen sind und eine Neumöblierung innerhalb dieses Zeitraums beauftragt werden kann, beabsichtigt der Auftraggeber eine Vertragsänderung gem. § 132 Abs. 2 Ziffer 1 GWB, um die Büros in allen Gebäuden einheitlich zu möblieren. Die Möblierung würde im wesentlichen denselben Ausstattungskriterien für die Einzelbüros folgen, die jetzt Gegenstand der Ausschreibung sind. Da die Sanierungsbaumaßnahmen in mehreren Schritten durchgeführt werden, erfolgt eine Neumöblierung voraussichtlich ebenfalls schrittweise. Dementsprechend sind dabei für diese weiteren Leistungen geänderte Liefertermine vorzusehen. Der Auftraggeber geht davon aus, dass die Mengenerhöhung insgesamt bei bis zu 50 % liegen kann. Im Zuge der Kalkulation hat der Bieter zu berücksichtigen, dass für den Zeitraum von 2 Jahren die Leistungen für alle Möbel zum angebotenen Preis zu erfolgen haben.
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.saarland.de/mwaev/DE/themen-aufgaben/weitere_aufgaben/vergabekammern/vergabekammern.html
Es gelten die Fristen nach § 160 Abs. 3 GWB. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen. Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB, insbesondere § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).