Erbringung einer Mischfinanzierten betrieblichen Altersvorsorge in 01187 Dresden Referenznummer der Bekanntmachung: bark/bAV2020

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Würzburger Straße 46
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01187
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.barkhauseninstitut.org/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/2325556/zustellweg-auswaehlen
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Forschung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Erbringung einer Mischfinanzierten betrieblichen Altersvorsorge in 01187 Dresden

Referenznummer der Bekanntmachung: bark/bAV2020
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
66522000 Altersvorsorge (Gruppenversicherungen)
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Vergabe von Versicherungsleistungen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
66500000 Versicherungen und Altersvorsorge
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Dresden

DEUTSCHLAND

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Barkhausen Instituts gGmbH beabsichtigt auf der Grundlage des Betriebsrentengesetzes den Abschluss eines Rahmenvertrags über die Erbringung einer Mischfinanzierten betrieblichen Altersversorgung für die Dauer von 4 Jahren.

Die Durchführung soll im Rahmen einer Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG erfolgen. Der festzulegende Rahmenvertrag soll die Bedingungen für die einzelnen Versicherungs- bzw. Versorgungsverträge festlegen. Innerhalb des Rahmenvertrages sollen den Mitarbeitern 2 Tarife zur Auswahl stehen.

Die Versorgung erfolgt durch Entgeltumwandlung mit gesetzlichem Arbeitgeberzuschuss.

Wandelt ein Arbeitnehmer Entgelt zum Zweck der Altersvorsorge um, erhält er die Weitergabe von 15 vom Hundert des umgewandelten Betrages, soweit die Barkhausen Instituts gGmbH Einsparungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen erzielt, als (gesetzlichen) Arbeitgeberzuschuss.

Eine Übernahme von Altverträgen bei Neueinstellungen von Mitarbeitern ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Im Rahmen der Portabilität soll eine Einbringung des Übertragungswertes in den neuen Direktversicherungsvertrag ermöglicht werden.

Wir stellen uns vor:

Die Barkhausen Institut gGmbH ist eine unabhängige Forschungseinrichtung in Dresden, welche eng mit der Technischen Universität Dresden zusammenarbeitet und sich auf die Kernfelder des Internets der Dinge (Internet of Things – IoT) konzentriert. Das Institut betreibt anwendungsorientierte Grundlagenforschung mit einem Zeithorizont von 5 bis 10 Jahren vor Markteinführung. Als Innovationszentrum für IoT-Technologien ist es Ansprechpartner für die lokale und globale Industrie.

Darüber hinaus legt die Barkhausen Institut gGmbH besonderen Wert auf die Kommunikation der Forschungsergebnisse und der Forschungsmethoden. Der Diskurs mit der Bevölkerung über technologische Entwicklungen ist Teil des Arbeitsalltags aller Forscher*innen.

Der Name des Instituts ist eine Hommage an Prof. Heinrich Barkhausen.

Wir beschäftigen aktuell ca. 29 Mitarbeiter*innen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2021
Ende: 31/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Leistungszeitraum soll am 1.1.2021 beginnen. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung/Kollektivversicherungsvertrag beträgt zunächst 4 Jahre ab Vertragsbeginn, unabhängig von der Laufzeit der einzelnen Versicherungsverträge. Der Rahmenvereinbarung/Kollektivversicherungsvertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, sofern dieser nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf gekündigt wird.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1. Darstellung des Unternehmens (Bieter) gem. Ziff. 3.6.1 der Bewerbungsbedingungen des Auftraggebers durch Vorlage der Anlage 1 — Angebotsschreiben der Vergabeunterlagen des Auftraggebers: Darstellung des Unternehmens (Name des Bieters; Anschrift des Bieters; Rechtsform; Registernummer; gesetzlicher Vertreter des Bieters; Ansprechpartner des Bieters; Telefonnummer; Telefaxnummer; E-Mail-Adresse).

2. Registerauszug des Unternehmens (Bieter) gem. Ziff. 3.6.2 der Bewerbungsbedingungen des Auftraggebers: aktueller Handelsregister- oder entsprechender Firmenregisterauszug des Herkunftslandes, nicht älter als 1 Jahr ab Zeitpunkt der Angebotsabgabe (z. B. in Form eines elektronischen Registerausdrucks mit Datumsangabe); soweit mit Rücksicht auf die Rechtsform des Bieters vorhanden. Andere Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen, welche gem. Ziff. 1.5 der Bewerbungsbedingungen des Auftraggebers zwingend auch in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen sind.

3. Zulassung zum Geschäftsbetrieb des Unternehmens (Bieter) gem. Ziff. 3.6.2 der Bewerbungsbedingungen des Auftraggebers: Kopie des Zulassungsbescheides für den Bieter nach § 8 VAG bzw. entsprechende Zulassung in einem anderen Mitgliedstaat der EU (vgl. §§ 61 ff. VAG).

4. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gem. Ziff. 3.6.2 der Bewerbungsbedingungen des Auftraggebers durch Vorlage des Formblatt 4 — Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen der Vergabeunterlagen des Auftraggebers.

5. Soweit am Verfahren Bietergemeinschaften teilnehmen, gelten die ergänzenden Bedingungen gem. Ziff. 4.1 der Bewerbungsbedingungen des Auftraggebers durch Vorlage des Formblatt 6 — Bietergemeinschaft der Vergabeunterlagen des Auftraggebers: Grundsätzlich müssen alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft die Eignungsnachweise (Ziff. 3.6.2 der Bewerbungsbedingungen des Auftraggebers) für jedes Mitglied nachweisen. Die übrigen Nachweise/Angaben und Erklärungen (Angebotsschreiben; Formblatt 1 – Versicherungsleistungen) sind von der Bietergemeinschaft insgesamt vorzulegen. Bei der Forderung nach elektronischer fortgeschrittener oder qualifizierter Signierung genügt — außer bei den Eignungsnachweisen gemäß (3.6.2 der Bewerbungsbedingungen des Auftraggebers) — die fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur des geschäftsführenden Mitglieds der Bietergemeinschaft.

6. Soweit vom Auftraggeber Vordrucke oder Formblätter gestellt werden, sind ausschließlich diese zu verwenden. Die Verwendung von Formblättern dient dem Zweck, den Aufwand zur Auswertung der Angebote zu begrenzen und das Verfahren zu beschleunigen. Vor diesem Hintergrund wird der Auftraggeber formblattgebundene Angaben, Erklärungen und Nachweise nur berücksichtigen, wenn die Bieter sie an der geforderten Stelle im Formblatt angebracht haben. Anderenfalls werden an anderer Stelle im Angebot gemachte Angaben, Erklärungen und Nachweise wie fehlende behandelt. Soweit das Formblatt für das Anbringen der geforderten Angaben, Erklärungen oder Nachweise nicht genügend Platz bietet, haben die Bieter die verbleibenden Angaben auf einer Anlage zum Formblatt zu machen, welche sie nach dem Muster des betreffenden Formblatts zu gestalten haben. Der Bezug zum Formblatt und – soweit erforderlich – zu einer dortigen Angabe muss in der Anlage ausdrücklich oder zumindest schlüssig eindeutig hergestellt werden.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

8. Eigenerklärung über das Bestehen des letzten Stresstests der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung EIOPA oder der Eigenerklärung über die Befreiung vom Stresstest gem. Ziff. 3.6.2 der Bewerbungsbedingungen des Auftraggebers durch Vorlage des Formblatt 3 — Eigenerklärung Stresstest der Vergabeunterlagen des Auftraggebers.

9. Eigenerklärung über Rating einer internationalen Ratingagentur (Standard & Poor´s, Moody`s, Fitch Ratings, DBRS oder vergleichbar) der Jahre 2017, 2018 und 2019 (jedes Jahr mindestens 1 Rating). Das Ergebnis des Ratings muss im Bereich Long Term mindestens als sichere Anlage bezeichnet sein („Sichere Anlage, sofern keine unvorhergesehenen Ereignisse die Gesamtwirtschaft oder die Branche beeinträchtigen“, d. h. mindestens „A“ innerhalb dieser Bewertung oder vergleichbar) gem. Ziff. 3.6.2 der Bewerbungsbedingungen des Auftraggebers durch Vorlage des Formblatt 3 — Eigenerklärung zum Rating der Vergabeunterlagen des Auftraggebers.

10. Soweit am Verfahren Bietergemeinschaften teilnehmen, gelten die ergänzenden Bedingungen gem. Ziff. 4.1 der Bewerbungsbedingungen des Auftraggebers durch Vorlage des Formblatt 6 — Bietergemeinschaft der Vergabeunterlagen des Auftraggebers: Grundsätzlich müssen alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft die Eignungsnachweise (Ziff. 3.6.2 der Bewerbungsbedingungen des Auftraggebers) für jedes Mitglied nachweisen. Die übrigen Nachweise/Angaben und Erklärungen (Angebotsschreiben; Formblatt 1 – Versicherungsleistungen) sind von der Bietergemeinschaft insgesamt vorzulegen. Bei der Forderung nach elektronischer fortgeschrittener oder qualifizierter Signierung genügt — außer bei den Eignungsnachweisen gemäß (3.6.2 der Bewerbungsbedingungen des Auftraggebers) — die fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur des geschäftsführenden Mitglieds der Bietergemeinschaft.

11. Soweit vom Auftraggeber Vordrucke oder Formblätter gestellt werden, sind ausschließlich diese zu verwenden. Die Verwendung von Formblättern dient dem Zweck, den Aufwand zur Auswertung der Angebote zu begrenzen und das Verfahren zu beschleunigen. Vor diesem Hintergrund wird der Auftraggeber formblattgebundene Angaben, Erklärungen und Nachweise nur berücksichtigen, wenn die Bieter sie an der geforderten Stelle im Formblatt angebracht haben. Anderenfalls werden an anderer Stelle im Angebot gemachte Angaben, Erklärungen und Nachweise wie fehlende behandelt. Soweit das Formblatt für das Anbringen der geforderten Angaben, Erklärungen oder Nachweise nicht genügend Platz bietet, haben die Bieter die verbleibenden Angaben auf einer Anlage zum Formblatt zu machen, welche sie nach dem Muster des betreffenden Formblatts zu gestalten haben. Der Bezug zum Formblatt und -soweit erforderlich – zu einer dortigen Angabe muss in der Anlage ausdrücklich oder zumindest schlüssig eindeutig hergestellt werden.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

12. Im Rahmen der Rahmenvereinbarung sind 2 Tarife zur Auswahl zu stellen, ein Tarif mit einer sicherheitsorientierten Kapitalanlage (klassischer Tarif) sowie ein Tarif mit moderaten bzw. höheren Ertragschancen (Fondstarif). Die genauen Festlegungen hierzu sind den Vergabeunterlagen sowie der Auftraggeber gestellten Rahmenvereinbarung (Anlage 1) zu entnehmen. Hiernach gilt für die anzubietenden Tarife:

a) Produktbeschreibung aufgeschobene Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht zum Rentenbeginn (sicherheitsorientierte Kapitalanlage = „klassischer Tarif“):

— Durchführungsweg: Direktversicherung,

— Ungezillmerter Tarif, d. h. sämtliche Abschluss- und Vertriebskosten werden auf die gesamte Laufzeit des Vertrags verteilt und es erfolgt keine Vorfinanzierung dieser Kosten durch den Versicherer auf einen kürzeren Zeitraum als die Vertragslaufzeit für die Vermittlung (Tarife, die eine Verteilung der Abschluss- und Vertriebskosten auf die ersten 5 Vertragsjahre gemäß § 169 Abs. 3 VVG vorsehen, erfüllen die Anforderung „ungezillmert“ nicht),

— Art der Zusage: Beitragsorientierte Leistungszusage,

— Erfüllung der Förderkriterien des § 3 Nr. 63 EStG,

— Endalter: entsprechend der Regelaltersgrenze des Arbeitnehmers gemäß der gesetzlichen Rentenversicherung,

— die Kapitalanlage erfolgt im Deckungsstock des Versicherers. In der Anwartschaftsphase erhöhen die laufenden Überschüsse die Rente (Rentenzuwachs),

— Option auf vorzeitige Inanspruchnahme der Leistung zum 62. Lebensjahr inklusive Kapitalwahlrecht, sowie ein Hinausschieben mindestens bis zum 72. Lebensjahr,

— Auszahlung des Vertragsguthabens bei Tod vor Rentenbeginn,

— 15 Jahre Rentengarantiezeit bei Tod nach Rentenbeginn,

— die Einbringung von Übertragungswerten im Sinne des § 4 BetrAVG wird gewährleistet,

— die Direktversicherung muss die Kriterien nach § 2 Abs. 2 BetrAVG und § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG erfüllen,

— nach einer Beitragsfreistellung von bis zu 3 Jahren muss die Möglichkeit eingeräumt sein, den Vertrag bedingungslos ohne Änderung der Rechnungsgrundlagen wieder in Kraft zu setzen.

b) Produktbeschreibung aufgeschobene Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht zum Rentenbeginn (ertragsorientierte Kapitalanlage = „Fondstarif“):

— Durchführungsweg: Direktversicherung,

— ungezillmerter Tarif, d. h. sämtliche Abschluss- und Vertriebskosten werden auf die gesamte Laufzeit des Vertrags verteilt und es erfolgt keine Vorfinanzierung dieser Kosten durch den Versicherer auf einen kürzeren Zeitraum als die Vertragslaufzeit für die Vermittlung (Tarife, die eine Verteilung der Abschluss- und Vertriebskosten auf die ersten 5 Vertragsjahre gemäß § 169 Abs. 3 VVG vorsehen, erfüllen die Anforderung „ungezillmert“ nicht),

— Art der Zusage: Beitragsorientierte Leistungszusage,

— Erfüllung der Förderkriterien des § 3 Nr. 63 EStG,

— Endalter: entsprechend der Regelaltersgrenze des Arbeitnehmers gemäß der gesetzlichen Rentenversicherung,

— als Fonds soll der ETF MSCI World oder ein aus Kostengesichtspunkten vergleichbarer Fonds dem Angebot zugrunde gelegt werden,

— der Vertrag soll mindestens die eingezahlten Beiträge garantieren,

— Maximale Mindestlaufzeit: 15 Jahre,

— Option auf vorzeitige Inanspruchnahme der Leistung zum 62. Lebensjahr inklusive Kapitalwahlrecht, sowie ein Hinausschieben mindestens bis zum 72. Lebensjahr,

— Auszahlung des Vertragsguthabens bei Tod vor Rentenbeginn,

— 15 Jahre Rentengarantiezeit bei Tod nach Rentenbeginn,

— die Einbringung von Übertragungswerten im Sinne des § 4 BetrAVG wird gewährleistet,

— die Direktversicherung muss die Kriterien nach § 2 Abs. 2 BetrAVG und § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG erfüllen,

— nach einer Beitragsfreistellung von bis zu 3 Jahren muss die Möglichkeit eingeräumt sein, den Vertrag bedingungslos ohne Änderung der Rechnungsgrundlagen wieder in Kraft zu setzen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

13. Angabe von Referenzen gem. Ziff. 3.6.2 der Bewerbungsbedingungen des Auftraggebers durch Vorlage des Formblatt 2 – Angaben zu Referenzen der Vergabeunterlagen des Auftraggebers. Als Beleg für die technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sollen die Bieter geeignete Referenzen über frühere Rahmenverträge über die betriebliche Altersvorsorge vorlegen. Sollte ein Bewerber mehr als 2 Referenzen angeben wollen, ist dieses Formblatt 2 mehrfach auszufüllen. Eine anonymisierte Angabe der Referenzen ist ausreichend. DIe Angaben sollen umfassen: Art des Auftraggebers (Öffentlich oder privat); Kurzbeschreibung des Vertrages, insbesondere a.) des Leistungs- und Haftungsanteils (Zeichnungsquote) und b.) des Tarifes (konservativ o. Tarif mit höherem Wertsteigerungskapital); Beginn und Ende der Vertragslaufzeit.

14. Soweit am Verfahren Bietergemeinschaften teilnehmen, gelten die ergänzenden Bedingungen gem. Ziff. 4.1 der Bewerbungsbedingungen des Auftraggebers durch Vorlage des Formblatt 6 — Bietergemeinschaft der Vergabeunterlagen des Auftraggebers: Grundsätzlich müssen alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft die Eignungsnachweise (Ziff. 3.6.2 der Bewerbungsbedingungen des Auftraggebers) für jedes Mitglied nachweisen. Die übrigen Nachweise/Angaben und Erklärungen (Angebotsschreiben; Formblatt 1 – Versicherungsleistungen) sind von der Bietergemeinschaft insgesamt vorzulegen. Bei der Forderung nach elektronischer fortgeschrittener oder qualifizierter Signierung genügt — außer bei den Eignungsnachweisen gemäß (3.6.2 der Bewerbungsbedingungen des Auftraggebers) — die fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur des geschäftsführenden Mitglieds der Bietergemeinschaft.

15. Soweit vom Auftraggeber Vordrucke oder Formblätter gestellt werden, sind ausschließlich diese zu verwenden. Die Verwendung von Formblättern dient dem Zweck, den Aufwand zur Auswertung der Angebote zu begrenzen und das Verfahren zu beschleunigen. Vor diesem Hintergrund wird der Auftraggeber formblattgebundene Angaben, Erklärungen und Nachweise nur berücksichtigen, wenn die Bieter sie an der geforderten Stelle im Formblatt angebracht haben. Anderenfalls werden an anderer Stelle im Angebot gemachte Angaben, Erklärungen und Nachweise wie fehlende behandelt. Soweit das Formblatt für das Anbringen der geforderten Angaben, Erklärungen oder Nachweise nicht genügend Platz bietet, haben die Bieter die verbleibenden Angaben auf einer Anlage zum Formblatt zu machen, welche sie nach dem Muster des betreffenden Formblatts zu gestalten haben. Der Bezug zum Formblatt und -soweit erforderlich – zu einer dortigen Angabe muss in der Anlage ausdrücklich oder zumindest schlüssig eindeutig hergestellt werden.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

16. Die Vermittlung, Betreuung und die Beratung der Arbeitnehmer und Auszubildenden des Auftraggebers erfolgt ausschließlich durch das Maklerunternehmen Hersieg GmbH, Adam-Ries-Straße 17, 09456 Annaberg-Buchholz. Diese Leistung wird über eine in das Produkt einkalkulierte Maklervergütung finanziert. Dem Makler steht eine laufende Maklervergütung für jede abgeschlossene Direktversicherung in Höhe von 50‰ der gezahlten Beiträge zu. Die Auskehrungen an den Makler erfolgen jährlich, unabhängig von der Art der Beitragszahlung des Versicherungsnehmers. Die Zahlung erfolgt in der Regel in dem Kalendermonat, der dem Kalendermonat des Vertragsschlusses entspricht.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 08/12/2020
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/03/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 08/12/2020
Ortszeit: 12:30
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Die Öffnung der Angebote erfolgt gemeinsam durch mindestens 2 Vertreter des öffentlichen Auftraggebers gem. § 55 Abs. 2 S. 1 VgV. Bieter sind gem. § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Die genauen Zuschlagskriterien sind den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen; Leistungsbeschreibung; Formblatt 1 – Versicherungsleistung) zu entnehmen.

2. Es gelten die in den Vergabeunterlagen, insbesondere die in den Bewerbungsbedingungen und Leistungsbeschreibung dargestellten Bedingungen für die Teilnahme am Vergabeverfahren.

3. Fragen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind in Textform über die Vergabeplattform über das als Anlage 4 — Bieterfragen zur Verfügung gestellte Formular über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform zu übermitteln.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Postfach 10 13 64
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/11/2020

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