PC-Technik und Software für den Berufsschulcampus Unstrut-Hainich (UH) in 3 Losen Referenznummer der Bekanntmachung: 153-2020-UHK_EU
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Lieferauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2020/S [removed])
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Mühlhausen
NUTS-Code: DEG09 Unstrut-Hainich-Kreis
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://unstrut-hainich-kreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
PC-Technik und Software für den Berufsschulcampus Unstrut-Hainich (UH) in 3 Losen
Lieferung von IT-Technik wie PCs mit Zubehör, Server- und Speichertechnik, aktive Technik, Lehrmittel in Form von Mess- und Prüftechnik sowie eine Produktionsanlage mit Software.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Das Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis beabsichtigt für den Berufsschulcampus UH die Lieferung von IT-Technik und Software in 3 Losen zu vergeben. Es handelt sich um 267 PCs mit dem entsprechenden Zubehör, Server- und Speichertechnik, Aktive Netz-werktechnik und diverse Software. Außerdem soll ein Lehrkabinett mit einem Produktions-arbeitsplatz einschließlich Software ausgestattet werden.
Los 3 umfasst die Ausstattung eines Lehrkabinetts mit einer Produktionsanlage sowie Software des Herstellers FESTO.
Das Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis beabsichtigt für den Berufsschulcampus UH die Lieferung von IT-Technik und Software in drei Losen zu vergeben. Es handelt sich um 267 PCs mit dem entsprechenden Zubehör, Server- und Speichertechnik, Aktive Netzwerktechnik und diverse Software. Außerdem soll ein Lehrkabinett mit einem Produktionsarbeitsplatz einschließlich Software ausgestattet werden.
Los 3 umfasst die Ausstattung eines Lehrkabinetts mit einer Produktionsanlage sowie Software des Herstellers FESTO.
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
Preis
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/01/2021
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.