Klärschlammverwertung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Mainzer Str. 261-265
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC0 Saarland
Postleitzahl: 66121
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.evs.de
Abschnitt II: Gegenstand
Klärschlammverwertung
Stoffliche und/oder thermische Verwertung von entwässertem Klärschlamm (66 000 t/a – Schlämme aus der Behandlung kommunaler Abwässer, AVV 190805) einschließlich Transport, Maut, Containergestellung, Verwiegung und Dokumentation aufgeteilt in 4 Mengenlose.
Klärschlammverwertung
Stoffliche/thermische Verwertung von 34 400 t/a aus 28 Kläranlagen inkl. Transport, Maut, Containergestellung, Verwiegung und Dokumentation.
Klärschlammverwertung
Stoffliche/thermische Verwertung von 9 300 t/a aus 5 Kläranlagen inkl. Transport, Maut, Containergestellung, Verwiegung und Dokumentation.
Klärschlammverwertung
Stoffliche/thermische Verwertung von 14 300 t/a aus 5 Kläranlagen inkl. Transport, Maut, Containergestellung, Verwiegung und Dokumentation.
Klärschlammverwertung
Stoffliche/thermische Verwertung von 8 000 t/a aus 1 Kläranlage inkl. Transport mit Sattelzug, Maut, Verwiegung und Dokumentation.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angabe der Zuverlässigkeit:
Der Bieter erklärt, dass die im § 123 GWB und § 124 GWB des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen.
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Soweit Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB erfolgt sind, ist deren Wirksamkeit dem öffentlichen Auftraggeber gegenüber so nachzuweisen, dass dieser eine Bewertung und Ausschlussentscheidung treffen kann. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__125.html
Angabe zum Umsatz des Unternehmens:
Erklärung über den Gesamtumsatz und gegebenenfalls den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Geschäftsjahren Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation:
Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Erklärung, dass das Unternehmen der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat.
— Nachweis der Zulassung des Bieters zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß §§ 56, 57 KrWG,
— Angabe zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind:
Vorlage geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
— Beschreibung des Fuhrparks.
Weitere Unterlagen:
— Nachweis der Anzeige der Beförderung von nicht gefährlichen Abfällen gem. § 53 KrWG des für den Transport vorgesehenen Transporteurs oder gleichwertiger Nachweis des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist,
— Durch den Bieter sind Eigenerklärungen mit exakter Beschreibung des dem Angebot zugrundeliegenden Verwertungsweges einzureichen (gemäß den Formblättern in den Vergabeunterlagen: Ent-sorgungssicherheit, Verwertungsstelle, Zwischenlager),
— Gültige Genehmigungen aller angebotenen Verwertungsstellen und gegebenenfalls der Zwischenlagerstelle(n), wenn auf Zwischenlager in der Verwertungslogistik zurückgegriffen wird, sind auf Verlangen vorzulegen.
Für die Ausführung des Auftrages gelten die Besonderen Bedingungen über die Sicherung von Sozialstandards, Tariftreue und Mindestlöhnen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Saarland(Saarländisches Tariftreuegesetz — STTG) vom 6. Februar 2013 (Amtsbl. I S. 84) und die Verordnung zur Anpassung des Mindestlohns gemäß § 3 Absatz 5 Satz 3 STTG vom 7. Oktober 2019 (Amtsbl. I S. 808)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Str. 17
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.saarland.de/mwaev/DE/themen-aufgaben/weitere_aufgaben/vergabekammern/vergabekammern_node.html
Es gelten die Fristen nach § 160 Abs. 3 GWB. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen. Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB, insbesondere § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).