Dienstleistungsagentur für digitales Kompetenzzentrum Smart Cities St. Wendel Referenznummer der Bekanntmachung: LKWND-2020-35
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Mommstraße 31
Ort: St. Wendel
NUTS-Code: DEC06 St. Wendel
Postleitzahl: 66606
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed] / [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-st-wendel.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.saarland/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1707c5b2839-7a6c4f2dfb23b2c
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungsagentur für digitales Kompetenzzentrum Smart Cities St. Wendel
Dienstleistungsagentur für das digitale Kompetenzzentrum im Bundesförderprojekt Smart Cities Landkreis St. Wendel.
Dienstleistungsagentur für das digitale Kompetenzzentrum im Bundesförderprojekt Smart Cities Landkreis St. Wendel.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot:
— entweder die in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Interessensbestätigung angegebenen Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise),
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis,
— oder einen Eintrag in die Liste des Amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) vorzulegen.
Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot:
— entweder die in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Interessensbestätigung angegebenen Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise),
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis,
— oder einen Eintrag in die Liste des Amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) vorzulegen.
Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot:
— entweder die in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Interessensbestätigung angegebenen Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise),
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis,
— oder einen Eintrag in die Liste des Amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Franz-Josef-Röder- Straße 17
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
Nach §160 Abs.3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. Die Antragstellerin/der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin/dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin/dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin/dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin/des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.