Erschließung Franzenbrunnen, 3. BA, Saarbrücken – Los 1: Rückbau- u. Entsorgungsarbeiten, Los 2. Baumfällung u. Rodungsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 783.3-200831-Fd
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Nell-Breuning-Allee 8
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66115
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.giu.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erschließung Franzenbrunnen, 3. BA, Saarbrücken – Los 1: Rückbau- u. Entsorgungsarbeiten, Los 2. Baumfällung u. Rodungsarbeiten
Baubeschreibung
1. Angaben zur Baustelle:
Die GIU Gesellschaft für Innovation und Unternehmensförderung mbH & Co. Flächenmanagement Saarbrücken KG, Nell-Breuning-Allee 8, 66115 Saarbrücken, beabsichtigt im Rahmen des Projektes „Wohngebiet Franzenbrunnen" die Erschließung und Wohnbauentwicklung eines etwa 11 ha großen Gebiets, das sich östlich der Metzer Straße und südlich des Lerchesflurwegs befindet. Die Fläche wird im Westen durch die Lothringer Straße begrenzt, im Süden durch die bestehende Wohnbebauung der Diedenhofer Straße, im Osten durch die Mondorfer Straße.
Der erste und zweite Bauabschnitt sind bereits erschlossen. Der 3. BA soll im kommenden Jahr erschlossen werden. Diese Ausschreibung bezieht sich auf den 3. BA.
Dieser Bauabschnitt befindet sich zwischen dem Bogenweg und dem Lerchesflurweg. Im Westen wird er durch die Metzer Straße und im Osten durch den schon erschlossenen 2. BA begrenzt.
Der 3. BA hat eine Größe von ca. 2,5 ha und wurde als Schrebergartenanlage genutzt.
Die im LV beschriebenen Maßnahmen sind in 2 Lose unterteilt.
Los 1 „Rückbau- und Entsorgungsarbeiten von asbesthaltigen und sonstigen Abfällen":
— Baustelleneinrichtung,
— Absammeln und entsorgen verschiedenen Abfällen,
— fachgerechtes Absammeln von losen, asbestbelasteten Materialien sowie fachgerechter Abbruch von asbestbelasteten Einfassungen u. ä.
Los 2 „Freischnitt, Baumfällungs- und Rodungsarbeiten":
— Baustelleneinrichtung,
— Abbruch von Zäunen und Randeinfassungen,
— Bäume fällen und Gehölzaufwuchs entfernen,
— Wurzelstöcke roden,
— Einzäunung eines Teilbereichs mit einem Wildschutzzaun
Bevor das Geländenivellement zur Erschließung im Frühsommer 2021 durchgeführt werden kann, muss das ganze Gelände weitgehend von Bewuchs freigestellt werden. Weitere Erläuterungen s. Leistungsverzeichnis.
Rückbau u. Entsorgungsarbeiten
Wohngebiet Franzenbrunnen, 3. BA Lerchesflurweg
66119 Saarbrücken
s. Leistungsverzeichnis.
Baumfällung u. Rodungsarbeiten
Wohngebiet Franzenbrunnen, 3. BA Lechesflurweg
66119 Saarbrücken
s. Leistungsverzeichnis
Alle Leistungen bis auf das – Wurzelstöcke roden – müssen bis zum 28.2.2021 abgeschlossen sein. Nur die Arbeiten entsprechend Titel 2.6 „Wurzelstöcke roden" sind frühestens ab dem 02.05.2021 auszuführen und bis spätestens zum 25.6.2021 abnahmereif fertigzustellen. Dieser Fertigstellungstermin kann in Abstimmung mit dem Artenschutz ggfs. variieren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in das Handelsregister und/oder in die Handwerksrolle. Bei ausländischen Bietern ist eine vergleichbare Registrierung des Bieters nachzuweisen. Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregisterbeim Bundesamt für Justiz anfordern. Bei ausländischen Bietern erfolgt eine gleichgerichtete Anfrage an die zuständigen Behörden. Vorlage der Freistellungsbescheinigung der für den Bieter zuständigen Finanzbehörde. Bei nicht deutschsprachigen Bietern ist eine Übersetzung der Freistellungsbescheinigung in deutscher Sprachemit notarieller Beglaubigung vorzulegen.
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 16 VOB/A EU
Nachweis der erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Gesetzestreue sowie Nachweis über ausreichende technische und wirtschaftliche Mittel gem. § 16 b Abs. 1 VOB/A EU.
Verfügt der Bieter selbst nicht über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, so kann er diese durch den Einsatz von Nachunternehmern im Wege der Eignungsleihe sicherstellen. In diesem Fall müssen die Eignungskriterien (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Gesetzestreue sowie ausreichende technische und wirtschaftliche Mittel) für den jeweiligen Nachunternehmer vom Bieter nachgewiesen werden.
Vorlage von Verpflichtungs- und Tariftreueerklärungen sowie Vorlage der Vereinbarung über die Einhaltung der Tariftreue zwischen Bieter und jedem von ihm eingesetzten Nachunternehmer.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Aa) Nicht präqualifizierte Bieter müssen zum Nachweis ihrer Bietereignung mindestens folgende Angaben machen und nachweisen:
— Mindestjahresumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre in Höhe der Angebotssumme,
— Vorlage von Nachweisen, dass der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben, BG-und Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist,
— mindestens dreijährige ununterbrochene Geschäftstätigkeit zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe.
Die entsprechenden Eintragungen für die Erklärungen und Nachweise sind in das in den Verdingungsunterlagen enthaltene Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) einzutragen. Aus diesem Formblatt ergeben sich auch die zusätzlich vom Bieter auf besonderes Verlangen der Vergabestelle vorzulegenden Erklärungen und Nachweise, wenn sein Angebot in die engere Wahl kommt.
Bb) Präqualifizierte Bieter führen den Nachweis der Bietereignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Die Vergabestelle behält sich allerdings auch bei präqualifizierten Bietern ausdrücklich vor, weitere Angaben, Erklärungen und Nachweise zur Eignung abzufordern, wenn trotz bestehender Präqualifikation Zweifel an der Bietereignung bestehen oder die Art der ausgeschriebenen Bauleistung ergänzende Angaben erfordern.
Die ggfs. zusätzlich von präqualifizierten Bietern vorzulegenden Erklärungen und Nachweise entsprechen denjenigen, die die Vergabestelle auch von nicht präqualifizierten Bietern gem. vorstehender lit. aa. grundsätzlich fordert.
— Mitarbeiterzahl in den letzten 3 Geschäftsjahren mindestens in Höhe der für die ordnungsgemäße Auftragsdurchführung benötigten bzw. vergleichbaren Beschäftigtenanzahl,
— Benennung von 3 Referenzen, die mit der ausgeschriebenen Baumaßnahme vergleichbar sind. Die Vergleichbarkeit bezieht sich auf die Parameter: Art der Bauleistung, Bauzeit, Auftragssumme, eingesetzte Mitarbeiterzahl.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Beim Einsatz von Nachunternehmern sind auf gesondertes Verlangen die vorstehenden Erklärungen und Nachweise auch für diese abzugeben.Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Eigenerklärungen auch für die Nachunternehmer durch die Vorlage der im Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) aufgeführten Bescheinigungen der zuständigen Stellen nachzuweisen.
Sind die Nachunternehmer präqualifiziert, reicht zunächst die Angabe der Nummer, unter der der Nachunternehmer im Präqualifikationsverzeichnis geführt wird. Im übrigen gelten in diesen Fall auch die Vorbehalte gem. lit. bb.
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen/Nachweise/Prüfzeugnisse einzureichen:
— Entsorgung:
Der AN hat die nachstehend aufgeführten und geforderten Nachweise, Zertifikate, Angabe von Entsorgungsanlagen usw. mit der Angebotsabgabe vorzulegen. Diese sind, je nach dem vom AN gewählten Entsorgungsweg:
— Zertifikate nach Entsorgungsfachbetriebsverordnung (EfbV) bzw. nach Transportverordnung (TransVO) für die abfallwirtschaftliche Tätigkeiten: Transportieren, korrespondierend zu den im LV genannten Abfallarten und/oder
— Zertifikate nach Entsorgungsfachbetriebsverordnung (EfbV) für die abfallwirtschaftliche Tätigkeiten: Lagern, Behandeln, Verwerten, Beseitigen, Handeln oder Makeln, korrespondierend zu den im LV genannten Abfallarten und Tätigkeiten.
Abschlagszahlungen nach VOB/B. Die Frist zur Zahlung der Schlussrechnung wird gemäß § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B auf 30 Tage verlängert.
Sicherheit für Vertragserfüllung: 5 v. H. der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer, ohne Nachträge). Stellt der Auftragnehmer die Sicherheit für die Vertragserfüllung binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss (Zugang des Auftragsschreibens) weder durch Hinterlegung noch durch Vorlage einer Bürgschaft, so ist der Auftraggeber berechtigt, Abschlagszahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist. Sicherheit für Mängelansprüche: 3 v. H. der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) einschließlich erteilter Nachträge.
Abschnitt IV: Verfahren
GIU mbH & Co. Flächenmanagement Saarbrücken KG
Nell-Breuning-Allee 8
66115 Saarbrücken
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sie können die Vergabeunterlagen – ohne vorherige Anmeldung – unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abrufen.
Angemeldete Unternehmen werden von uns, über das DTVP (Deutsches Vergabeportal GmbH), über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten auf Fragen zum Vergabeverfahren informiert.
Unternehmen, die von der Möglichkeit der Anmeldung keinen Gebrauch machen, müssen sich selbständig über das DTVP (Deutsches Vergabeportal GmbH) informieren, ob Vergabeunterlagen
Zwischenzeitlich geändert wurden oder ob die Vergabestelle Fragen zum Vergabeverfahren beantwortet hat.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YECDJDK
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Es gelten die Vorschriften der §§ 97 ff. GWB.
Auf die Rügeobliegenheit des Bieters gem. § 160 Abs. 3 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages bei Versäumung der Rügefrist wird ausdrücklich hingewiesen.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Der Bieter muss damit rechnen, dass bei Versäumnis der Rügefrist sein Nachprüfungsantrag ohne Sachprüfung als unzulässig zurückgewiesen wird. Dem Bieter wird daher empfohlen, ggfs. rechtzeitig fachlichen Rechtsrat einzuholen.
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
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