Dienstleistungsvertrag für ein Tankkartensystem Referenznummer der Bekanntmachung: OVL 850/20-67
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Fischmarkt 1
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.erfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungsvertrag für ein Tankkartensystem
Betankung des städtischen Fuhrparks – Abschluss eines Dienstleistungsvertrages für ein Tankkartensystem für die Fahrzeuge der Stadtverwaltung.
Zur Ausstattung aller städtischen Fahrzeuge und Kleingeräte werden ca. 540 Tankkarten benötigt.
Der Kraftstoffverbrauch entstand durch die Direktbetankung der Fahrzeuge an öffentlichen Tankstellen. Diese Mengen sind nicht verbindlich, sie können für die Laufzeit des Vertrages unter- bzw. überschritten werden.
— 270 000 Liter Diesel gem. EN 590,
— 67 000 Liter Super/Super E 10 gem. EN 228/ E DIN 51 626-1,
— 2 000 Liter Autogas (LPG) gem. EN 589,
— 4 000 kg Erdgas (CNG) gem. DIN 51624.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Dienstleistungsvertrag für ein Tankkartensystem
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Fischmarkt 1
Ort: Erfurt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.erfurt.de