Bargeldloser Zahlungsverkehr Referenznummer der Bekanntmachung: 24.35-2912-237-2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kranichfelder Straße 1
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99097
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.thueringen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bargeldloser Zahlungsverkehr
Vertragsgegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von mobilen Geräten zur Etablierung des Bargeldlosen Zahlungsverkehrs (BZV) sowie von Zubehör, Software, Garantie-, Lizenz- und Serviceleistungen für die Behörden und Bildungseinrichtungen der Thüringer Polizei.
Behörden und Bildungseinrichtungen der Thüringer Polizei gemäß Adressverzeichnis
Siehe II.1.4).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bargeldloser Zahlungsverkehr
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform des Bundes kostenfrei zum Download bereit. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.evergabe-online.de bzw. www.portal.thueringen.de. Bieterfragen sind bis zum 8. Oktober 2020 an die Vergabestelle zu richten. Spätere Eingänge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Aufgrund urlaubsbedingter Abwesenheiten können Bieteranfragen jedoch erst ab dem 21.9.2020 beantwortet werden.
Auch wenn die Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform nicht mehr erforderlich ist, um Vergabeunterlagen anfordern zu können, raten wir allen Interessenten zu der Registrierung. Denn nur registrierte Nutzer, die ihre Teilnahme an einem Vergabeverfahren über den Angebotsassistenten der e-Vergabe angemeldet haben, werden aktiv über Veränderungen im Verfahren informiert. Wer auf Grundlage von veralteten Vergabeunterlagen anbietet, läuft Gefahr, ausgeschlossen zu werden.
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsabschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter 4.1 genannten Stelle gestellt werden. Bewerber und Bieter müssen Vergabeverstöße bei der unter I.1) genannten Vergabestelle rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen.