Lieferung eines Container-Komplexes Referenznummer der Bekanntmachung: EU-OV/2020-20
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-jena.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Container-Komplexes
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages über die Lieferung eines Container-Komplexes als Interimslösung. Es besteht der Bedarf an Büro- und Laborfläche für das Exzellenzcluster Balance of the Microverse (Mikrobiologie). Nach Unterbringung der Mitarbeiter in einem vorgesehenen Neubau soll die Anlage als Verfügungsfläche für andere biologische bzw. medizinische Forschung erhalten bleiben.
Durch die Friedrich-Schiller-Universität Jena wird angestrebt, einen dringenden Bedarf an Büro- und Laborfläche (Professuren 3 und 4) für das Exzellenzcluster Balance of the Microverse (Mikrobiologie) vorübergehend in einer Containeranlage unterzubringen, bis ein dafür vorgesehener Neubau fertiggestellt ist.
Der Container-Komplex soll nach dieser Nutzung als Verfügungsfläche für andere biologsche bzw. medizinische Forschung erhalten bleiben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Vorlage eines aktuellen (nicht älter als 6 Monate) Nachweises der Eintragung in das Handelsregister, der Handwerksrolle, der Industrie- und Handelskammer oder der Angabe, dass zu keiner Eintragung in die genannten Register eine Verpflichtung besteht oder ein vergleichbares Register nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedsstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist,
— Vorlage einer Eigenerklärung über das Nichtvorliegen zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB.
Einheitliche Europäische Eigenerklärungen (EEE) werden ebenfalls akzeptiert. Der Auftraggeber behält sich vor Bescheinigungen zum Beleg der Angaben innerhalb von sechs Kalendertagen nach Aufforderung nachzufordern.
— Angaben zu den Umsätzen des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen; ersatzweise hierzu die Geschäftsberichte der letzten 3 Jahren des Unternehmens (soweit diese zur Veröffentlichung verpflichtet sind),
— Bescheinigung/Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich der Angabe der Deckungssummen Einheitliche Europäische Eigenerklärungen (EEE) werden ebenfalls akzeptiert. Der Auftraggeber behält sich vor Bescheinigungen zum Beleg der Angaben innerhalb von sechs Kalendertagen nach Aufforderung nachzufordern.
Aussagekräftige Referenzen (mindestens 2) für die erfolgreiche Durchführung vergleichbarer Projekte mit vergleichbarem Umfang; aussagekräftig bedeutet, dass Referenzen nicht das Recht des Auftraggebers weitere Informationen bei den Auftraggebern einzuholen, ausgeschlossen oder eingeschränkt wird; die Referenznachweise sind mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen:
— Ansprechpartner mit Kontaktangaben; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Funktionsbezeichnung der mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Maßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung Einheitliche Europäische Eigenerklärungen (EEE) werden ebenfalls akzeptiert. Der Auftraggeber behält sich vor Bescheinigungen zum Beleg der Angaben innerhalb von sechs Kalendertagen nach Aufforderung nachzufordern.
— Verpflichtung zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG),
— Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG),
— ggf. Verpflichtung des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG) und die Verpflichtung des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG),
— Verpflichtungen nach
— § 12 und § 15 ThürVgG – Nachunternehmereinsatz,
— § 17 ThürVgG – Kontrollen,
— § 18 ThürVgG – Sanktionen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Weimar
Land: Deutschland
Rügen der Bieter, in welchen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im Vergabeverfahren vortragen, sind ausnahmslos (schriftlich oder E-Mail) an die Vergabestelle zu richten. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, wird mit Eingang des entsprechenden Antwortschreibens der Vergabestelle, eine Frist von 15 Kalendertagen in Gang gesetzt (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB), innerhalb derer der Bieter einen etwaigen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer einreichen kann.