Regiomed-Beschaffung Datawarehouse Referenznummer der Bekanntmachung: 1020-0452-2020/000709

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Neustadter Straße 61
Ort: Sonneberg
NUTS-Code: DEG0H Sonneberg
Postleitzahl: 96515
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.coburg.de/Vergabeseite
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Regiomed-Beschaffung Datawarehouse

Referenznummer der Bekanntmachung: [removed]/000709
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Managementinformationssystem/Datawarehouse im Gesundheitswesen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
48460000 Softwarepaket für Analyse-, Wissenschafts-, Mathematik- oder Prognosezwecke
48810000 Informationssysteme
48814000 Medizinische Informationssysteme
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG0H Sonneberg
NUTS-Code: DE243 Coburg, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE247 Coburg, Landkreis
NUTS-Code: DE24C Lichtenfels
NUTS-Code: DEG0E Hildburghausen
Hauptort der Ausführung:

REGIOMED-Kliniken GmbH

Gustav-Hirschfeld-Ring 3

96450 Coburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Managementinformationssystem/Datawarehouse im Gesundheitswesen Gegenstand des zu vergebenden Auftrages sind Lieferungen und Leistungen zur unternehmensweiten Einführung eines Managementinformationssystems/Datawarehouse (MIS/DW) für alle zum Konzern gehörenden Einrichtungen und Gesellschaften. Dieses MIS/DW soll die vollumfängliche Integration aller vorhandenen Datenquellen ermöglichen und über entsprechende Schnittstellen die jeweiligen Vorsysteme einbinden. Es wird erwartet, dass die Schnittstellen so gestaltet werden, dass die Datenverknüpfung sowohl technisch einwandfrei funktioniert als auch inhaltlich aussagekräftige Daten übertragen werden – richtige Parametrisierung der Werte etc. Auf die Datenkonsistenz wird großen Wert gelegt, damit das MIS/DW künftig als zentrales Instrument der Unternehmenssteuerung zu Informations- und Controllingzwecken eingesetzt werden kann. Aufgrund der Größe und Heterogenität des Konzerns – Kliniken, Seniorenzentren, Medizinische Versorgungszentren etc. – kann die Einführung des MIS/DW in mehreren Stufen erfolgen und jeweils sukzessive in den Einrichtungen ausgerollt werden. Ein abgestimmtes Vorgehen ist zwingend erforderlich, damit ggf. auch Anpassungen in der vorhandenen Systemlandschaft (unterschiedliche Software in bestimmten Einrichtungsbereichen) rechtzeitig vorgenommen werden können. Ein stufenweises Vorgehen für die Implementierung des MIS/DW ist vorstellbar, um die Einführung verschiedener Module sowohl technisch als auch wirtschaftlich sinnvoll zu planen und vorzunehmen. Dafür wird ein passgenauer Projektplan mit konkreten Implementierungsvorschlägen erwartet.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Funktionalität / Gewichtung: 30,00
Qualitätskriterium - Name: Projektdurchführung / Gewichtung: 10,00
Preis - Gewichtung: 60,00
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Zentrale Beschaffungsstelle der Stadt Coburg führt das Vergabeverfahren im Auftrag des folgenden Bedarfsträgers:

REGIOMED-Kliniken GmbH, Zentralverwaltung/Geschäftsführung, Gustav-Hirschfeld-Ring 3, 96450 Coburg

Erreicht ein Bieter nicht mindestens 50 % der möglichen Punkte der Qualitätskriterien, stellt die Vergabestelle fest, dass im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Bieter eine Erfüllung der gestellten Ausgabe/eine ausreichende Qualität der Leistung nicht zu erwarten ist.

Das Angebot wird bei der weiteren Wertung nicht berücksichtigt.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S [removed]
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Regiomed-Beschaffung Datawarehouse

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
19/10/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Konrad-Zuse-Platz 1-3
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]6
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: http://www.thueringen.de/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:

— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.

§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.

Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]6
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: http://www.thueringen.de/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/10/2020

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