VMT-Verkehrserhebung 2021/2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 20_VGM_01-2020-0003
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Häßlerstraße 8
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99096
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vmt-thueringen.de
Abschnitt II: Gegenstand
VMT-Verkehrserhebung 2021/2022
VMT-Verkehrserhebung 2021/2022.
Verkehrserhebung
Los 1: Verkehrserhebung
— AP 1: Vorbereitung der Feldarbeit;
— AP 2: Feldarbeit;
— AP 3: Datenaufbereitung, Plausibilisierung, Berichtswesen und Hochrechnung.
Gutachten
Los 2: Gutachten
— AP 1: Qualitative Begleitung;
— AP 2: Ermittlung Einnahmeansprüche;
— AP 3: Ermittlung verbundbedingter Belastungen;
— AP 4: Einführung Weiterentwicklung Einnahmeaufteilung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB, Eigenerklärungen zu § 23 AEntG, § 21 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 98 c AufentG; Im Übrigen siehe Auftragsunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf zulässigen Antrag ein. Dabei ergibt sich die Antragsbefugnis aus § 160 Abs. 2 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/index.aspx