Objektplanung Ingenieurbauwerke für das Vorhaben „Klärwerk Erfurt-Kühnhausen – Ersatzneubau Vorklärbecken und Regenüberlaufbecken“ Referenznummer der Bekanntmachung: EBE EU 01/2020

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Zum Riedfeld 26
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99090
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://entwaesserungsbetrieb.erfurt.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/2324094/zustellweg-auswaehlen
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Dalbergsweg 3
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schickerthies.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Objektplanung Ingenieurbauwerke für das Vorhaben „Klärwerk Erfurt-Kühnhausen – Ersatzneubau Vorklärbecken und Regenüberlaufbecken“

Referenznummer der Bekanntmachung: EBE EU 01/2020
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand des zukünftigen Auftrages sind die Grundleistungen der HOAI-Leistungsphasen 1 bis 9 der Objektplanung „Ingenieurbauwerke“. Dabei wird die Vergabestelle bis zum Beginn des Verhandlungsverfahrens die Einschlägigkeit von § 11 Abs. 2 oder § 11 Abs. 3 HOAI noch einer genauen Prüfung unterziehen. Die Vergabestelle behält sich zudem für das nachfolgende Verhandlungsverfahren vor, den in die engere Auswahl genommenen Bietern Teilleistungen der LPH 1 und 2 zu benennen, die wegen der bereits vorliegenden Studie als nicht erforderlich angesehen werden.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Erfurt

DEUTSCHLAND

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Entwässerungsbetrieb der Landeshauptstadt Erfurt ist ein kommunaler Eigenbetrieb der als Vergabestelle fungierenden Landeshauptstadt Erfurt. Als solche ist er für die Belange der Abwasserbeseitigung im Erfurter Stadtgebiet zuständig. Die Zahl der Abwasserkunden beträgt rund 32 000.

Das vom Entwässerungsbetrieb betriebene Klärwerk Erfurt-Kühnhausen ist in der derzeitigen Ausbaustufe dimensioniert zur Behandlung des Abwassers von 375 000 EW.

Der Entwässerungsbetrieb der Landeshauptstadt Erfurt beabsichtigt im Klärwerk Erfurt- Kühnhausen den Ersatzneubau von Vorklärbecken und Regenüberlaufbecken.

Die vorhandenen Vorklärbecken 1 – 8 auf dem Klärwerk Erfurt-Kühnhausen wurden in den späten 1970er Jahren errichtet und sind verschlissen. Ein Betongutachten aus 2013/2014 hat ergeben, dass eine weitere Betoninstandsetzung nicht mehr erfolgen kann.

Folglich wird ein Ersatzneubau für die Vorklärung erforderlich. Darüber hinaus sind gemäß aktueller genehmigungsrechtlicher Situation und nach Festlegung in der

Generalentwässerungsplanung der Stadt 6 000 m3 RÜB-Volumen auf dem Klärwerk vorzuhalten.

Für die Baumaßnahme ist eine Realisierung in Teilabschnitten zwingend erforderlich, da weder Bauraum noch wasserrechliche Rahmenbedingungen eine vollständige

Außerbetriebnahme und den anschließenden Neubau der Vorklärung zulassen. Während der Bauphase ist dauerhaft zu gewährleisten, dass ein RÜB-Volumen von 6 000 m3

Zur Verfügung steht. Dazu werden sowohl die vorhandenen Vorklärbecken als auch zum Zeitpunkt bereits neuerrichtete Becken als RÜB genutzt. Nach Fertigstellung aller Becken erfolgt eine eindeutige Zuaordnung der als RÜB bzw. Vorklärung genutzten Becken. Eine wechselseitige Nutzung ist in regulären Betriebszuständen nicht vorgesehen.

Zu Möglichkeiten und Ausbauvarianten des Ersatzneubaus von Vorklärbecken und Regenüberlaufbecken wurde durch das Ingenieurbüro Pöyry Deutschland GmbH eine Studie „Klärwerk Erfurt-Kühnhausen – Ersatzneubau Vorklärbecken und Regenüberlaufbecken“ im Jahr 2016 / 2017 erarbeitet. Diese Studie ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Im Rahmen dieser Studie wurden 5 Ausbauvarianten diskutiert und hinsichtlich ihrer Vor- und Nachteile in der Bauphase und im späteren Betrieb bewertet. Seitens des Auftraggebers wird der Empfehlung des Planungsbüros gefolgt und als Vorzugslösung die Variante A 2 zur weiteren Planung festgelegt.

Weiterhin wurde auf der Grundlage der Studie durch das Thüringer Landesverwaltungsamt das Erfordernis einer Umweltverträglichkeitsprüfung bewertet. Mit Bescheid vom 28.2.2018 wurde festgestellt, dass eine UVP-Pflicht nicht besteht.

Gegenstand des zukünftigen Auftrages/Studie als Planungsgrundlage/Kostenobergrenze:

Gegenstand des zukünftigen Auftrages sind die Grundleistungen der HOAI-Leistungsphasen 1 bis 9 der Objektplanung „Ingenieurbauwerke“ Dabei wird die Vergabestelle bis zum Beginn des Verhandlungsverfahrens die Einschlägigkeit von § 11 Abs. 2 oder § 11 Abs. 3 HOAI noch einer genauen Prüfung unterziehen. Die Vergabestelle behält sich zudem für das nachfolgende Verhandlungsverfahren vor, den in die engere Auswahl genommenen Bietern Teilleistungen der LPH 1 und 2 zu benennen, die wegen der bereits vorliegenden „Pöyry“- Studie als nicht erforderlich angesehen werden.

Des Weiteren sollen folgende Besondere Leistungen vergeben werden:

—— Örtliche Bauüberwachung;

—— Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.

Die vorliegende Studie der Pöyry Deutschland GmbH ist dabei zwingende Grundlage aller weiteren Planungsleistungen.

Im Übrigen wird, was den Inhalt des Auftrags anbelangt, auf den, den Vergabeunterlagen beigefügten, Vertragsentwurf Bezug genommen.

Notwendige Leistungen der Tragwerksplanung und der Technischen Ausrüstung (Anlagengruppen 3, 4, 5, 7 und 8) sowie nach der Baustellenverordnung (sog. SiGeKo-

Leistungen) werden rechtzeitig anderweitig vergeben.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Höchstzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Sollten mehr als 3 Bewerber ihre Eignung nachweisen, erfolgt die Auswahl für die Einladung zum Verhandlungsverfahren wie folgt:

Für jede angegebene zusätzliche Referenz (Referenz > 1), die den angegebenen Mindestanforderungen genügt, erhält der Bewerber 1 Punkt. Dabei werden von

Der Vergabestelle alle im Teilnahmeantrag und in einem etwaigen Beiblatt zum Teilnahmeantrag (als Bestandteil der entsprechenden Datei) eventuell zusätzlich angeführte

Referenzen geprüft.

Ergibt sich nach Durchführung des entsprechenden Referenzen-Auswahlverfahrens noch keine hinreichende Differenzierung, so erfolgt die Auswahl zwischen punktgleichen Bewerbern anhand folgender Kriterien (in der angegebenen Rangfolge bzw. Priorität):

— Zahl der Beschäftigten in den Jahren 2017 bis 2019 (2. Rangstelle);

— Zahl der Führungskräfte in den Jahren 2017 bis 2019 (3. Rangstelle).

Sollten sich anhand der vorgenannten, auch hilfsweise eingeführten Auswahlkriterien und trotz der insofern gebildeten Rangfolge immer noch mehr als 3 in die engere Auswahl zu nehmende Bewerber ergeben, dann wird in erforderlichem Umfang gelost.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherungsdeckung des Bewerbers im Bewerberformular in der Weise, dass eine Berufshaftpflicht mit folgenden Mindest-

Deckungssummen besteht, oder dass zumindest eine Bereitschaftserklärung des Versicherers vorliegt, sie im Auftragsfalle mit dem Bewerber abzuschließen:

Für Personenschäden mindestens 2 Mio. EUR für jeden Einzelfall sowie für Sach- und Vermögensschäden mindestens jeweils 1,5 Mio. EUR für jeden Einzelfall sowie jeweils

Mindestens 4 Mio. EUR für alle Versicherungsfälle von Personenschäden in einem Jahr sowie jeweils mindestens 3 Mio. EUR für alle Versicherungsfälle von Sach- und Vermögensschäden in einem Jahr (also jeweils eine zweifache Maximierung pro Jahr) bei einer Bietergemeinschaft genügt es, wenn der Federführer über eine entsprechende Berufshaftpflicht (bzw. Bereitschaftserklärung des Versicherers) verfügt und sich entsprechend erklärt.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Referenz:

Der Bewerber muss über Kenntnisse und Erfahrungen in vergleichbaren Bauvorhaben verfügen (geeignete Referenz im Sinne von § 46 Abs. 1 Nr. 3 VgV).

Das (geeignete) Referenzprojekt muss folgende Mindestanforderungen alternativ erfüllen:

— Planung Vorklärbecken mit Einbindung in vorhandene oder geplante Abwasserbehandlungsanlagen > 35 000 EW;

— Erweiterung von Kläranlagen im laufenden Betrieb > 50 000 EW;

— Planung von Betonbauwerken im Abwasserbereich (RÜB, Vorklärung in einer vorhandenen Abwasserbehandlungsanlage > 50 000 EW mit Einbindung und Neuordnung des vorhandenen Medienbestandes;

— Erfahrungen bei der hydraulischen Auslegung bzw. Nachweis von Anlagenteilen einer Kläranlage > 50 000 EW.

Referenzen vor dem 1.1.2010 werden nicht gewertet; maßgeblich ist insofern der Zeitpunkt der baulichen Fertigstellung der jeweiligen Anlage.

Entsprechende Angaben werden im Bewerberformular (Teil B) abgefragt.

Der Bewerber muss ein entsprechendes Referenzprojekt vorweisen. Der Bewerber ist jedoch aufgefordert, alle verfügbaren Referenzen anzugeben. Im Teilnahmeantrag

Können bis maximal 10 Referenzen angeführt werden; darüber hinaus besteht die Möglichkeit, weitere Referenzen in einem Beiblatt zum Teilnahmeantrag (als

Bestandteil der entsprechenden Datei) anzugeben. Die Vergabestelle prüft dann alle angegebenen Referenzen darauf, ob zumindest eine von ihnen den vorgenannten

Anforderungen genügt.

Achtung:

— Auch hinsichtlich der Referenzen gilt der statuierte Vorbehalt bezüglich des Vorranges der Eigenerklärungen. Die Vergabestelle behält sich also vor, die Angaben zu den Referenzen in Zweifelsfällen genau zu überprüfen und dabei auch Auftraggeber-Bescheinigungen (unter Fristsetzung) zu fordern;

— Auch für das Auswahlkriterium „Referenzen“ sollten alle weiter verfügbaren Referenzen nach dem 31.12.2009 in Form von Eigenerklärungen angegeben werden. (Bei diesen weiteren Referenzen gelten prinzipiell ebenfalls die oben statuierten Mindestanforderungen.)

—— Zahl der Beschäftigten/ Anzahl der Führungskräfte:

Erklärung (im Bewerberformular), aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den Jahren 2017 bis 2019 beschäftigten Personen (zu ermitteln gemäß § 267 Abs. 5 HGB) und die Anzahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren 2017 bis 2019 ersichtlich ist. Teilzeitkräfte sind entsprechend umzurechnen. Im Falle einer

Bietergemeinschaft kommt es auf die Anzahl der bei allen Mitgliedern gemeinsam beschäftigten Personen bzw. auf die Anzahl der dort insgesamt vorgehaltenen

Führungskräfte in den Jahren 2017 bis 2019 an. Teilzeitkräfte sind auch hier entsprechend umzurechnen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 16/11/2020
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Jorge-Semprun-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Sieht sich ein Bieter durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/10/2020

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