6001989134-BwDLZ Dresden Rahmenvertrag Wäscheleasing u. Lohnwäsche Referenznummer der Bekanntmachung: 6001989134-BwDLZ Dresden
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: August-Bebel-Straße 19
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01219
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
[removed]BwDLZ Dresden Rahmenvertrag Wäscheleasing u. Lohnwäsche
Der öffentliche Auftrag umfasst den Abschluss von Rahmenverträgen für militärische Liegenschaften und betrifft die Bereitstellung von Leasingwäsche, deren Reinigung sowie die Lohnwäsche bundeseigener Textilien.
Los 1
Siehe Anlage 2 Leistungsbeschreibung.
Bereitstellung von Leasingwäsche und deren Reinigung für den Standort Dresden gem. Leistungsbeschreibung.
Los 2
Siehe Anlage 2 Leistungsbeschreibung.
Bereitstellung von Leasingwäsche und deren Reinigung für die Standorte Leipzig und Delitzsch gem. Leistungsbeschreibung.
Los 3
Siehe Anlage 2 Leistungsbeschreibung.
Reinigung der bundeseigenen Wäsche gem. Leistungsbeschreibung für die Standorte Delitzsch und Leipzig.
Die Preispositionen mit dem Zusatz (nur bei Bedarf) sind optionale Positionen die nur dann zum Tragen kommen soweit ein entsprechender Bedarf bei der Bundeswehr besteht. Die Positionen sind mit auszupreisen.
Los 4
Siehe Anlage 2 Leistungsbeschreibung.
Reinigung der bundeseigenen Wäsche gem. Leistungsbeschreibung für die Standorte Frankenberg und Marienberg.
Die Preispositionen mit dem Zusatz (nur bei Bedarf) sind optionale Positionen die nur dann zum Tragen kommen soweit ein entsprechender Bedarf bei der Bundeswehr besteht. Die Positionen sind mit auszupreisen.
Los 5
Siehe Anlage 2 Leistungsbeschreibung.
Reinigung der bundeseigenen Wäsche gem. Leistungsbeschreibung für die Standorte Dresden, Zeithain, Oberlausitz (Weißkeißel) und Königsbrück.
Die Preispositionen mit dem Zusatz (nur bei Bedarf) sind optionale Positionen die nur dann zum Tragen kommen soweit ein entsprechender Bedarf bei der Bundeswehr besteht. Die Positionen sind mit auszupreisen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Aktueller Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister. Bieter mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben eine gleichwertige Bescheinigung oder Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes beizubringen.
Nachweise ausländischer Behörden sind — soweit sie in deutscher Sprache abgefasst sind — ebenfalls in Kopie beizulegen. Fremdsprachige Nachweise sind in Kopie und in Kopie der beglaubigten Übersetzung vorzulegen. Wird ein solches Dokument von dem betreffenden Land nicht ausgestellt, kann es durch eine eidesstattliche oder ggf. förmliche Erklärung ersetzt werden, die der Bieter vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dafür zuständigen Berufsorganisation seines Landes abgibt.
Nachweis, dass eine gültige, aktuelle, industrie übliche Betriebshaftpflicht in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden sowie eine Umwelthaftpflichtversicherung vorliegt, aus welcher die Deckungssummen hervorgehen. Liegt zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch keine Versicherung mit den entsprechenden Deckungssummen vor, ist eine entsprechende unterschriebene formlose Eigenerklärung abzugeben, dass bis zum Vertragsbeginn der Nachweis nachgereicht wird.
[Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Nachweis der Zertifizierung nach DIN EN 14065 oder EN 14065 oder ein auf dem Zertifikat EN 14065 basierendes bzw. gleichwertiges Zertifikat vorzulegen; Nachweis der Zertifizierung nach DIN EN ISO 14001 „Umweltmanagementsysteme" oder EMAS oder gleichwertig. Unter gleichwertig wird in diesem Zusammenhang auch das DEKRA Umweltsiegel oder Umweltsiegel einer anerkannten Prüforganisation für Umweltmanagementsysteme akzeptiert; Darstellung von mindestens 3 Referenzen mit dem Auftragsgegenstand nach Art und Umfang vergleichbarer* Aufträge der letzten 3 Jahre (*vergleichbar bedeutet z. B.: in ähnlichem Größenumfang mit ähnlichen Inhalten). Siehe Vordruck Referenzenliste „Lose_1-5_Vordruck_Referenzenliste.docx"
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html