Vergabe von Busverkehrsleistungen im Linienbündel Blieskastel Referenznummer der Bekanntmachung: 531-533 / 2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Forum 1
Ort: Homburg
NUTS-Code: DEC05 Saarpfalz-Kreis
Postleitzahl: 66424
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.saarpfalz-kreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Busverkehrsleistungen im Linienbündel Blieskastel
Vergabe von Busverkehrsleistungen im Linienbündel Blieskastel.
Blieskastel
DEUTSCHLAND
Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel „Blieskastel“. Von der Vergabe umfasst sind die folgenden Linien:
— 531 Blieskastel – Lautzkirchen – Klinik – Lautzkirchen – Blieskastel;
— 532 Blieskastel – Schlossberg – Blieskastel;
— 533 Blieskastel – Webenheim.
Die Betriebsaufnahme hat am 1.1.2021 zu erfolgen. Der Betrieb endet am 31.12.2025.
Das Nähere hierzu regeln die Vergabeunterlagen.
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht am Fahrplan Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die auf den vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, Fahrzeuge mit alternativen Antriebsformen vorzugeben. Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vergabe von Busverkehrsleistungen im Linienbündel Blieskastel
Postanschrift: Industriegelände, Am Bahnhof 7
Ort: Püttlingen
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66346
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).