Ostschule Gera, Karl-Liebkecht-Straße 56, 07546 Gera, Umbau, Sanierung und Erweiterung Referenznummer der Bekanntmachung: 20 VOB 069
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Zentr. Vergabe- u. Submissionsstelle Kornmarkt 12
Ort: Gera
NUTS-Code: DEG02 Gera, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07545
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gera.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ostschule Gera, Karl-Liebkecht-Straße 56, 07546 Gera, Umbau, Sanierung und Erweiterung
— 380 qm Sanierputz nach WTA, mittlere/ hohe Salzbelastung;
— 1 350 lfm Putz abschlagen Fensterleibung;
— 1 350 lfm Fenster einputzen;
— 400 lfm Fensterbank einputzen;
— 2 600 qm Kalkzementputz auf Altbauwände, als Putzausbesserung;
— 600 St. Fehlstellen verputzen 0,1-0,3 qm;
— 1 000 qm Putz auf Altbaudecken, als Putzausbesserung.
Innenputzarbeiten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 13 Innenputzarbeiten Vergabe-Nr. 20 VOB 069
Postanschrift: Mügelner Straße 36
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01237
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB).
Gemäß § 160 Abs.3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB):
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung einer Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. (§ 134 Abs. 2 GWB).
Postanschrift: Kornmarkt 12
Ort: Gera
Postleitzahl: 07545
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.gera.de