Triple Quadrupol ICP-Massenspektrometer Referenznummer der Bekanntmachung: EU-OV/2020-70
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Fürstengraben 1
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07743
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-jena.de
Abschnitt II: Gegenstand
Triple Quadrupol ICP-Massenspektrometer
Die Friedrich-Schiller-Universität Jena beabsichtigt den Kauf „Triple-Quadrupol“ (TQ) ICP-Massenspektrometers mit automatischem Probengeber und weiterem Zubehör inklusive Aufstellung, Inbetriebnahme, Einweisung und Schulung für den Routinebetrieb und die Einrichtung von Messprogrammen.
Gegenstand der Leistung ist ein fabrikneues Triple-Quadrupol (TQ) ICP-Massenspektrometer für die routinemäßige Spurenelementanalytik zur quantitativen Messung in unterschiedlichen geologischen und biologischen Matrices in wässriger oder organischer Lösung mit geringsten Nachweisgrenzen bis in den ng/L-Bereich. Das System muss mit einem automatischem Probengeber inkl. automatischer Probenvorbereitung ausgerüstet sein. Die Leistungsmerkmale sind in der Anlage 2 aufgeführt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Triple Quadrupol ICP-Massenspektrometer
Postanschrift: Hewlett-Packard-Straße 8
Ort: Waldbronn
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76337
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.agilent.com/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der o. g. Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.