Technische Gebäudemanagement Referenznummer der Bekanntmachung: EU-OV/2020-28
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-jena.de/
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://jobs.hki-jena.de/
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.leibniz-fli.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Technische Gebäudemanagement
Der Auftraggeber plant das Technische Gebäudemanagement am Beutenberg Campus neu auszuschreiben und extern zu vergeben. Die Definitionen zur Ausschreibung der Leistungen erfolgt u.a. in Anlehnung an die GEFMA 100.
Das Technische Gebäudemanagement wird in die Leistungsbereiche Bedienen, Wartung/Inspektion, wiederkehrende Prüfungen, Störungsmanagement, Instandsetzen, Erneuerung, Dokumentation/Berichtswesen und CAFM unterteilt. Die technischen Gewerke betreffen die wartungs-/inspektionsrelevanten Anlagen der Kostengruppen 300 und 400 nach DIN 276.
Die Ausschreibung ist in vier Bereiche aufgeteilt, wobei die Vergabe gesamtheitlich an einen Bestbieter erfolgt. Dabei fungieren als öffentliche Auftraggeber i. S. des Vergaberechts nicht nur die Friedrich-Schiller-Universität Jena als Konsortialführer, sondern auch das Leibniz-Institut für Naturstoff-Forschung und Infektionsbiologie e. V. – Hans-Knöll-Institut und dasLeibniz-Institut für Alternsforschung – Fritz-Lipmann-Institut e. V. im Rahmen von jeweils gesonderten Vertragsverhältnissen werden die entsprechenden Leistungen vereinbart.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Technische Gebäudemanagement
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Weimar
Land: Deutschland
Rügen der Bieter, in welchen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im Vergabeverfahren vortragen, sind ausnahmslos (schriftlich oder E-Mail) an die Vergabestelle zu richten. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, wird mit Eingang des entsprechenden Antwortschreibens der Vergabestelle, eine Frist von 15 Kalendertagen in Gang gesetzt (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB), innerhalb derer der Bieter einen etwaigen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer einreichen kann.