CytekTM Aurora Durchflusszytometers Referenznummer der Bekanntmachung: 20-1100-01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Adolf-Reichwein-Str. 23
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07745
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leibniz-hki.de
Adresse des Beschafferprofils: www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
CytekTM Aurora Durchflusszytometers
Das Leibniz-Institut für Naturstoff-Forschung und Infektionsbiologie (Hans-Knöll-Institut) beabsichtigt für eine neu zu gründende Durchfluss-Zytometrie-Plattform (Flow Cytometry Core Facility Platform) ein High-End Vollspektrum-Durchflusszytometer zu erwerben.
Leibniz-Institut für Naturstoff-Forschung und Infektionsbiologie e. V. HKI
Adolf-Reichwein-Str. 23
07745 Jena Laborhaus 3
Lagerraum Kurs
Das Leibniz-Institut für Naturstoff-Forschung und Infektionsbiologie (Hans-Knöll-Institut) beabsichtigt für eine neu zu gründende Durchfluss-Zytometrie-Plattform (Flow Cytometry Core Facility Platform) ein High-End Vollspektrum-Durchflusszytometer zu erwerben. Dieses Gerät soll die Bedürfnisse von allen immunologisch am HKI tätigen Forschungsgruppen auch für die weitere Zukunft abdecken. Es soll hochdimensionale Analysen von begrenztem Probenmaterial erlauben und für neue Anwendungen auch mit neuen Fluorochromen geeignet sein. Es soll zum neusten Stand der modernen Durchfluss Zytometrie Systeme gehören und wird das erste Instrument dieser neuen Technologie am Standort Jena sein.
Dabei ist es dennoch unabdingbar, dass dieses System bereits technisch ausgereift ist und seine wissenschaftliche Leistungsfähigkeit bewiesen hat. Dies erfordert, dass einige vergleichbare Referenzinstallationen in wissenschaftlichen Einrichtungen in Deutschland vorhanden sein müssen und dass die Analysefähigkeiten durch Publikationen belegt ist. Vorzugsweise auch im Bereich der Infektionsforschung.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
§ 14 (4) 2b und 2c VgV – intensive Markterkundung, einziges derzeit kommerziell lieferbares spektrales Durchflusszytometer; angemeldete Patente auf komplettes Gerät sowie auf Fluidiksteuerung sowie pending Patente für Optische Detektionsmodule und die spezielle Technik der Laseranregung.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Amsterdam
NUTS-Code: NL329 Groot-Amsterdam
Land: Niederlande
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sollten sich Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich über die Vergabeplattform zu richten.
Auf Verlangen der Vergabestelle hat der Bestbieter (gemäß Thüringer Vergabegesetz ThürVergG § 12a) innerhalb einer Frist von 5 Werktagen folgende Erklärungen im Sinne dieses Gesetzes über die Vergabeplattform ausgefüllt vorzulegen:
1) Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG),
2) Verpflichtungen nach (§ 12 und § 15 ThürVgG – NU-einsatz/§ 17 ThürVgG – Kontrollen/§ 18 ThürVgG – Sanktionen),
3) Verpflichtungen zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG).
Sofern der Bestbieter Nachunternehmerleistungen mit dem Angebot benennt, fordert die Vergabestelle folgende Nachweise und Erklärungen innerhalb der genannten Frist im Bezug auf die Nachunternehmen:
1) Verpflichtungen des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG),
2) Verpflichtungen des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG).
Für den Fall, dass die nach dem ThürVergG verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der benannten Frist vorgelegt werden, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YR9D3X9
Postanschrift: Jorge-Semprun-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.tlvwa.thueringen.de
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsabschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der v.g. Stelle gestellt werden. Bewerber und Bieter müssen Vergabeverstöße bei der genannten Vergabestelle rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Ein Nachprüfungsantrag muss spätestens 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingereicht werden (Rechtsbehelfsfrist nach §160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren weist die Vergabestelle auf die Informations- und Wartepflicht des Auftaggebers nach §134 Abs. 1 GWB sowie die für die Bieter geltenden Fristen nach §134 Abs. 2 GWB hin.