Beschaffung einer Datenmanagement-Lösung Referenznummer der Bekanntmachung: 20-9159-01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Adolf-Reichwein-Str. 23
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07745
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leibniz-hki.de
Adresse des Beschafferprofils: www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung einer Datenmanagement-Lösung
Beschaffung einer Datenmanagement-Lösung.
Leibniz-Institut für Naturstoff-Forschung und Infektionsbiologie e. V. — Hans-Knöll-Institut
Adolf-Reichwein-Str. 23
07745 Jena
Warenannahme
Um die Forschungsprojekte durch innovative IT-Infrastrukturen und -Anwendungen unterstützen zu können, benötigt das HKI ein modernes und zukunftsorientiertes Archiv-System mit hierarchisches Speichermanagement (HSM) für Nutzerfile-Daten und Langzeit-Archivierung. Es soll die georedundante, katastrophensichere Verwaltung und Langzeit-Speicherung von Forschungsdaten gewährleisten. Diese verkörpern einen enormen Wert aus der langjährigen Forschungstätigkeit des HKI. Sie sollten daher durch lokal verteilte Kopien vor Elementarschäden, kriminellen Handlungen u. a. unwiederbringlichen Verlusten oder Schäden geschützt werden.
Die geplante Archivierungslösung basierend auf (Integrated Rule Oriented Data System) IRODS ist aber nicht Bestandteil der Ausschreibung. In Verbindung mit IRODS ist die zukünftige Metadatenerfassung und Kopplung zu internationalen Wissenschafts-Bibliotheken geplant.
Vorhabens-Nr. 2020 FGI 0004 LIFD-Jena-HKI.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Ilmenau
NUTS-Code: DEG0F Ilm-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sollten sich Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich über die Vergabeplattform zu richten.
Auf Verlangen der Vergabestelle hat der Bestbieter (gemäß Thüringer Vergabegesetz ThürVergG § 12a) innerhalb einer Frist von 5 Werktagen folgende Erklärungen im Sinne dieses Gesetzes über die Vergabeplattform ausgefüllt vorzulegen:
1) Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG);
2) Verpflichtungen nach (§ 12 und § 15 ThürVgG — NU-einsatz/§ 17 ThürVgG — Kontrollen/§ 18 ThürVgG — Sanktionen);
3) Verpflichtungen zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG).
Sofern der Bestbieter Nachunternehmerleistungen mit dem Angebot benennt, fordert die Vergabestelle folgende Nachweise und Erklärungen innerhalb der genannten Frist im Bezug auf die Nachunternehmen:
1) Verpflichtungen des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG);
2) Verpflichtungen des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG).
Für den Fall, dass die nach dem ThürVergG verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der benannten Frist vorgelegt werden, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YR9D3UX
Postanschrift: Jorge-Semprun-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.tlvwa.thueringen.de
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsabschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der v. g. Stelle gestellt werden. Bewerber und Bieter müssen Vergabeverstöße bei der genannten Vergabestelle rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Ein Nachprüfungsantrag muss spätestens 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingereicht werden (Rechtsbehelfsfrist nach §160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren weist die Vergabestelle auf die Informations- und Wartepflicht des Auftraggebers nach §134 Abs. 1 GWB sowie die für die Bieter geltenden Fristen nach §134 Abs. 2 GWB hin.