Objektplanung (Architektenleistungen) für den Neubau eines Werkstatt- und Ateliergebäudes für die Hochschule der Bildenden Künste Saar (HBK)

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.agsta.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E21857149
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E21857149
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Objektplanung (Architektenleistungen) für den Neubau eines Werkstatt- und Ateliergebäudes für die Hochschule der Bildenden Künste Saar (HBK)

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Es werden die Architektenleistungen (Objektplanung) gem. § 34 HOAI für den Neubau eines Werkstatt- und Ateliergebäudes für die Hochschule der Bildenden Künste Saar (HBK) in der Vorstadtstraße Saarbrücken vergeben.

Der Neubau soll zum einen die erforderlichen Nutzflächen für die gestiegenen Studierendenzahlen abdecken und auch für die Auslagerungen von Nutzungen aus dem Haupthaus (Comeniushaus) herangezogen werden, um die geplanten Sanierungsarbeiten (Dachsanierung) des Haupthauses umsetzen zu können. Diese Sanierungsmaßnahmen sind nicht Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung.

Die seitens der HBK erarbeiteten ersten Vorentwurfsskizzen sehen einen dreigeschossigen Baukörper in Form eines Riegels direkt an der Vorstadtstraße, in Verlängerung des unter Denkmalschutz stehenden Nachbargebäudes „Zum Adler", vor.

Seitens der Landeshauptstadt Saarbrücken wurde 2017 ein städtebaulicher Wettbewerb für die Tallage Alt-Saarbrücken durchgeführt, dieser umfasste auch das nun in Rede stehende Plangebiet. Der 1. Preis des Wettbewerbs sieht für den Bereich des Neubaus eine geschlossene Straßenbebauung vor. Diese Annahme soll für die vorliegende Planung beibehalten werden.

Derzeit geht der Bedarfsplan für den Neubau von 739 qm Nutzflächen aus. Hierin sind acht Werkstatt- und Atelierräume ein Filmstudio mit integriertem Büro und einem angrenzenden Medienpool-/Materialraum, ein Hörsaal/Schausaal mit festem Gestühl für 70 Personen, eine Teeküche im Foyer, 2 Material- und Lagerräume, Sanitäranlagen, Putzmittelräume und ein Erste-Hilfe-Raum enthalten.

Aufgrund der Nachbarschaft zu einem denkmalgeschützen Gebäude ist im Rahmen der Planungen eine Abstimmung mit dem Landesdenkmalamt erforderlich.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Hauptort der Ausführung:

Vorstadtstraße/Deutschherrenstraße, Saarbrücken

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Benötigt werden Architektenleistungen (Objektplanung) gemäß § 34 HOAI für den Neubau eines Werkstatt- und Ateliergebäudes für die Hochschule der Bildenden Künste Saar (HBK) in Saarbrücken.

Der vorliegende Auftrag umfasst die Grundleistungen der vorgenannten Objektplanungsleistungen der folgenden Leistungsphasen:

— Lph 1: Grundlagenermittlung;

— Lph 2: Vorentwurfsplanung;

— Lph 3: Entwurfsplanung;

— Lph 4: Genehmigungsplanung.

Der Auftraggeber behält sich vor, folgende Leistungsphasen stufenweise zu vergeben:

— Lph 5: Ausführungsplanung;

— Lph 6: Vorbereitung der Vergabe;

— Lph 7: Mitwirkung bei der Vergabe;

— Lph 8: Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation;

— Lph 9: Objektbetreuung.

Seitens des Auftragnehmers besteht kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen bzw. auf eine Gesamtbeauftragung. Im Rahmen der Bewerbungsphase gibt es über die vorliegende Bekanntmachung und die auf subreport zur Verfügung gestellten Formblätter und Informationen keine weiteren Unterlagen, die angefordert werden können. Ggf. werden in der Zuschlagsphase den Bietern weitere Unterlagen zur Verfügung gestellt.

Sonstige zu vergebende Leistungen sind nicht Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung.

Mehrfachbewerbungen im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung für den zu vergebenden Auftrag Architektenleistungen (Objektplanung) sind nicht zulässig. Mehrfachbewerbungen im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung einzelner Bewerber oder einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft können zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen, wenn dem Bewerber, der Bietergemeinschaft oder den betroffenen konkurrierenden Mitgliedsunternehmen oder Bietergemeinschaften der Nachweis, dass die fraglichen Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden, nicht gelingt.

Bei dem unter II.1.5) genannten Wert handelt es sich um die geschätzten Gesamtinvestitionskosten (KG 200 - 700 gem. DIN 276) netto inkl. Baunebenkosten. Auf die Kostengruppen 300 + 400 entfallen rund 3,2 Mio. Euro netto, nach derzeitiger Schätzung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Herangehensw. an das Projekt und d. Aufgabenstellg, Vorstellungen zum Umgang mit d. spez. Planungsaufg. / Gewichtung: 35
Qualitätskriterium - Name: Vorstellungen zum organisatorischen Ablauf und zur Projektorganisation, int./ext.Org. / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Projektleiter, Stellvertreter, Bauleiter, Personaleinsatzplan / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Maßnahmen zur Kosten- und Termineinhaltung / Gewichtung: 15
Preis - Gewichtung: 20
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 36
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Die unter III.1.1) und III.1.2) geforderten Nachweise u. Eigenerklärungen sind mit der Bewerbung vorzulegen. Dabei sind die weiteren Rahmenbedingungen (z. B. zur Aktualität der Referenzen) für die Wertbarkeit von Referenzen zu allen Kriterien (R-1) bis (R-4) unter III.1.3) zu beachten. Die dort formulierten Rahmenbedingungen sind bindend. Für die Bewerbung sind die auf subreport zur Verfügung gestellten Formblätter zu verwenden.

Darüber hinaus sind die unter III.1.3) technische und berufliche Leistungsfähigkeit genannten Nachweise zu erbringen. Hierfür sind ebenfalls die Formblätter zu verwenden. Eine Bewertung erfolgt anhand der unter III.1.3) beschriebenen Kriterien. Die Bewerber mit den höchsten Bewertungszahlen werden ausgewählt und aufgefordert, am weiteren Verfahren teilzunehmen. Sollten mehr als 3 Bewerber, die volle bzw. höchste Bewertungszahl erreicht haben, behält sich der Auftraggeber vor, unter den Bewerbern mit der höchsten/vollen Bewertungszahl zu losen. Diese erhalten mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe ggf. weitere Unterlagen.

Folgende Kriterien werden bei der Bewertung der Bewerbungen (Phase 1) zugrunde gelegt:

(R-1) Mindestanforderung, d. h. mind. 1 Referenz ist zu benennen: Nachweis des Bewerbers über Erfahrungen mit vergleichbaren Aufgabenstellungen, hier: Referenzen für den Neubau eines öffentlichen Gebäudes im innerstädtischen Kontext mit einer Summe der Bauwerkskosten (KG 300 und 400 gem. DIN 276) von mind. 2 Mio. EUR netto.

Zu erbringen ist mind. 1 wertbare Referenz. Gewertet werden max. 3 wertbare Referenzen mit jeweils 10 Punkten.

Es können jeweils 2 Zusatzpunkte erreicht werden, wenn es sich um ein Werkstatt- oder Ateliergebäude handelte. Dies ist in den Formblättern nachvollziehbar darzulegen.

Wertung zu (R-1) max. 36 Punkte.

(R-2) Nachweis des Bewerbers über Erfahrungen mit vergleichbaren Aufgabenstellungen, hier: Referenzen für den Neubau weiterführender Schulen oder Hochschulgebäuden.

Gewertet werden max. 2 Referenzen mit jeweils 2 Punkten.

Wertung zu (R-2) max. 4 Punkte.

(R-3) Erfahrungen mit der Planung und Realisierung von Projekten im Umfeld/Kontext denkmalgeschützter Gebäude oder Gebäudeensemble. In den Formblättern ist nachvollziehbar darzulegen, dass bei der Planung denkmalpflegerische Aspekte zu berücksichtigen waren bzw. eine Abstimmung mit der entsprechenden Denkmalbehörde erforderlich war. Gewertet werden max. 2 Referenzen mit jeweils 3 Punkten.

Wertung zu (R-3) max. 6 Punkte möglich.

(R-4) Erfahrungen mit der Planung und Realisierung von Projekten für Landes- oder Bundesbaumaßnahmen. Gewertet werden max. 2 wertbare Referenzen mit jeweils 2 Punkten.

Wertung zu (R-4) max. 4 Punkte möglich.

Insgesamt kann eine Gesamtpunktzahl von 50 Punkten erreicht werden.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Siehe II.2.4) optional stufenweise Beauftragung

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Siehe auch III.2.1) Die folgenden Nachweise/Eigenerklärungen sind mit der Bewerbung vollständig vorzulegen, bei Bewerbergemeinschaften (BG) jeweils von allen Mitgliedern der BG; Details, die bei den Angaben zu berücksichtigen sind, siehe in den auf subreport zur Verfügung gestellten Formblättern. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Formblätter von den Mitbewerbern ebenfalls auszufüllen. Ferner ist in diesem Fall eine Vollmachtserklärung für den Federführenden, eine Erklärung über die Rechtsform und die gesamtschuldnerische Haftung und eine Erklärung für das Vorhandensein einer Haftpflichtversicherung mit den geforderten Rahmenbedingungen für die Bewerbergemeinschaft/ARGE mit den Bewerbungsunterlagen vorzulegen.

1. Allgemeine Angaben zum Bewerber gemäß Formblatt; es wird darauf hingewiesen, dass Mehrfachbewerbungen einzelner Bewerber oder von Mitgliedern einer BG zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen können,

2. Eigenerklärung, dass keine Personen im Zuständigkeitsbereich des Bewerbers tätig sind, die zum Ausschluss von Personen nach § 6 VgV führen,

3. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB vorliegen,

4. Eigenerklärung zu § 43 Abs. 1 VgV; namentliche Nennung der tatsächlichen Leistungserbringer zum Stichtag 1.1.2020, gegliedert in Projektleiter im Auftragsfall, Stellvertreter des Projektleiters, Bauleiter und Projektingenieure unter Angabe der von ihnen im Auftragsfall bearbeitenden Teilleistungen; für den im Auftragsfall Projektverantwortlichen und seinen Stellvertreter ist mit der Bewerbung ein Nachweis der Befähigung für die vorliegende Aufgabenstellung (z. B. Kammernachweis, o. ä.) vorzulegen,

5. Angaben über die beabsichtigte Weitergabe des Auftrags oder eines Teils des Auftrags,

6. Eigenerklärung der Bewerber/der Bewerbergemeinschaft im Falle der Weiterbeauftragung die Leistungen der Leistungsphasen 5-9 (siehe II.2.4) zu erbringen,

7. Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für die Vergabe von öffentlichen Bau-, Liefer und Dienstleistungsaufträgen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Die folgenden Angaben sind mit der Bewerbung vollständig vorzulegen, bei BG jeweils von allen Mitgliedern der BG bzw. Nachunternehmern.

1. Eigenerklärung, dass aktuell keine Steuerschulden bestehen,

2. Eigenerklärung zum Vorhandensein der erforderlichen Berufshaftpflichtversicherung in der Höhe mind. [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, mind. [Betrag gelöscht] EUR für Sonstige Schäden. Sollte eine Versicherung in dieser Höhe nicht vorhanden sein, ist eine Eigenerklärung erforderlich, dass die Berufshaftpflicht im Auftragsfall auf die geforderten Höhen angehoben wird.

Weitere (durch Eigenerklärung) nachzuweisende Voraussetzung: Jährliche Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen. (Bei Bewerbergemeinschaften muss die Haftpflicht für die ARGE bzw. für ARGE-Leistungen vorgehalten werden). Die auf subreport zur Verfügung gestellten Formblätter sind für die Angaben zu verwenden.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

s.o.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Zum Nachweis der techn. Leistungsfähigkeit sind folgende Referenzen vom Bewerber/der BG vorzulegen. Die Angaben zu den Referenzen sind in die zur Verfügung gestellten Formblätter (FB) einzutragen. Darüber hinausgehendes Material (Planunterlagen, o. ä.) sind nicht erforderlich und werden nicht gewertet. Grundsätzliche Voraussetzungen für die Wertbarkeit von Referenzen zu (R-1) bis (R-4):

— Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit der in den FB abgefragten Angaben,

— Bearbeitung mind. der Lph 2-4 oder/und mind. Lph 5-8 gem. § 34 HOAI im Zeitraum von Januar 2011 bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung dieser Veröffentlichung, d. h. es müssen mind. die Lph 2-4 oder die Lph 5-8 vollständig in dem Zeitraum bearbeitet, d. h. begonnen und abgeschlossen worden sein.

Es dürfen grundsätzlich mehr Referenzen als erforderlich genannt werden, in diesem Fall ist in den Formblättern anzugeben, welche Referenz zu den unter (R-1) bis (R-4) genannten Kriterien jeweils gewertet werden sollen. Die übrigen aufgeführten Referenzen gehen dann nicht in die Wertung ein. Eine Referenz, die z. B. für Kriterium (R-1) benannt wird, kann auch für (R-2)-(R-4) benannt werden, wenn diese Rahmenbedingungen auf sie zutreffen. Dies ist in diesem Fall explizit anzugeben.

(R-1) Mindestanforderung, d. h. mind. 1 Referenz ist zu benennen: Nachweis des Bewerbers über Erfahrungen mit vergleichbaren Aufgabenstellungen, hier: Referenzen für den Neubau eines öffentlichen Gebäudes im innerstädtischen Kontext mit einer Summe der Bauwerkskosten (KG 300 und 400 gem. DIN 276) von mind. 2 Mio. EUR netto.

Zu erbringen ist mind. 1 wertbare Referenz. Gewertet werden max. 3 wertbare Referenzen mit jeweils 10 Punkten.

Es können jeweils 2 Zusatzpunkte erreicht werden, wenn es sich um ein Werkstatt- oder Ateliergebäude handelte. Dies ist in den Formblättern nachvollziehbar darzulegen.

Wertung zu (R-1) max. 36 Punkte.

(R-2) Nachweis des Bewerbers über Erfahrungen mit vergleichbaren Aufgabenstellungen, hier: Referenzen für den Neubau weiterführender Schulen oder Hochschulgebäuden.

Gewertet werden max. 2 Referenzen mit jeweils 2 Punkten.

Wertung zu (R-2) max. 4 Punkte.

(R-3) Erfahrungen mit der Planung und Realisierung von Projekten im Umfeld/Kontext denkmalgeschützter Gebäude oder Gebäudeensemble. In den Formblättern ist nachvollziehbar darzulegen, dass bei der Planung denkmalpflegerische Aspekte zu berücksichtigen waren bzw. eine Abstimmung mit der entsprechenden Denkmalbehörde erforderlich war. Gewertet werden max. 2 Referenzen mit jeweils 3 Punkten.

Wertung zu (R-3) max. 6 Punkte möglich.

(R-4) Erfahrungen mit der Planung und Realisierung von Projekten für Landes- oder Bundesbaumaßnahmen. Gewertet werden max. 2 wertbare Referenzen mit jeweils 2 Punkten.

Wertung zu (R-4) max. 4 Punkte möglich.

Insgesamt kann eine Gesamtpunktzahl von 50 Punkten erreicht werden.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Qualitätsanforderungen gem. § 75 Abs. 2 VgV Bewerber mit Sitz in Deutschland: Vorlage eines Nachweises über die Eintragung in ein Berufsregister als Architekt/Beratender Ingenieur (Kammermitgliedschaft); Bewerber mit Sitz im Ausland müssen mit dem Teilnahmeantrag die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführte Registereintragung einschlägig ist; bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jeden Mitbewerber.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 12/11/2020
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Arbeitssprache ist deutsch. Anträge in anderer Sprache werden ausgeschlossen.

2. Für den Teilnahmeantrag sind die auf subreport zur Verfügung gestellten Formblätter (FB) entsprechend II.2.9) zu verwenden. Die FB sind um die geforderten Angaben und Nachweise zu ergänzen. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Inhaltliche Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Formale Erweiterungen können zulässig sein, sofern dies in den FB ausdrücklich zugelassen wird (z. B. Ergänzung weiterer Mitbewerber). Bewerber haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung entweder:

— die FB nebst beigefügten Nachweisen;

— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) unter https://www.evergabe.de/assets/imagescms/Anleitung_und_Formular_EEE.PDF (mit den vollständigen in der vorliegenden Bekanntmachung geforderten Inhalten, was vom Bewerber zu beachten ist) als vorläufigen Nachweis, vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen, Bietergemeinschaften (BG), usw. sind die Unterlagen/die EEE auch für diese anzugeben. BG's, die sich erst nach Einreichung eines Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Ein Wechsel der Identität des Bieters oder der BG ist nicht zugelassen. Nach Ablauf der Eingangsfrist eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Die Bewerber haben selbst dafür Sorge zu tragen, dass ihre Bewerbungsunterlagen rechtzeitig bei der angegebenen Stelle eingehen.

3) Wichtig: Seit dem 18.10.2018 besteht die Pflicht zur eVergabe. Die Kommunikation und die Abgabe der Teilnahmeanträge erfolgt gem. § 53 (1) VgV ausschließlich elektronisch über subreport. Die zum Download bereitgestellten Unterlagen sind auf www.subreport.de frei verfügbar. Um regelmäßig über Informationen/Rückfragen in Kenntnis gesetzt zu werden und für die Abgabe der Teilnahmeanträge, ist eine Registrierung erforderlich. Diese ist für die Bieter kostenfrei. Teilnahmeanträge oder Angebote, die nicht über subreport, sondern per E-Mail, schriftlich auf dem Postweg oder persönlich eingehen, werden ausgeschlossen.

4) Derzeit ist beabsichtigt, dass die Vergabe auf Grundlage der Erstangebote erfolgt. Der AG behält sich vor, bei Bedarf von den Bietern Folgeangebote einzuholen. Wenn der AG Verhandlungen führt, wird jeder Bieter zu einem Verhandlungsgespräch eingeladen. Sollten keine Verhandlungen geführt werden, sind mit dem Angebot schriftliche Erläuterungen zu den einzelnen Kriterien abzugeben, auf deren Grundlage die Beurteilung der Zuschlagskriterien erfolgt. In diesem Fall werden die Bieter mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe noch einmal auf das Erfordernis schriftlicher Erläuterungen hingewiesen.

Unabhängig davon, ob der Auftraggeber sich dazu entscheidet, überhaupt Vergabegespräche zu führen, behält sich der Auftraggeber aufgrund der derzeit noch bestehenden Kontaktbeschränkungen und Verhaltensregeln vor, die ggf. zu führenden Vergabegespräche per Videokonferenz durchzuführen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Siehe § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/10/2020