Stromlieferung an Abnahmestellen des Wasserversorgungszweckverbandes Weimar Referenznummer der Bekanntmachung: VV Strom 2020
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Friedensstraße 42
Ort: Weimar
NUTS-Code: DEG05 Weimar, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wasserversorgung-weimar.de/
Postanschrift: Paul-Lincke-Ufer 8b
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10999
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stromlieferung an Abnahmestellen des Wasserversorgungszweckverbandes Weimar
Stromlieferung an 15 RLM-Abnahmestellen und 48 SLP-Abnahmestellen des Wasserversorgungszweckverbandes Weimar mit einem Strombedarf von rund 4,9 GWh/a für die Jahre 2022 bis 2024.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Stromlieferung an 15 RLM-Abnahmestellen und 48 SLP-Abnahmestellen des Wasserversorgungszweckverbandes Weimar mit einem Strombedarf von rund 4,9 GWh/a für die Jahre 2022 bis 2024.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99425
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.