Objektplanung (Architektur) für den Neubau der Festhalle Saarwellingen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schlossplatz 1
Ort: Saarwellingen
NUTS-Code: DEC04 Saarlouis
Postleitzahl: 66793
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.saarwellingen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung (Architektur) für den Neubau der Festhalle Saarwellingen
Es werden Planungsleistungen der Objektplanung (Architektur) gem. § 34 HOAI für den Neubau der Festhalle an einem exponierten Standort im Zentrum von Saarwellingen vergeben. Aus dem Standort ergeben sich besondere Anforderungen an die städtebauliche Integration des Neubaus. Dies insbesondere, da das Baufenster unmittelbar an das historische Schloss, in dem das Rathaus untergebracht ist, und den Schlossplatz angrenzt. Die Darstellung einer Konzeptidee soll dabei auf Grundlage des vorhandenen städtebaulichen Konzeptes für den zentralen Bereich um den Schlossplatz im Rahmen einer Ideenfindung geschehen. Im Zuge der Planungen und Realisierung des Neubaus werden außerdem Umstrukturierungen der energetischen Infrastruktur im näheren Umfeld notwendig, die Auswirkungen auf das Konzept haben können.
Wilhelmstraße in Saarwellingen
Die Gemeinde Saarwellingen vergibt die Architektenleistungen (Objektplanung) gemäß § 34 HOAI für den Neubau der Festhalle Saarwellingen. Der Abriss der am Standort bestehenden Gebäude ist nicht Teil des Auftrages. Der vorliegende Auftrag umfasst die Grundleistungen der vorgenannten Objektplanungsleistungen der folgenden Leistungsphasen:
— Lph 1: Grundlagenermittlung (teilweise);
— Lph 2: Vorplanung;
— Lph 3: Entwurfsplanung;
— Lph 4: Genehmigungsplanung.
Folgende Leistungen werden optional vergeben:
— Lph 5: Ausführungsplanung;
— Lph 6: Vorbereitung der Vergabe;
— Lph 7: Mitwirkung bei der Vergabe;
— Lph 8: Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation;
— Lph 9: Objektbetreuung.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Seitens des Auftragnehmers besteht kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen bzw. einer Gesamtbeauftragung. Für den Bereich sind eine städtebauliche Konzeption sowie weitere Unterlagen vorhanden, die auf subreport denjenigen Bewerbern, die nach Abschluss der Bewerbungsphase ausgewählt und zur Erarbeitung einer Konzeptidee und Abgabe eines Honorarangebotes aufgefordert werden, zur Verfügung gestellt werden. Im Rahmen der Bewerbungsphase gibt es über die vorliegende Bekanntmachung sowie die unter subreport zur Verfügung gestellten Formblätter und Informationen keine weiteren Unterlagen, die angefordert werden können.
Die Leistungen Abriss vorhandener Gebäude sowie weitere Leistungen (z. B. TGA-Planung) werden gesondert vergeben und sind nicht Bestandteil dieses Vergabeverfahrens.
Doppelbewerbungen im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung für den zu vergebenden Auftrag „Objektplanung“ sind nicht zulässig. Mehrfachbewerbungen im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung einzelner Bewerber oder einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft können zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen, wenn dem Bewerber, der Bietergemeinschaft oder den betroffenen konkurrierenden Mitgliedsunternehmen oder Bietergemeinschaften der Nachweis, dass die fraglichen Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden, nicht gelingt.
Stufenweise Vergabe, siehe II.2.4)
Der AG macht von der Möglk. des § 77 Abs. 2 VgV Gebrauch, im Verhandlungsverf. d. Ausarbeitung von konzeptionellen Ideenkonzepten zur Planungsaufgabe zu verlangen. Während der Zuschlagsphase werden d. ausgew. Bieter aufgefordert, diese skizzenhaften Ideenkonzepten als Teil ihrer Herangehensweise zu erbringen (Honorierung s. Aufgabenstellung; [Betrag gelöscht] EUR (brutto) je Bieter/Bietergemeinschaft).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Kaiserslautern
NUTS-Code: DEB32 Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Siehe § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.