Projektsteuerungsleistungen für den Neubau der Festhalle in Saarwellingen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schlossplatz 1
Ort: Saarwellingen
NUTS-Code: DEC04 Saarlouis
Postleitzahl: 66793
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.agsta.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerungsleistungen für den Neubau der Festhalle in Saarwellingen
Die Gemeinde Saarwellingen plant derzeit den Neubau einer Festhalle an einem exponierten Standort im Zentrum der Gemeinde. Dieser befindet sich unmittelbar angrenzend an das historische Schloss und den Schlossplatz. Hierfür möchte sich die Gemeinde Saarwellingen eines Projektsteuerer bedienen. Der Projektsteuerer soll bereits im Rahmen des im Vorfeld erforderlichen Abrisses der alten Festhalle und weiterer Gebäude eingebunden werden.
Wilhelmstraße in Saarwellingen
Projektsteuerung in Anlehnung an § 2 (Leistungsbild Projektsteuerung) der AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 9 (4. Auflage) für den Neubau einer Festhalle. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. Die zu vergebenden Leistungen orientieren sich an den Projektstufen 1-5 des o. g. AHO-Heftes. Ein Anspruch auf die Gesamt-Beauftragung besteht nicht.
Der Projektsteurer soll vor allem Qualität, Funktionalität, Kosten, Terminvorgaben sowie sonstige Koordinations- und Unterstützungsleistungen erbringen. Dazu gehören u. a. das Vorbereiten und die Durchführung weiterer unterschwelliger Vergabeverfahren.
Optional soll eine Plattform (Projektserver) angeboten werden, um die Kommunikation zentral durch den Projektsteuerer zu organisieren.
Die Gesamtbaukosten werden derzeit auf 5,8 Mio. EUR netto geschätzt. Die anrechenbaren Kosten (300er und 400er Kosten) belaufen sich zusammen auf rund 4,7 Mio. EUR netto. Geplanter Planungsbeginn ist derzeit September 2019. Die Kosten des Abrisses belaufen sich auf ca. [Betrag gelöscht] EUR netto (grob geschätzt). Bei dem unter II.1.5) genannten Gesamtwert handelt es sich um die Gesamtinvestitionskosten einschließlich Abriss.
Es wird darauf hingewiesen, dass das mit der Projektsteuerung zu beauftragende Unternehmen, nicht gleichzeitig auch mit Planungsleistungen für das Vorhaben beauftragt werden soll. Sollte sich ein Bewerber für die Leistungen der Projektsteuerung und eine/mehrere weitere Leistung(en) (Tragwerksplanung, Planung der Technischen Ausrüstung) bewerben und soll für mehrere Leistungen zum Angebot aufgefordert werden, muss er mitteilen für welche Leistung er ein Angebot abgeben will.
Mehrfachbewerbungen im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung einzelner Bewerber oder einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft können zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen, wenn dem Bewerber, der Bietergemeinschaft oder den betroffenen konkurrierenden Mitgliedsunternehmen oder Bietergemeinschaften der Nachweis, dass die fraglichen Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden, nicht gelingt.
Stufenweise Beauftragung, siehe II.2.4)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Munsbach
NUTS-Code: LU0 LUXEMBOURG
Land: Luxemburg
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Siehe § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.