Beratungsleistungen zur Beendigung eines Konzessionsvertrages und weiterer Verträge, zur Durchführung und Begleitung der (Neu)Ausschreibungen von Ver- und Entsorgungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: RHV VgV 006-20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Marktplatz
Ort: Weißwasser (Weißwasser/Oberlausitz)
NUTS-Code: DED2D Görlitz
Postleitzahl: 02943
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.weisswasser.de
Adresse des Beschafferprofils: www.weisswasser.de/node/3301
Abschnitt II: Gegenstand
Beratungsleistungen zur Beendigung eines Konzessionsvertrages und weiterer Verträge, zur Durchführung und Begleitung der (Neu)Ausschreibungen von Ver- und Entsorgungsleistungen
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Beratungsleistungen, die im Zusammenhang mit der Beendigung eines Konzessionsvertrages zwischen der Stadt Weißwasser und der Stadtwerke Weißwasser GmbH (SWW) für die Bereiche der Strom-, Gas-, Wasser- und Fernwärmeversorgung zum 31. Dezember 2022 und einer notwendigen Neuausschreibung zum 1. Januar 2023 notwendig werden.
Die Stadt Weißwasser hat darüber hinaus mit der SWW eine Vielzahl von Lieferverträgen, teilweise mit unterschiedlichen Laufzeiten, abgeschlossen, die in direktem und indirektem Zusammenhang mit Dienstleistungen und Konzessionen im Bereich Strom-, Wärme-, Gas- und Wasserversorgung sowie Abwasserentsorgung bestehen.
Der Konzessionsvertrag ist und alle weiteren Verträge sind zum 21. Dezember 2022 zu beenden und auszuschreiben. Dies betrifft auch die Verträge zur Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sowie weitere Versorgungsverträge.
Rechtsberatungsleistungen
Weißwasser/O. L.
DEUTSCHLAND
Der Auftragnehmer in Los 1 hat insbesondere die in der Leistungsbeschreibung im Leitfaden (Ziffer 2.4.1) einzelne aufgeführten Leistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben zum zeitlichen und monetären Rahmen des Projekts zu erbringen.
Die vom Auftragnehmer geschuldeten Leistungen sind stets unter Berücksichtigung der Zielsetzungen der projektbegleitenden Rechtsberatung sowie dem Ziel eines verzögerungsfreien Projektfortganges unter größtmöglicher Reduzierung von Potentialen für Beanstandungen durch Behörden sowie von Rechtsbehelfen/Klagen wegen subjektiver Rechtsverletzungen von Betroffenen oder Bietern zu erbringen.
Der Leistungsgegenstand zu Los 1 betrifft insbesondere die Bereiche Vertragsrecht, Vergaberecht, Gesellschaftsrecht; Ver- und Entsorgungssekttoren. Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Vertrag.
Fachliche Beratungsleistungen und Projektsteuerung
Weißwasser/O. L.
DEUTSCHLAND
Der Auftragnehmer in Los 2 hat insbesondere die in der Leistungsbeschreibung im Leitfaden (Ziffer 2.4.2) einzeln aufgeführten Leistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben zum zeitlichen und monetären Rahmen des Projekts zu erbringen.
Die vom Auftragnehmer geschuldeten Leistungen sind stets unter Berücksichtigung der Zielsetzungen der projektbegleitenden Beratung sowie dem Ziel eines verzögerungsfreien Projektfortganges unter größtmöglicher Reduzierung von Potentialen für Beanstandungen durch Behörden sowie von Rechtsbehelfen/Klagen wegen subjektiver Rechtsverletzungen von Betroffenen oder Bietern zu erbringen.
Der Leistungsgegenstand zu Los 2 betrifft insbesondere die Bereiche Projektleitung und Verfahrensorganisation; Zeitplanung, fachliche Prüfung/Beratung/Unterstützung im Vergabeverfahren. Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Vertrag.
Beratungsleistungen im Bereich Steuern und Bewertung
Weißwasser/O. L.
DEUTSCHLAND
Der Auftragnehmer in Los 3 hat insbesondere die in der Leistungsbeschreibung im Leitfaden (Ziffer 2.4.3) einzeln aufgeführten Leistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben zum zeitlichen und monetären Rahmen des Projekts zu erbringen.
Die vom Auftragnehmer geschuldeten Leistungen sind stets unter Berücksichtigung der Zielsetzungen der projektbegleitenden Beratung sowie dem Ziel eines verzögerungsfreien Projektfortganges unter größtmöglicher Reduzierung von Potentialen für Beanstandungen durch Behörden sowie von Rechtsbehelfen/Klagen wegen subjektiver Rechtsverletzungen von Betroffenen oder Bietern zu erbringen.
Der Leistungsgegenstand zu Los 3 betrifft insbesondere die Bereiche steuerliche Begleitung und Beratung in allen Phasen der Vergabe, steuerliche Beratung im Hinblick auf Übertragungen von Anlagen, Vermögen und Gesellschaftsanteilen; steuerliche Beratung im Bereich Unternehmensanalyse; Buchführung; Betriebsprüfung. Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Vertrag.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rechtsberatungsleistungen
Postanschrift: Kapelle-Ufer 4
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fachliche Beratungsleistungen und Projektsteuerung
Postanschrift: Kapelle-Ufer 4
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beratungsleistungen im Bereich Steuern und Bewertung
Postanschrift: Kapelle-Ufer 4
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Preis ist in allen 3 Losen ein Stundensatz
Postanschrift: Postfach 10 13 64
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem AG (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein an dem Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen beim AG zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem AG geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt der AG dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den AG geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den AG. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs.3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem AG durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.