Rahmenvertrag für Leistungen zur Spülung und Reinigung des Trinkwasserrohrnetzes Referenznummer der Bekanntmachung: VWW-RV21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hüngelsgasse 13
Ort: Bad Langensalza
NUTS-Code: DEG09 Unstrut-Hainich-Kreis
Postleitzahl: 99947
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wazv-badlangensalza.de
Postanschrift: Dalbergsweg 3
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schickerthies.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für Leistungen zur Spülung und Reinigung des Trinkwasserrohrnetzes
Rahmenvertrag für Leistungen zur Spülung und Reinigung des verbandseigenen Trinkwasserrohrnetzes (ohne Hausanschlüsse).
Bad Langensalza
DEUTSCHLAND
Der Trinkwasserzweckveband „Verbandswasserwerk Bad Lagensalza“ versorgt in seinem Versorgungsgebiet 11 200 Endkunden.
In Vorbereitung der Umstellung auf „weiches“ Wasser wurden durch ein akkreditiertes Trinkwasserlabor weitreichende Untersuchungen durchgeführt, die die Auswirkungen des Fernwassers auf das Verteilungsnetz bewertet haben. Dazu wurden verschiedenen Rohrleitungsabschnitte aus dem Verteilungsnetz aus dem Erdreich entnommen und mehrmonatigen Untersuchungen auf einem Prüfstand unterzogen.
Im Ergebnis dieser Analysen sind bei der Umstellung auf Fernwasser Auswirkungen auf die Inkrustationen in den Bestandsleitungen zu erwarten. Als problematisch wird die zu vermutende Deckschichtumlagerung im Verteilungsnetz gesehen, die mit erhöhten Werten für Trübung, Färbung und Eisenausfall verbunden sein kann. Denkbar sind auch zeitweise Erhöhungen der Koloniezahlen, weil das Fernwasser eine andere Biologie als die bisherige Grundwasserversorgung besitzt.
Das Verbandswasserwerk Bad Langensalza wurde deshalb von den zuständigen Gesundheitsämtern aufgefordert, Vorbereitungsarbeiten durchzuführen, die die Deckschichtumbildung im Rohrnetz positiv beeinträchtigen sollen, damit die Trinkwasserqualität so wenig wie möglich gestört wird.
Die Gesundheitsämter haben dazu folgende Schwerpunkte der Rohrnetzspülungen im Versorgungsgebiet festgelegt:
1.1. Alle Rohrnetze in den Mitgliedsgemeinden des Verbandes, die schrittweise an die Fernwasserversorgung angeschlossen werden, sind zu spülen.
1.2. Alle losen und ablösbaren Bestandteile im Verteilungsnetz der Gemeinden sind aus dem Leitungsnetz heraus zu spülen.
1.3. Austrag von festen Bestandteilen aus den Rohrleitungen, um Anlagerungsvorgänge im Netz für die Bildung von Eisen 3 – ionen zu reduzieren.
1.4. Spülung mit einer Fließgeschwindigkeit von 2 m/s – 3 m/s, also höher als die im vorhandenen Netz Fließgeschwindigkeit.
1.5. Spülung mit Wasser ohne Lufteintrag um zusätzlichen Sauerstoffeintrag zu vermeiden, durch technisch unterstützte Erhöhung der Fließgeschwindigkeit.
1.6. Vermeidung von Totalausfall der Wasserversorgung, damit Begrenzung der Beeinträchtigung der Endverbraucher.
1.7. Austrag von Korrosionserscheinungen und Rostwasser, bis die Trübungen verschwunden sind.
Insgesamt sind innerhalb der Erstlaufzeit des Vertrages voraussichtlich ca. 150 km TW-Leitungen zu spülen; davon 46 km überörtliche Leitungen und 104 km innerörtliche Leitungen, ohne Hausanschlüsse.
Der Anteil an stark verschmutzten metallischen Leitungen aus Stahl und Gussrohr beträgt ca. 40 %, das entspricht 60 km. Die verbleibenden 60 % sind leichter zu reinigen, weil Nichtmetallisch; diese Leitungen sind nicht oder gering inkrustiert.
Der Vertrag wird zunächst für den Zeitraum vom 1.1.2021 bis zum 31.12.2021 geschlossen. Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag nach Ablauf der vorstehenden Vertragsfrist um ein Jahr zu verlängern. Die Ausübung dieses Optionsrechts erfolgt spätestens 3 Monate vor Ablauf der Erstlaufzeit.
Vertragsverlängerungsoption für den Auftraggeber (siehe Ziffer II.2.7)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abgabe der in den Vergabeunterlagen geforderten Eigenerklärungen
Keine besonderen Vorgaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Jorge-Semprun-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Sieht sich ein Bieter durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).