Neubau CEEC Jena II und Anwenderzentrum AWZ CEEC Jena – Fachplanung Technische Ausrüstung ELT Referenznummer der Bekanntmachung: 20-048-div-P-V-6b
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Nollendorfer Straße 26
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07743
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dez4.uni-jena.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau CEEC Jena II und Anwenderzentrum AWZ CEEC Jena – Fachplanung Technische Ausrüstung ELT
Die Friedrich-Schiller-Universität beabsichtigt die Neuerrichtung von 2 Institutsgebäuden zur Standortentwicklung eines „Campus Chemie“
— Neubau für Center for Energy and Environmental Chemistry Jena (CEEC Jena II);
— Neubau für ein Anwendungszentrum (AWZ CEEC Jena) der FSU Jena. Die beiden Neubauten sollen sich dabei mit den Bestandsgebäuden ZAF und CEEC I als Gebäudeensemble ablesen lassen und den künftigen Anforderungen und Ansprüchen der Nutzer (Friedrich-Schiller-Universität) gerecht werden.
Friedrich – Schiller – Universität Jena
Lessingstraße 10 und 12
07743 Jena
Gegenstand der Beauftragung ist die Technische Ausrüstung ELT (ALG 4-6) für die Leistungsphasen 5-9 gemäß Vertragstext und Beschreibung der spezifischen Leistungspflichten (Anlage 2.1.2 zu § 6 des Vertrages) für die beiden Teilobjekte: 1.Neubau für Center for Energy and Environmental ChemistryJena (CEEC Jena II) und 2.Neubau Anwenderzentrum (AWZ CEEC Jena) auf der Grundlage der vorhandenen Entwurfsplanung soll der Planer die LPH 5-9 für die Fachplanungsleistungen ELT gem. § 55 ff. i. V. m. Anlage 15 HOAI 2013 bearbeiten.
Der Baubeginn ist für Januar 2021 geplant!
Die Beauftragung erfolgt gemäß den Vertragsbedingungen (Anlage Vertragsmuster) stufenweise. Mit Abschluss des Vergabeverfahrens werden vorerst vertraglich die Lph 5 bis 7 gem. spez. Leistungsplfichten (Anlage 2.1.2 zu § 6 des Vertrages) für beide Gebäude beauftragt.
Die Planung und Honorarberechnung erfolgt in allen Leistungsstufen getrennt für beide Gebäude.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen. Bei Beauftragung einschließlich der Leistungsphase 8 für beide Gebäude für Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung ELT der Maßnahme liegt das Auftragsende voraussichtlich im 4. Quartal 2023.
Die Beauftragung erfolgt gemäß den Vertragsbedingungen (Anlage Vertragsmuster) stufenweise. Mit Abschluss des Vergabeverfahrens werden vorerst vertraglich die Lph 5-7 für beide Gebäude beauftragt.
Die Planung und Honorarberechnung erfolgt in allen Leistungsstufen getrennt für beide Gebäude.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht keinRechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen.
Der Neubau des Anwendungszentrums AWZ CEEC Jena wird anteilig aus Mitteln des Europäischen Fonds fürregionale Entwicklung (EFRE) 2014-2020 gefördert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fachplanungsleistungen für Technische Ausrüstung ELT (ALG 4-6)
Postanschrift: Erfurter Landstraße 9/ 10
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99095
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Forschungsneubau CEEC Jena II wird anteilig aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) in der Förderphase 2018-2022 gefördert.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEVDX36.
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb eines Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.