Verwertung von Alttextilien und Schuhen aus dem Unstrut-Hainich-Kreis Referenznummer der Bekanntmachung: EU 1/2020 AWB
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bonatstraße 50
Ort: Mühlhausen
NUTS-Code: DEG09 Unstrut-Hainich-Kreis
Postleitzahl: 99974
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.abfallwirtschaft-uhk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verwertung von Alttextilien und Schuhen aus dem Unstrut-Hainich-Kreis
Verwertung von Alttextilien und Schuhen aus dem Unstrut-Hainich-Kreis.
Aemilienhäuser Straße 59
99974 Mühlhausen
Der Abfallwirtschaftsbetrieb Unstrut-Hainich-Kreis beabsichtigt die Vergabe von Transport- und Verwertungsleistungen hinsichtlich der vom Abfallwirtschaftsbetrieb Unstrut-Hainich-Kreis im Unstrut-Hainich-Kreis eingesammelten Alttextilien und Schuhe (nachfolgend aus Vereinfachungsgründen als „Alttextilien" bezeichnet). Der Auftrag umfasst insbesondere:
— Gestellung und Unterhaltung geeigneter Sammelcontainer an der Umladestation (Anschrift: Aemilienhäuser Straße 59, 99974 Mühlhausen) des Abfallwirtschaftsbetrieb Unstrut-Hainich-Kreis für den Transport zu Verwertungsanlagen;
— regelmäßige Entleerung der Sammelcontainer;
— Transport der Alttextilien zu einer Sortier- oder Verwertungsanlage;
— Sortierung der Altextilien, soweit möglich und notwendig;
— Rückführung der Alttextilien in den Wirtschaftskreislauf, soweit möglich;
— Stoffliche Verwertung der Alttextilien, soweit möglich;
— Ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung etwaiger nicht wiederverwendbarer und nicht verwertbarer Alttext...
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verwertung von Alttextilien und Schuhen aus dem Unstrut-Hainich-Kreis
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages und gegenüber dem Auftraggeber nicht inner halt einer First von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 ABs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zu um Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.