Los 701: Planung Technische Gebäudeausrüstung — Anlagengruppe 8 Gebäudeautomation am Klinikum Chemnitz gGmbH Referenznummer der Bekanntmachung: 0920/III/01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Flemmingstraße 2
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED4 Chemnitz
Postleitzahl: 09116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikumchemnitz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Los 701: Planung Technische Gebäudeausrüstung — Anlagengruppe 8 Gebäudeautomation am Klinikum Chemnitz gGmbH
Planung Migration zentrale Gebäudeautomation: Planung der Migration vorhandener ISP (ISP=Informationsschwerpunkt) bestückt mit Controllern und Baugruppen der Baureihen Siemens BPS/PRV an den Standorten der Klinikum Chemnitz gGmbH innerhalb Chemnitz.
Chemnitz
DEUTSCHLAND
Planung Migration zentrale Gebäudeautomation: Planung der Migration von 138 Stück vorhandener ISP (ISP=Informationsschwerpunkt) bestückt mit Controllern und Baugruppen der Baureihen Siemens BPS/PRV an den Standorten der Klinikum Chemnitz gGmbH innerhalb Chemnitz. Planung der Anbindung an die vorhandene zentrale Gebäudeautomation Siemens Desigo CC. Umsetzung und Fortschreibung vorhandenes BAC-Net-Lastenheft einschl. Adresskennzeichnungsschlüssel für ca. 24 100 Datenpunkte einschl. fortlaufender Betreiberunterstützung/Anlagenoptimierung. Planungsleistungen nach HOAI 2013/§56 Anlagengruppe 8 Gebäudeautomation — Leistungsphasen 1-8.
Optionale Verlängerung bis 31.12.2025 möglich.
Die in der Bekanntmachung unter „III.1.1+2)“ geforderten Nachweise und Erklärungen müssen vorliegen, sonst erfolgt der Ausschluss vom Verfahren.
Die in der Bekanntmachung unter „III.1.3) Möglicherweise geforderte Mindeststandards“ genannten Bedingungen sind Mindestbedingungen, bei deren Nichterfüllung ein Ausschluss vom Verfahren erfolgt.
Sollten nach der formalen Wertung noch mehr als 5 Bewerber im Verfahren sein, erfolgt die Auswahl für die Einladung zum Verhandlungsverfahren unter Berücksichtigung der Teilnahmebedingungen III 1.2 und III 1.3. wie folgt:
— wirtschaftliche Leistungsfähigkeit III 1.2 (Umsatz und Personal) mit max. 12 Punkten;
— technische Leistungsfähigkeit III 1.3 mit max. 42 Punkten.
Dazu wertet der Auftraggeber nach einem Punktesystem, das der Bewerber mit dem Bewerbungsformblatt zum Teilnahmeantrag abrufen kann.
Der Auftraggeber will mit maximal 5 Bewerbern verhandeln. Bei Punktgleichheit entscheidet der höhere Wert der Technischen Leistungsfähigkeit. Besteht dann immer noch Punktgleichheit, entscheidet das Los.
Teile der Vergabeunterlagen (u. a. Aufgabenstellung, Planunterlagen, Vertrag) werden nur denjenigen Bewerbern, die als Bieter auf der zweiten Stufe des Vergabeverfahrens zugelassen wurden, zur Verfügung gestellt. Dies erfolgt in Übereinstimmung mit den Entscheidungen des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.10.2018 — VII Verg 26/18, und der VK Westfalen, Beschluss vom 19.7.2019 — VK 2 — 13/19. Der Auftraggeber geht davon aus, dass interessierten Unternehmen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sämtliche Informationen zur Verfügung stehen, die erforderlich sind, um ihnen eine Entscheidung über eine Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Der Bewerber muss den Nachweis führen, dass er selbst und sein Personal über die notwendige berufliche Qualifikation verfügt. Für den Nachweis genügt beispielsweise die Kopie der Diplomurkunde oder einer anderen Urkunde des Studienabschlusses oder der Nachweis der Mitgliedschaft in einer Architekten- oder Ingenieurkammer durch Kopie des Mitgliedsnachweises mit der Mitgliedsnummer. Alle vorgenannten Personen müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens über eine fünfjährige Berufserfahrung nach dem Studienabschluss verfügen.
— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123+124 GWB: Der Bewerber muss eine Eigenerklärung abgeben, dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB und § 124 GWB nicht vorliegen. Bei Bewerbergemeinschaften kann die Eigenerklärung vom bevollmächtigten Vertreter für die gesamte Bewerbergemeinschaft abgegeben werden. Der Auftraggeber behält sich vor, im weiteren Verlauf des Verfahrens einen Auszug aus dem Bundeszentralregister und/oder weitere amtlich bestätigte Auskünfte zu verlangen. (Eigenerklärung liegt den Vergabeunterlagen bei).
— Bewerbergemeinschaften müssen eine Bewerbergemeinschaftserklärung mit Benennung des bevollmächtigten Vertreters und der Verpflichtung zur gesamtschuldnerischen Haftung vorlegen.
a) Nachweis Berufshaftpflicht:
Der Bewerber muss den Nachweis des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung führen (z. B. durch Vorlage der Kopie der Versicherungsurkunde). Bei Bewerbergemeinschaften ist das für jedes Mitglied erforderlich. Für Nachunternehmer ist kein Versicherungsnachweis erforderlich.
Der Auftraggeber verlangt im Auftragsfall den Nachweis einer Versicherung mit einer Deckungssumme von je 3 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
b) Eigenerklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung:
Eigenerklärung, ob und auf welche Weise der Bewerber wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft ist. Es sind Angaben zur Gesellschaftsstruktur und zu gesellschaftlichen Verflechtungen und Beteiligungen zu machen. Das gilt bei Bewerbergemeinschaften nur für den bevollmächtigten Vertreter. Für Nachunternehmer ist kein Nachweis erforderlich. Der Auftraggeber behält sich vor, bis zur Vergabeverhandlung entsprechende Erklärungen nachzufordern.
c) Umsatz netto der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im jeweiligen Fachgebiet.
d) Anzahl des fest angestellten Personals in den Jahren 2017 bis 2019
Anzahl des fest angestellten Personals (incl. Büroinhaber) in allen Jahren 2017 bis 2019:
Mindestens 2 Ingenieure TGA.
Es sind insgesamt bis zu 3 vergleichbare Referenzprojekte zu benennen. Weiteres siehe Formblatt zum Teilnahmeantrag, abzurufen über die Vergabeplattform.
Nachweis eines Referenzprojektes des bewerbenden Büros, das folgende Mindestanforderungen erfüllt:
— medizinische Einrichtung wie Krankenhaus oder Rehaklinik;
— vergleichbares Projekt Migration Gebäudeautomation BAC-Net mit mind. 50 ISP (Erfahrung mit Siemens Gebäudeautomation, Siemens Desigo CC, BAS-Net-Protokoll);
— Investitionsvolumen/Gesamtkosten >= 1 Mio. EUR brutto;
— die Bauleistungen wurden gewerkeweise nach VOB/A ausgeschrieben;
— Planungsleistung mindestens LP 2-8 wurde erbracht. Die LP 8 muss vom Bewerber selbst vollständig erbracht worden sein, nicht nur künstlerische Oberleitung oder Leistungserbringung durch einen Subunternehmer, der bei diesem Verfahren nicht die LP 8 erbringt;
— Im Projekt müssen die Termine und Kosten eingehalten worden sein. Dafür ist eine Eigenerklärung zur Einhaltung bzw. eine plausible Erklärung für Abweichungen, falls zutreffend, erforderlich.
Siehe III.1.1.
Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen zwar keine spezielle Rechtsform aufweisen. Eine Bewerbergemeinschaft besteht im Fall einer Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort. Sie muss sich jedoch im Fall einer Zuschlagserteilung als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter organisieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Verfahrensabwicklung erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Die Teilnahmeanträge sind elektronisch in Schriftform ohne elektronische Signatur einzureichen.
Postanschrift: PF 10 13 64
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der Auftraggeber verweist auf § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.