Baunebenleistungen für die Baumaßnahme Instandsetzung/Modernisierung/Umbau (Sanierung) des Objektes Bei der Brüderkirche 6 (Ernestinum), 04600 Altenburg, Nutzungsziel Bibliothek
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Markt 1
Ort: Altenburg
NUTS-Code: DEG0M Altenburger Land
Postleitzahl: 04600
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.altenburg.eu
Abschnitt II: Gegenstand
Baunebenleistungen für die Baumaßnahme Instandsetzung/Modernisierung/Umbau (Sanierung) des Objektes Bei der Brüderkirche 6 (Ernestinum), 04600 Altenburg, Nutzungsziel Bibliothek
Baunebenleistungen für die Baumaßnahme Instandsetzung/Modernisierung/Umbau (Sanierung) des Objektes Bei der Brüderkirche 6 (Ernestinum), 04600 Altenburg, Nutzungsziel Bibliothek.
Ingenieurleistungen bei der Tragwerksplanung
Planungsobjekt:
Bei der Brüderkirche 6
04600 Altenburg
Der Auftrag umfasst Tragwerksplanungsleistungen, Leistungen aus dem Leistungsbild Tragwerksplanung gemäß Teil 4 Abschnitt 1, § 51 i. V. m. Anlage 14 Nr. 14.1 HOAI 2013 oder gleichwertig für Gebäude und Frei-/Außenanlagen für das Bauvorhaben Instandsetzung/Modernisierung/Umbau (Sanierung) des Objektes bei der Brüderkirche 6 (Ernestinum) in 04600 Altenburg, Nutzungsziel Bibliothek.
Das im Stadtzentrum gelegene Objekt bei der Brüderkirche 6 (Ernestinum) ist ein Kulturdenkmal und Bestandteil des Denkmalensembles „Kernstadt Altenburg mit Vorstädten“. Es beinhaltet gegenwärtig keine Nutzung und befindet sich in einem sehr schlechten und unansehnlichen Bauzustand.
Die Stadt Altenburg beabsichtigt, die denkmalpflegerisch wertvolle und städtebaulich wichtige Bebauung an den Straßen bei der Brüderkirche und Gerhard-Altenbourg-Straße zu bewahren, vollständig zu sanieren und anschließend als Bibliothek sowie für Veranstaltungen Dritter zu nutzen.
Die Grundstücksfläche beträgt rund 1 060 m2. Das bestehende Gebäude ist u-förmig, nimmt eine Fläche von rund 740 m2 in Anspruch und hat 5 Geschosse (Erdgeschoss, 1. und 2. Obergeschoss sowie 1. und 2. Dachgeschoss). Eine Nutzung und ein Ausbau der Dachgeschosse sind nicht geplant. Die Netto-Raumflächen des Erdgeschosses sowie des 1. und 2. Obergeschosses belaufen sich insgesamt auf ca. 1 730 m2. Die Außenanlagenfläche beträgt etwa 320 m2. Die Kostenrahmenermittlung für das Vorhaben schließt mit rund 5,6 Mio. EUR brutto ab (KG 200 bis 700).
Im Zeitraum 2012 bis 2013 wurden bereits die Dachbereiche und Deckenkonstruktionen über dem obersten Vollgeschoss (2. Obergeschoss) vollständig instand gesetzt, örtlich Leistungen zur statisch-konstruktiven Wiederherstellung bzw. Erfüllung der Anforderungen an die Standsicherheit der Außenwände einschließlich ihrer Gründungen und Innenbauteile des Gebäudes, Leistungen zur Instandsetzung der Grundstückseinfriedung und Herrichtungsmaßnahmen im Außenbereich realisiert.
Hinsichtlich der geplanten Beauftragung wird auf die Ausführungen unter Punkt II.2.11) verwiesen.
Grundsätzlich besteht das Ziel, die Leistungsphasen 1 bis 6 sowie vorgesehenen Objektüberwachungsleistungen mit dem im Ergebnis des Vergabeverfahrens ermittelten Auftragnehmer zu realisieren.
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung. Zunächst sollen nur die Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt werden. Die Beauftragung weiterer Planungsleistungen ist abhängig von den Finanzierungsmöglichkeiten des Projektes. Die Finanzierung weiterer Planungsleistungen ist noch nicht gesichert. Es ist beabsichtigt, dem Auftragnehmer keinen Anspruch auf Übertragung der weiteren Planungsleistungen an ihn einzuräumen. Des Weiteren ist vorgesehen, den Auftragnehmer befristet zu verpflichten, die weiteren Leistungen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt.
Die Leistungsphasen 1 bis 3 sind innerhalb von 3 Monaten nach Vertragsabschluss zu erbringen. Die Beauftragung ist im November 2020 geplant.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Allgemeine Angaben und Erklärungen (u. a. Unternehmensgegenstand, einschlägiges Berufs-/Handelsregister mit späterer Vorlage des Nachweises, Eigenerklärungen zu den §§ 123 u. 124 GWB, zu Verknüpfungen mit anderen Unternehmen, zur gewerbsmäßigen Tätigkeit, des Weiteren bei Bietergemeinschaften und vorgesehener Mitwirkung Dritter (Unterauftragnehmer, Unternehmen, die im Rahmen der Eignungsleihe Kapazitäten zur Verfügung stellen sollen, gemäß §§ 36 u. 47 VgV): Beschreibung Leistungsverteilung, Verpflichtungserklärungen); Benennung, Angaben, Erklärungen und Nachweisvorlage von Unterauftragnehmern und Unternehmen, die im Rahmen der Eignungsleihe Kapazitäten zur Verfügung stellen sollen, mit Angebotseinreichung möglich, ansonsten bei Bedarf später.
2. Juristische Personen, die die Voraussetzung nach § 75 Abs. 3 VgV erfüllen, sind zugelassen.
Weitere Details: siehe III.1.3) sowie Auftrags-/Vergabeunterlagen.
1. Eigenerklärung zur Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung, Nachweisvorlage nur vom zukünftigen Auftragnehmer vor der Zuschlagserteilung erforderlich (Details siehe Auftrags-/Vergabeunterlagen).
2. Eigenerklärungen/Angaben zum Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Jahresgesamtumsätze, Jahresumsätze im Bereich Tragwerksplanung).
Mindestdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung.
A) Anforderungen an die Referenzprojekte:
Für den vorgesehenen Projektleiter, seinen Stellvertreter und den Bieter/die Bietergemeinschaft sind Angaben und Erklärungen zu Referenzprojekten den Bereich Tragwerksplanung (Leistungen gemäß Teil 4 Abschnitt 1, § 51 i. V. m. Anlage 14 Nr. 14.1 HOAI 2013 oder gleichwertig) für Gebäude betreffend vorzulegen (je 3 Verschiedene).
Es ist möglich, ein Referenzprojekt mehrfach zu nennen. — Die Optionen bezüglich §§ 36, 47 VgV werden im Detail in den Auftrags-/Vergabeunterlagen beschrieben. Zeitliche Begrenzung der Referenzprojekte: Bauausführungsende im Zeitraum Januar 2009 bis Ablauf der Angebotsfrist.
Die einzelnen Mindestanforderungen an die Referenzprojekte sind in den Auftrags-/Vergabeunterlagen beschrieben.
B) Anforderungen an das Projektteam und Anforderungen fachliche Qualifikation Projektteam/Für das Projektteam gelten folgende Mindestanforderungen:
— Mindestens 2 Projektteammitglieder; alle Projektteammitglieder besitzen Berufsqualifikationen, die sie zu Tragwerksplanungsleistungen für Gebäude befähigen (z. B. einschlägig fachkundige Ingenieure, Techniker, technische Zeichner); der Projektleiter und sein Stellvertreter sind Projektteammitglieder und müssen über ein erfolgreich abgeschlossenes Studium auf dem Gebiet Hochbau-Statik-im Bauingenieurwesen (Hochbau) oder einen fachlich gleichwertigen, erfolgreichen Studienabschluss verfügen.
— Der Projektleiter und sein Stellvertreter müssen mindestens 3 Jahre Berufserfahrungen in der Tragwerksplanung (Leistungen gemäß Teil 4 Abschnitt 1, § 51 i. V. m. Anlage 14 Nr. 14.1 HOAI 2013 oder gleichwertig) für Gebäude besitzen.
— Mindestens 1 Projektteammitglied muss die Voraussetzungen gemäß § 65 Abs. 2 S. 1 Thüringer Bauordnung (ThürBO) bzw. § 65 Abs. 2 S. 1 ThürBO i. V. m. § 64 Abs. 4 bis 6 ThürBO analog erfüllen.
— Mindestens 1 Projektteammitglied verfügt über ein erfolgreich abgeschlossenes Studium, welches es zu Tragwerksplanungsleistungen für Frei-/Außenanlagen (z. B. Stützmauern, Rampen, Außentreppen), die Tragwerksplanungsleistungen erfordern, befähigt.
Geforderte Angaben und Eignungsnachweise vom Projektleiter, vom stellvertretenden Projektleiter und von den weiteren Projektteammitgliedern:
Name, Qualifikation und Fachrichtung der Ausbildung, Unternehmen, Berufserfahrung in Jahren, Eintragung(en) bei der Architekten-/Ingenieurkammer, Qualifikationsnachweis (z. B. Diplomurkunde); sowie, wenn gegeben, Nachweis(e) der Eintragung(en) in den von der Architekten-/Ingenieurkammer geführten Listen; Benennung des Projektteammitglieds (der Projektteammitglieder), welche(s) über ein erfolgreich abgeschlossenes Studium verfügt (verfügen), was zu Tragwerksplanungsleistungen für Frei-/Außenanlagen (z. B. Stützmauern, Rampen, Außentreppen), die Tragwerksplanungsleistungen erfordern, befähigt — Gleichwertige Qualifikationen i. S. d. § 75 VgV sind zugelassen. Die fachliche Gleichwertigkeit ist zu erläutern.
— Die Möglichkeiten bezüglich §§ 36, 47 VgV werden im Detail in den Auftrags-/Vergabeunterlagen beschrieben.
C) technische Anforderungen etc.
Eigenerklärungen vom Bieter/von der Bietergemeinschaft zur Kosten-, Termin- und Qualitätssicherung, technischen Ausrüstung // Hinsichtlich der weiteren Details wird auf die Auftrags-/Vergabeunterlagen verwiesen.
Siehe vorstehend sowie Mindestanforderung ist, dass der Bieter, bei Bietergemeinschaften jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gewerbsmäßig Tragwerksplanungsleistungen (Leistungen gemäß Teil 4 Abschnitt 1, § 51 i. V. m. Anlage 14 Nr. 14.1 HOAI 2013 oder gleichwertig) für Gebäude erbringt.
Durch den Bestbieter sind auf Anforderung vor der Zuschlagserteilung folgende Unterlagen zu erbringen: Verpflichtungen zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG), Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG), Verpflichtungen nach — § 12 und § 15 ThürVgG – Nachunternehmereinsatz, — § 17 ThürVgG – Kontrollen, — § 18 ThürVgG — Sanktionen, bei vorgesehener Mitwirkung von Unterauftragnehmern: Verpflichtungen der/des Nachunternehmen/s zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit sowie zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen.
Abschnitt IV: Verfahren
Zur Angebotsöffnung sind nur Vertreter des Auftraggebers zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei gleichwertigen Angeboten entscheidet das Los (Bei gleicher Angebotswertungssumme mehrerer Angebote wird die Rangfolge dieser Angebote per Los ermittelt.).
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Absatz 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 GWB).
Übermitteln Sie den Nachprüfungsantrag so rechtzeitig innerhalb der Wartefrist des Auftraggebers nach § 134 Abs. 2 GWB, dass die Vergabekammer den Antrag auf seine offensichtliche Unzulässigkeit oder Unbegründetheit prüfen und noch vor Ablauf dieser Frist an den öffentlichen Auftraggeber übermitteln kann. Das gesetzliche Zuschlagsverbot wird erst mit Information des öffentlichen Auftraggebers durch die Vergabekammer über den Nachprüfungsantrag in Textform ausgelöst (§ 169 Abs. 1 GWB).
Auf die Pflicht zur Rüge wird ausdrücklich aufmerksam gemacht (§ 160 GWB). Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer unzulässig, soweit:
– der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]