Lieferung von Elektroenergie
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bahnhofstr. 9
Ort: Sömmerda
NUTS-Code: DEG0 Thüringen
Postleitzahl: 99610
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-soemmerda.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Elektroenergie
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Elektroenergie für sieben Landkreise im Freistaat Thüringen, für den Zeitraum vom 1.1.2021 bis einschließlich 31.12.2024.
Erfüllungsorte:
— NUTS-Code LK Unstrut-Hainich: DEG09;
— NUTS-Code LK Greiz: DEG0L;
— NUTS-Code LK Sömmerda: DEG0D;
— NUTS-Code LK Nordhausen: DEG07;
— NUTS-Code LK Wartburgkreis: DEG0P;
— NUTS-Code LK Kyffhäuserkreis: DEG0A;
— NUTS-Code LK Schmalkalden-Meiningen: DEG0B.
Die genauen Erfüllungsorte können der Lieferstellenübersicht entnommen werden.
Die Beschaffung umfasst die Lieferung von Elektroenergie für folgende Landkreise:
— Landkreis Sömmerda;
— Landkreis Unstrut-Hainich;
— Landkreis Nordhausen;
— Landkreis Wartburgkreis;
— Landkreis Greiz;
— Landkreis Kyffhäuserkreis;
— Landkreis Schmalkalden-Meiningen.
Die Vertragslaufzeit der einzelnen Stromlieferverträge beginnt am 1.1.2021 und endet mit Ablauf des 31.12.2024.
Die Ausschreibung erfolgt im Namen und für Rechnung des jeweiligen Landkreises.
Die Vorbereitung und Durchführung der Ausschreibung erfolgt ausschließlich durch den Landkreis Sömmerda.
Der Landkreis Sömmerda ist dafür von jedem o. g. Landkreis bevollmächtigt worden.
Alle aufgeführten Abnahmestellen sind ab dem 1.1.2021 vertragsfrei.
Abweichungen davon werden im LV benannt.
Die Anlage 1 „Preisblatt — Gemeinsame Bedingungen für alle Lieferverträge" ist vom Bieter für die spätere Auswertung zwingend auszufüllen. Die eigenhändige Unterschrift kann durch elektronische Signatur ersetzt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Auszug aus dem Berufs- und Handelsregister,
B) Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft,
C) Eigenerklärung des Bieters über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 f. GWB.
— Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine bestehende Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters;
— Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2018, 2017);
— Aktueller Bonitätsnachweis durch eine externe Wirtschaftsauskunft.
— Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine bestehende Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters:
a) Mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden,
b) Wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss, bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a.-b. genannt, ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen unter a. und b. angepasst werden wird. Die Mindestanforderungen an die Versicherung müssen während der gesamten Vertragslaufzeitaufrechterhalten werden.
Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die vorstehenden Anforderungen unter a. und b. sind Mindestanforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung. Der Nachweis über die Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung ist für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer gesondert auszufüllen und als Bestandteil des Angebots ausgefüllt einzureichen.
Umsatz Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2018, 2017). Sollten einzureichende Unterlagen (Nachweise/Erklärungen u. ä.) bei Angebotsabgabe fehlen, behält sich die Vergabestelle vor, diese kurzfristig nachzufordern. Soweit eine Nachforderung erforderlich sein sollte, müssen die fehlenden Unterlagen/Erklärungen über das Vergabeportal nachgereicht werden.
Mindestens 3 geeignete Referenzen über früher ausgeführte Lieferaufträge (Energielieferung) in Form einer Liste der in dem Zeitraum (seit dem 1.1.2017) erbrachten wesentlichen Lieferleistungen. In der Liste sind folgende Angaben zu machen:
— Projektbezeichnung;
— Name des Referenznehmers;
— Erbringungszeitpunkt;
— öffentlicher oder privater Empfänger und — Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt;
— Aktueller Bonitätsnachweis durch eine externe Wirtschaftsauskunft.
Jeder Bieter muss mindestens 3 geeignete Referenzen einreichen.
Es werden nur Referenzen als geeignet eingestuft, die in dem Zeitraum seit dem 1.1.2017 bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote mindestens 12 Monate Leistungserbringung aufweisen und deren Auftragsgegenstand die Versorgung mit Erdgas bzw. elektrischer Energie war bzw. ist.
Bei Bietergemeinschaften und eignungsverleihenden Unterauftragnehmern muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bietergemeinschaft und/oder welchem eignungsverleihenden Unterauftragnehmer zuzuordnen ist. Es ist ausreichend, wenn ein Mitglied der Bietergemeinschaft oder Eineignungsverleihender Unterauftragnehmer die Mindestanforderung erfüllt, soweit diese die maßgeblichen Leistungen im Falle der Auftragserteilung auch erbringen werden, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Es wird eine Bonitätskennzahl, die „sehr gut/ausgezeichnet“ aufweist erwartet, so dass das Angebot in der Wertung verbleibt. Die Bonitätsauskunft dient zur Abfrage der Eignungsvoraussetzung (technische und berufliche Leistungsfähigkeit), die der Auftraggeber an den künftigen Auftragnehmer stellt.
Folgende Ergänzende Vertragsbedingungen gemäß Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) sind mit dem Angebot einzureichen:
— Ergänzende Vertragsbedingungen zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG);
— Ergänzende Vertragsbedingungen zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG).
Bei Einsatz von Nachunternehmern sind zusätzlich folgende Erklärungen gemäß ThürVgG einzureichen:
— Ergänzende Vertragsbedingungen zu:
—— § 12 und § 15 ThürVgG — Nachunternehmereinsatz;
—— § 17 ThürVgG — Kontrollen;
—— § 18 ThürVgG — Sanktionen.
— Nachunternehmererklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG);
— Nachunternehmererklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 und 15 Abs. 2 ThürVgG).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder Elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland