Unterhaltung der Grundschulen und Turnhallen Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-40-69
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Forum 5
Ort: Homburg
NUTS-Code: DEC05 Saarpfalz-Kreis
Postleitzahl: 66424
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.homburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhaltung der Grundschulen und Turnhallen
Unterhaltsreinigungsarbeiten.
Los 1 Grundschule Sonnenfeld
Grundschule Sopnnenfeld
Unterhaltsreinigung Schule Sonnenfeld:
— Bodenfläche Schule ca. 3 268 m2;
— Bodenfläche Halle ca. 962 m2.
Los 2 Grundschule Kirrberg
Schule Kirrberg
Los 2: Unterhaltsreinigung Schule Kirrberg:
— Bodenfläche Schule ca. 1 816 m2;
— Bodenfläche Halle ca. 1 042 m2.
Los 3 Grundschule Langenäcker
Schule Langenäcker
Los 3: Unterhaltsreinigung Schule Langenäcker:
— Bodenfläche Schule ca. 3 943 m2;
— Bodenfläche Halle ca. 498 m2.
Los 4 Grundschule Luitpold
Schule Luitpold
Los 4: Unterhaltsreinigung Schule Luitpold:
— Bodenfläche Schule ca. 2 671 m2;
— Bodenfläche Halle ca. 787 m2.
Los 5 Grundschule Einöd
Schule Einöd
Los 5: Unterhaltsreinigung Schule Einöd:
— Bodenfläche Schule ca. 1 478 m2;
— Bodenfläche Halle ca. 438 m2.
Los 6 Grundschule Beeden
Schule Beeden
Los 6: Unterhaltsreinigung Schule Beeden:
— Bodenfläche Schule ca. 986 m2;
— Bodenfläche Halle ca. 550 m2.
Los 7 Grundschule Bruchhof
Schule Bruchhof
Los 7: Unterhaltsreinigung Schule Bruchhof:
— Bodenfläche Schule ca. 2 642 m2;
— Bodenfläche Halle ca. 567 m2.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung (Formblatt 124) sowie die beigefügte Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem Saarländischen Tariftreuegesetz sind zu unterschreiben und mit einzureichen. Bewerber oder Bieter haben je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates nachzuweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausbildung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.32014. S. 65) aufgeführt der Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung ist zunächst in Form einer Eigenerklärung (Formblatt 124- Eigenerklärung zur Eignung) möglich.
Das Formblatt 124 ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Nachweis.
Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind vom Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen (Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer) vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl und wurden die Unterlagen und Nachweise nicht oder nicht vollständig mit dem Angebot vorgelegt, so sind diese innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Eignungsnachwiese, die durch Präqualifikation erworben werden, sind zugelassen.
Erklärungen zur Einhaltung des Saarländischen Tariftreuegesetzes (STTG)
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis oder Eigenerklärungen gemäß Formbltt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Das Formblatt 124 ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlische Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Nachweis.
Wurden die Unterlagen und Nachweise nicht oder nicht vollständig mit dem Angebot vorgelegt, so sind diese innerhalb von 6 Kalendertagen ´nach Aufforderung vorzulegen.
Vorlage von mindestens einer persönlichen Referenz aus dem Bereich der Reinigung von Gebäuden, welche mit den hier ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist, über einen durchgängigen Zeitraum von mindestens 3 Jahren (Mindestanforderung) im Zeitraum ab 2010 (Mindestanforderung).
Die Darstellung hat mindestens die folgenden Angaben zu erhalten:
— Name und Anschrift des Auftraggebers;
— Benennung eines Ansprechpartner mit Telefonnummer/E-Mail-Adresse;
— Name und Adresse des Auftragnehmers (im Falle einer Bewerbergemeinschaft);
— Beschreibung der Leistung, – Leistungszeitraum;
— Auftragswert.
Die Einreichung einer Bescheinigung des Referenz-Auftraggebers ist nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich die Überprüfung der Angaben bei den Referenz-Auftraggebern sowie eigene Ermittlungen vor.
Angabe Anzahl der für das jeweilige Los vorgesehenen Reinigungskräfte. Die Anzahl der abgegebenen Lose und die Anzahl der dafür vorgesehenen Reinigungskräfte müssen stimmig sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://wirtschaft.saarland.de
Ort: derzeit nicht benannt
Land: Deutschland
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößengegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§160 Abs. 3 Satz 1 GWB Lautet:
„Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eintrag der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abheften zu wollen, vergangen sind“.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 681 / 501-4994
Fax: +49 681 / 501-3506
Internet-Adresse: http://wirtschaft.saarland.de