18GEI33660 Erneuerung EÜ km 64,753 in Neukirchen und EÜ km 72,228 in Werdau Strecke 6362 Leipzig-Connewitz – Hof Referenznummer der Bekanntmachung: 18GEI33660
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Großer Brockhaus 5
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
Adresse des Beschafferprofils: https://Bieterportal.noncd.db.de/Portal/
Abschnitt II: Gegenstand
18GEI33660 Erneuerung EÜ km 64,753 in Neukirchen und EÜ km 72,228 in Werdau Strecke 6362 Leipzig-Connewitz – Hof
Erneuerung EÜ km 64,753 in Neukirchen und EÜ km 72,228 in Werdau Strecke 6362 Leipzig-Connewitz – Hof
Werdau und Neukirchen
Planungsleistungen (Lph 1 bis 2 zu übertragene Leistungen und Optionen für die Erneuerung von 2Eisenbahnbrücken mit den Leistungsbildern: Objektplanung Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke, Technische Streckenausrüstung sowie Objektplanung Verkehrsanlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Erneuerung EÜ km 64,753 in Neukirchen und EÜ km 72,228 in Werdau Strecke 6362 Leipzig-Connewitz – Hof
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per Email bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Werdau / Neukirchen / Langenhessen
Erhöhung der anrechenbaren Kosten bezogen auf die Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph 3, 4, 6, 7, auf die Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke Lph 3, 6 und auf die Objektplanung Verkehrsanlagen 3, 6, 7
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Land: Deutschland
Erhöhung der anrechenbaren Kosten bezogen auf die Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph. 3, 4, 6, 7, auf die Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke Lph. 3, 6 und auf die Objektplanung Verkehrsanlagen
Lph. 3, 6, 7 - Langenhessen
a) Umstände, die AG im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte Die Nachtragsleistung war bei der Ausschreibung der Hauptleistung nicht erkennbar. Im Hauptvertrag sind für die Objekt- und Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke vorläufige Berechnungshonorare gemäß HOAI und der in Anlage 2.1 zum Hauptvertrag vereinbarten Objektstruktur vereinbart. Im Ergebnis des mit einer Prüffassung zum 31.7.2020 erreichten Stands der RE-Entwurfsplanung ist eine wesentliche Erhöhung der Baukosten und damit der anrechenbaren Kosten gegenüber dem Kostenstand zum Vertragsabschluss zu verzeichnen.
b) Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert Im Zuge der Entwurfsplanung wurde eine detaillierte Kostenberechnung durchgeführt, die eine wesentliche Erhöhung der Baukosten und damit der anrechenbaren Kosten gegenüber dem Kostenstand zum Vertragsabschluss zu verzeichnen.