Fachplanungsleistung Technische Ausrüstung ELT ALG 4+5 für den Neubau eines Bürogebäudes, Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf Referenznummer der Bekanntmachung: BüroG-2020-VgV-ELT
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bautzner Landstraße 400
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01328
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hzdr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanungsleistung Technische Ausrüstung ELT ALG 4+5 für den Neubau eines Bürogebäudes, Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf
Das Helmholtz — Zentrum Dresden — Rossendorf beabsichtigt den Neubau eines Bürogebäudes. Das neue Bürogebäude soll zukünftig 64 neue Arbeitsplätze beherbergen. Der neu zu errichtende Baukörper soll sich in das bestehende Gebäudeensemble einfügen.
Neubau Bauwerkskosten (KG 300+400): ca. 1,782 Mio. EUR netto
Bauwerkskosten KG 400 (ALG 4+5): ca. [Betrag gelöscht] EUR netto
Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf e. V.
Bautzner Landstraße 400
01328 Dresden, Sachsen
DEUTSCHLAND
Gegenstand der geplanten Beauftragung sind folgende Leistungen:
Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß HOAI § 54 ff i. V. m. Anlage 15, alle Grundleistungen der LPH 1-8, für die folgenden Anlagengruppen:
Anlagengruppe 4 — Starkstromanlagen
Anlagengruppe 5 — Fermelde- und informationstechnische Anlagen;
Der Neubau soll als BIM-Projekt durchgeführt werden. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Mit Abschluss des Verhandlungsverfahrens wird vorerst vertraglich die Leistungsstufe I (Leistungsphasen 1 bis 4) beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen. Das Bauende ist voraussichtlich im 3. Quartal 2023. Weitere Fachingenieure u. a. für die Leistungen Objektplanung Gebäude, Fachplanung Technische Ausrüstung HLS werden zeitgleich veröffentlicht, so dass eine Teilnahme für alle Verfahren ermöglicht wird. Die Fachplanung Tragwerksplanung wird zeitlich versetzt in einem gesonderten VgV-Verfahren beauftragt.
Stufenweise Beauftragung der einzelnen Lph: Mit Abschluss des Verhandlungsverfahrens werden vorerst vertraglich die Lph 1-4 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Lph besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Lph. Nach Abschluss der LPH 8 soll ebenfalls die LPH 9 beauftragt werden. In diesem Fall verpflichten sich beide Parteien zum Abschluss eines separaten Vertrages.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fachplanungsleistung Technische Ausrüstung ELT ALG 4+5 für den Neubau eines Bürogebäudes, Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf
Postanschrift: Bernhardstraße 68
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09126
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des Auftrages unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher wurde der fiktive Wert [Betrag gelöscht] EUR eingetragen.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der elektronischen Vergabeentscheidung (§134 Abs. 2 GWB). Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (160 Abs. 1 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. — soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind — bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.